RRB Nr. 1126/2009
Strassen Benken und Laufen-Uhwiesen, 15 Landstrasse, Neubau Rad-/Gehweg, Projektfestsetzung, Ausgabenbewilligung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Juli 2009
1126. Strassen (Benken und Laufen-Uhwiesen, 15 Landstrasse)
Erwägungen
Die 15 Landstrasse verbindet die beiden Gemeinden Benken und Laufen- Uhwiesen. Neben dieser Hauptverbindungsstrecke bestehen lediglich Flurwege, grösstenteils nicht asphaltiert und als öffentliche Verkehrsfläche ungeeignet. Deshalb verkehren auch die meisten Radfahrenden auf der Landstrasse zwischen Benken und Laufen-Uhwiesen. Im regionalen Richtplan sowie gemäss Radwegstrategie Kanton Zürich, 3. Etappe, ist eine entsprechende Radverbindung vorgesehen. Das vom Tiefbauamt im Einvernehmen mit der Gemeinde Benken erarbeitete Projekt sieht im Wesentlichen folgende Bauteile vor: – Bau eines 1100 m langen und 3 m breiten Rad-/Gehwegs mit einem 2 m breiten Grünstreifen entlang der Staatsstrasse; – Ausbau von bestehenden Flurwegen der Gemeinde Benken zu einem 700 m langen und 3 m breiten Rad-/Gehweg; – Erstellung einer Querungshilfe der Landstrasse, als Verbindung zum Dorfzentrum; – der eingedolte Chatzenbach, öffentliches Gewässer Nr. 2.0, wird im Zusammenhang mit dem Quartierplan Hofacker umgelegt und ausgedolt sowie naturnah umgestaltet. Dieses Vorhaben wird durch die Gemeinde Laufen-Uhwiesen vorgenommen. Der Gemeinderat Benken hat dem Projekt im Sinne von § 12 des Strassengesetzes vom 27. September 1981 (StrG) am 6. März 2007 und der Gemeinderat Laufen-Uhwiesen am 12. Dezember 2006 zugestimmt. Das Projekt ist gemäss § 13 Abs. 1 StrG von untergeordneter Bedeutung. Die öffentliche Auflage dieses Projekts und des Landerwerbsplans gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 StrG erfolgte vom 20. Juni bis 20. Juli 2008. Innerhalb der Auflagefrist wurde eine Projekteinsprache eingereicht, die im Rahmen der Einigungsverhandlungen bereinigt werden konnte. Die Anpassungsprotokolle sowie die Landabtretungsverträge liegen unterschrieben vor. Das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft hat mit der Projektfestsetzung vom 15. Juli 2008 dem Ausbau des Chatzenbachs zugestimmt. Die Abklärungen durch die Fachstelle Lärmschutz vom 19. Dezember 2008 haben ergeben, dass sich durch das Projekt keine wesentliche Veränderung der Lärmsituation für die angrenzenden Liegenschaften ergibt. Die bestehende Strassenachse wird nicht verschoben. Einer Projektfestsetzung nach § 15 StrG steht somit nichts entgegen.
Die Baukosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 16. Juni 2008 wie folgt veranschlagt: in Franken Erwerb von Grund und Rechten 30 000 Bauarbeiten 1 250 000 Nebenarbeiten 60 000 Technische Arbeiten 160 000 Total 1 500 000
Auf die einzelnen Projektbestandteile entfallen die nachstehenden Kosten: in Franken Bachdurchlass Rad-/Gehweg Total Erneuerung Staatsstrassen (17%) 250 000 250 000 Fahrradanlagen (83%) 1 250 000 1 250 000 Total 250 000 1 250 000 1 500 000
Für die Verwirklichung des Bauvorhabens sind zwei Ausgaben zu bewilligen, wovon Fr. 1 250 000 als neue Ausgabe und Fr. 250 000 als gebundene Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung gehen. In der Staatsbuchhaltung gehen vom Gesamtbetrag von Fr. 1 500 000 Fr. 250 000 zulasten des Kontos 8400.50111 00000, Erneuerung Staatsstrassen, und sind gemäss § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 (CRG) gebundene Ausgaben. Als neue Ausgaben gehen Fr. 1 250 000 zulasten des Kontos 8400.50130 00000, Fahrradanlagen (Profit-Center P84490, Objekt 84S-10230, Benken, 15 Landstrasse). Das Vorhaben verursacht Kapitalfolgekosten von jährlich Fr. 150 000. Im Betrag inbegriffen ist auch der Anteil für den Bachdurchlass, der durch die Gemeinde Laufen-Uhwiesen ausgeführt wird. Der Kanton leistet hierfür eine Rückerstattung von pauschal Fr. 250 000. In der erwähnten Ausgabenbewilligung ist die mit Verfügung von Verkehr und Infrastruktur Strasse Nr. 5240/2006 bewilligte Ausgabe von Fr. 100 000 enthalten. Diese Verfügung ist bezüglich des Kredits aufzuheben. Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt 84S-10230, Benken, 15 Landstrasse, aufzunehmen. Der Anteil für die Erneuerung Staatsstrassen ist umzubuchen. Der Betrag ist im Budget 2009 enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für den Neubau eines Rad-/Gehwegs an der 15 Landstrasse, ausserorts Benken bis Laufen-Uhwiesen, Gemeinde Benken, wird gemäss den bei den Akten liegenden Plänen festgesetzt.
II. Für die Bauausführung wird eine neue Ausgabe von Fr. 1 250 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
III. Für die Bauausführung wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 250 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
IV. In diesen Ausgaben enthalten sind die anteiligen Kosten für den Ausbau des Chatzenbachs von Fr. 250 000. Diese werden der Gemeinde Laufen-Uhwiesen rückerstattet.
V. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
VI. Mitteilung an den Gemeinderat Benken, 8463 Benken (unter Beilage eines mit dem Festsetzungsvermerk versehenen Projektexemplars [E]), an die Gemeinde Laufen-Uhwiesen, 8248 Laufen-Uhwiesen (E), sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi