Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 1115/2011

Kantonales Tierseuchengesetz, Totalrevision, Antrag an den Kantonsrat

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. September 2011

1115. Kantonales Tierseuchengesetz, Totalrevision

Erwägungen

Die Gesundheitsdirektion unterbreitet mit Antrag vom 7. September 2011 einen Antrag zur Totalrevision des Kantonalen Tierseuchengesetzes. Der Regierungsrat zieht den Antrag in Beratung und verabschiedet ihn zuhanden des Kantonsrates (siehe ABl 2011, Seite 2741; Vorlage 4837).

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi