RRB Nr. 1126/2024
Programm «Ernährung, Bewegung und psychische Gesundheit bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Kanton Zürich», 2025-2028, neue Ausgabe, Vertrag mit Gesundheitsförderung Schweiz
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. November 2024
1126. Programm «Ernährung, Bewegung und psychische Gesundheit bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Kanton Zürich» 2025–2028 (neue Ausgabe, Vertrag mit Gesundheitsförderung Schweiz)
Erwägungen
1. Ausgangslage Übergewicht und psychische Erkrankungen sind sowohl im Kanton Zürich als auch in der gesamten Schweiz verbreitet. Sie verursachen nicht nur persönliches Leid, sondern auch hohe gesellschaftliche Kosten, weil die Behandlung oft langwierig und kostspielig ist. Dies gilt insbesondere auch für Folgeerkrankungen. Übergewicht gilt beispielsweise als Risikofaktor für Erkrankungen wie Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs und Atemwegserkrankungen. Weiter kann eine Beeinträchtigung des psychischen Wohlbefindens das Auftreten psychischer Erkrankungen beschleunigen und verstärken. Auch hier erhöhen Folgen wie Suizid, Gewaltverhalten, Risikoverhalten oder Komorbiditäten mit Suchterkrankungen die Rate der frühzeitigen Sterblichkeit und verursachen weitere Kosten. Es ist daher von gesellschaftlicher Bedeutung, Risikofaktoren für solche nichtübertragbare Krankheiten zu reduzieren. Ein frühes Ansetzen bei Kindern und ihrem Umfeld ist dabei entscheidend. Die Kindheit, Jugend sowie das junge Erwachsenenalter spielen eine entscheidende Rolle für die Gesundheit im späteren Leben. Bereits während der Schwangerschaft und im frühen Kindesalter werden wichtige Grundlagen für ein gesundes Körpergewicht und die psychische Gesundheit gelegt. In den verschiedenen Lebensbereichen, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten, wie Familie, Schule und Freizeit, liegt daher viel Potenzial für die Prävention und Gesundheitsförderung. Angesichts dessen führt die Gesundheitsdirektion in Zusammenarbeit mit der Bildungsdirektion, der Sicherheitsdirektion, der Volkswirtschaftsdirektion und der Direktion der Justiz und des Innern seit einigen Jahren das kantonale Programm «Ernährung, Bewegung und psychische Gesundheit bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Kanton Zürich» durch. Ziel ist die Vorbeugung sowohl gegen nicht übertragbare Krankheiten im Kindes- und Jugendalter als auch gegen die Entwicklung chronischer Krankheiten in späteren Lebensphasen. Mit Beschluss Nr. 1216/2020 hat der Regierungsrat für die Angebote in den
Jahren 2021 bis 2024 zuletzt eine neue Ausgabe von rund 1,37 Mio. Franken bewilligt. Da das Programm Teil des neuen Konzepts «für Prävention und Gesundheitsförderung 2024 des Kantons Zürich» ist und somit auch künftig eine wichtige Kernaktivität in diesem Bereich darstellt (vgl. RRB Nr. 1318/2023), soll es mit vorliegendem Beschluss für die Jahre 2025 bis 2028 verlängert werden. Die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz unterstützt die Kantone darin, sich für eine ausgewogene Ernährung, ausreichend Bewegung und eine bessere psychische Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen zu engagieren. Sie beteiligt sich mit 50% an der Finanzierung des vorliegenden kantonalen Programms, sofern der Kanton mindestens denselben Betrag beisteuert.
2. Programmphase 2025 bis 2028 Auch während der neuen Phase von 2025 bis 2028 wird das Programm wiederum in zwei Hauptthemen unterteilt: Ernährung und Bewegung sowie psychische Gesundheit. Zu jedem Thema werden unterschiedliche Angebote gebündelt und koordiniert. Die kontinuierliche Unterstützung relevanter Angebote in diesen beiden Themen gewährleistet, dass auch künftige Generationen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen davon profitieren können. Neu sollen jedoch die Lebensphasen, die durch das Programm abgedeckt sind, erweitert werden. Für die neue Programmphase sind Angebote von der Schwangerschaft bis hin zum jungen Erwachsenalter (–9 Monate bis 25 Jahre) vorgesehen. Der Hauptfokus richtet sich allerdings weiterhin auf Kinder sowie Jugendliche und deren Bezugspersonen. Zusätzlich sollen neue Angebote für junge Erwachsene in schwierigen Lebenssituationen umgesetzt werden (u. a. Young Carers). Im Rahmen einer Bedarfserhebung sollen überdies mit verschiedenen Akteurinnen und Akteuren allfällige Angebotslücken identifiziert und behoben werden. Das Programm ist weiterhin direktionsübergreifend aufgebaut und bezieht eine Vielzahl an Akteurinnen und Akteuren mit ein. So lassen sich Synergien nutzen. Jedes der erwähnten Hauptthemen verfügt über eine direktionsübergreifende Steuerungsgruppe, in der zusätzlich thematisch relevante Fachstellen einsitzen. An der Finanzierung des Programms beteiligen sich auf kantonaler Ebene die Gesundheitsdirektion (Amt für Gesundheit), die Bildungsdirektion (Amt für Jugend und Berufsberatung [AJB], Volksschulamt [VSA], Mittel- und Berufsbildungsamt [MBA]), die Sicherheitsdirektion (Sportamt), die Volkswirtschaftsdirektion (Fachstelle Veloverkehr) und die Direktion der Justiz und des Innern (Koordinationsstelle Teilhabe).
Für die Ausgestaltung der Projekte und deren Umsetzung werden verschiedene Fachstellen und andere Angebote einbezogen. Grundsätzlich wurden bewusst Angebote ausgewählt, die einen niederschwelligen Zugang ermöglichen, spezifisch für den Kanton Zürich sind und im Kanton organisiert werden (u. a. Angebote für Kitas, Spielgruppen und Tagesfamilien). Einzelne Angebote werden jedoch auch durch externe und national tätige Organisationen umgesetzt. Für den Fokus frühe Kindheit wird auf kantonaler Ebene mit dem AJB zusammengearbeitet. Zusätzlich werden Multiplikatorengruppen wie Hebammen, die Mütter-/ Väterberatung, der Dachverband für Kinderbetreuung oder auch die Fach- und Kontaktstellen für Spielgruppen einbezogen. Beim Thema Kinder von psychisch belasteten Eltern arbeitet das Programm mit dem Institut Kinderseele Schweiz zusammen. Um Personen mit Migrationshintergrund zu erreichen, werden die Fachstelle für interkulturelle Suchtprävention und Gesundheitsförderung sowie die Fachstelle Integration (zwecks Vernetzung mit dem kantonalen Integrationsprogramm) beigezogen. Zur Suchtprävention werden im Allgemeinen die regionalen Suchtpräventionsstellen eng eingebunden. Diese Stellen fördern mit Gemeinden, Schulen, Eltern, Fachleuten und weiteren Akteurinnen und Akteuren die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen vor Ort in den verschiedenen Regionen, um Suchtverhalten und weitere Probleme möglichst früh zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken. Den direkten Zugang zu den Schulen und Berufsfachschulen ermöglichen das VSA, das MBA sowie die Pädagogische Hochschule Zürich. Die Angebote im ausserschulischen Freizeitbereich werden unter Beizug des Dachverbandes der kantonalen Kinder- und Jugendförderung okaj zürich umgesetzt. Zudem werden die Gemeinden mit Angeboten des Sportamtes (z. B. Workoutstations, Pumptrack, Unterstützung bei Sportinstallationen), der Koordinationsstelle Teilhabe (Partizipationsprojekte für Kinder und Jugendliche) oder von Prävention und Gesundheitsförderung Kanton Zürich (Webinare und Broschüren) unterstützt. Ernährung und Bewegung Ziel dieses Hauptthemas ist es, das langjährige Engagement im Bereich Ernährung und Bewegung bei Kindern und Jugendlichen zu konsolidieren, damit auch künftige Generationen von den Massnahmen profitieren. Bei der neusten Messung des Body-Mass-Indexes bei Kindern
und Jugendlichen für das Schuljahr 2021/2022 in den Städten Basel, Bern und Zürich zeigt sich im Längsschnittvergleich insgesamt eine Stabilisierung und Verbesserung der Werte bei Übergewicht (alle Schulstufen 17,5% Übergewicht, einschliesslich 4,7% Adipositas). Noch keine signifikanten Verbesserungen zeigen sich bei Jugendlichen der Sekundarstufe I und bei jungen Erwachsenen.
Übergewichtige Kinder haben ein signifikant höheres Risiko, auch im Erwachsenenalter übergewichtig zu sein oder adipös zu werden im Vergleich zu Kindern mit normalem Gewicht. Bereits in den ersten Lebensjahren begünstigen verschiedene Aspekte des modernen Lebensstils die Entstehung von Übergewicht und Adipositas. Daher ist es entscheidend, frühzeitig mit Präventionsbemühungen zu beginnen. Eine gezielte Gesundheitsförderung bei Kindern und Jugendlichen kann wirksam und kostengünstig zur Erhaltung eines gesunden Körpergewichts beitragen. Dabei sollte besonders auf Risikogruppen geachtet werden, um die Chancengleichheit zu fördern. Um eine langfristige Sensibilisierung für ein gesundes Körpergewicht zu erreichen, sind bewährte und evidenzbasierte Angebote ausgewählt worden, die leicht zugänglich sind und die Zielgruppen direkt ansprechen. Diese Angebote werden in bestehende Strukturen verankert und mit anderen Massnahmen innerhalb und ausserhalb des Kantons koordiniert. Im Vorschulbereich sind neben den Eltern auch Mütter- und Väterberatungsstellen, Kindertagesstätten, Tagesfamilien und Spielgruppen wichtige Adressaten. Schulkinder werden über Eltern, Schulleitungen, Lehrpersonen und Fachpersonen in der schulergänzenden Betreuung erreicht. Offene Turnhallen oder Pumptracks sollen in der Freizeit zu Bewegung einladen, der Fokus auf eine ausgewogene Ernährung soll in der offenen Jugendarbeit Eingang finden. Ebenfalls wird das Fahrradfahren bei Kindern ausdrücklich gefördert. Die nachfolgende Tabelle bietet einen Überblick über die geplanten Angebote. Tabelle 1: Angebote 2025–2028 Thema Ernährung und Bewegung Angebot Inhalt Massnahmenebene Gesundheitsdirektion (Amt für Gesundheit) Koordination, Vernetzung, Übergeordnete Koordination, Vernetzung Koordination/ Policy und Policy, Berichterstattung, Auswertung, Vernetzung/ Rechnungsführung, Vertragsmanagement Policy Öffentlichkeitsarbeit Materialien, Bewerbung und Webseite Öffentlichkeitsarbeit Zürcher Migrations- Informationsmaterialien für Eltern Öffentlichkeitsprojekt für Ernährung mit Migrationshintergrund arbeit und Bewegung Femmes-Tische/ Gesprächsrunden für Eltern mit Migrations- Intervention Männer-Tische hintergrund Znünibox Anleitung zu gesunder Ernährung und Intervention Bewegung durch Schulzahnpflegeinstruktorinnen, auf allen Schulstufen
Ernährung und Bewegung Förderung von ausreichend Bewegung Intervention/ in der Kinder- und und gesunder Ernährung in der Freizeit Policy Jugendförderung
Angebot Inhalt Massnahmenebene Midnight Sports Förderung des Sport- und Bewegungs Intervention/ verhaltens von Jugendlichen (Qualitäts Policy sicherung offene Turnhallen) Gesundheitsförderung bei Bedarfsabklärung und Unterstützung Intervention Jugendlichen der Alters- bestehender Angebote gruppe 15–25 Jahre Sicherheitsdirektion (Sportamt) Sportfreundliche Schulen Labelvergabe an Schulen mit sport- und Policy bewegungsfreundlicher Kultur Sport- und Bewegungs- Kursangebot J+S Grundkurs Allround Policy förderung in der schulergänzenden Betreuung Offene Turnhallen Anschubfinanzierung für offene Turnhallen Intervention in Gemeinden Bewegungsfreundliche Verschiedene Angebote wie Pumptrack- Intervention/ Gemeinde Anlagen sowie Workshops für Street- Policy Workout-Anlagen Bildungsdirektion (Volksschulamt) Gemeinsam Essen Esskultur in Tagesstrukturen Intervention fit4future Bewegungs- und Ernährungsprogramm Intervention für Primarschulen Gorilla Workshops zu Ernährung und Bewegung Intervention P&G Planungshilfen LP21 Unterstützung für Lehrpersonen und Schul- Policy leitungen bei der Planung und Umsetzung von lehrplanbasierter Gesundheitsförderung und Prävention im Unterricht Bildungsdirektion (Amt für Jugend und Berufsberatung) Präventive Ernährungs- Ernährungsberatungen und Bewegungs Intervention und Bewegungsberatung kurse in der Schwangerschaft bis ein Jahr nach der Geburt Fortbildungen für Fach- Workshops und Coachinggespräche zu Intervention/ personen Frühe Kindheit Bewegung und Ernährung für Fachpersonen Policy Volkswirtschaftsdirektion (Fachstelle Veloverkehr) bike2school Bewegungsförderung von Schulklassen Intervention durch Velofahren défivelo Bewegungsförderung durch Veloparcours Intervention für Jugendliche
Psychische Gesundheit Psychische Belastungen bei Kindern und Jugendlichen nehmen seit einigen Jahren zu. Dies zeigen Daten aus der Schweizerischen Gesundheitsbefragung 2022. Besonders betroffen sind junge Frauen zwischen 15 und 24 Jahren. So berichteten in dieser Altersgruppe 29% der Frauen von psychischen Belastungen und 9% von starken psychischen Belastungen, während es fünf Jahre zuvor noch 19% bzw. 4% waren. Die psychische Belastung bei jungen Männern ist im selben Zeitraum ebenfalls angestiegen, von etwas weniger als 10% auf rund 16%. Im Allgemeinen waren in der Altersgruppe der 15- bis 24-Jährigen 9% der befragten Personen aufgrund eines psychischen Problems in Behandlung, was beinahe doppelt so viele Personen sind wie bei der letzten Befragung fünf Jahre zuvor. Auch wenn sich ein Grossteil der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gesund fühlt, ist dem geschilderten Anstieg psychoaffektiver Symptome Beachtung zu schenken. Sie sind Warnzeichen möglicher zukünftiger psychischer Probleme. Die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen soll deshalb auch während der neuen Programmphase von 2025 bis 2028 gefördert werden. Der Fokus liegt auf der Stärkung von Ressourcen und der Förderung von Lebenskompetenzen. Die psychische Gesundheit ist ein wesentlicher Teil der Gesundheit, bei der das Zusammenspiel von Belastungen und Ressourcen entscheidend ist. Die psychische Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird dahingehend unterstützt, dass diese herausfordernde, schwierige und unerwartete Situationen meistern können. Einbezogen werden auch die Bezugspersonen von Kindern und Jugendlichen. Die nachfolgende Tabelle bietet ein Überblick über die geplanten Angebote. Tabelle 2: Angebote 2025–2028 Thema Psychische Gesundheit Angebot Inhalt Massnahmenebene Gesundheitsdirektion (Amt für Gesundheit) Koordination, Vernetzung, Übergeordnete Koordination, Vernetzung Koordination/ Policy und Policy, Berichterstattung, Auswertung, Vernetzung/ Rechnungsführung, Vertragsmanagement Policy Öffentlichkeitsarbeit Materialien, Bewerbung und Webseite Öffentlichkeitsarbeit Zürcher Migrationsprojekt Informationsmaterialien für Eltern Öffentlichkeitszur Stärkung der psychi- mit Migrationshintergrund arbeit schen Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen Elternbildung/ Regionale Elternveranstaltungen Intervention Elternabende
Angebot Inhalt Massnahmenebene Angebote benachteiligte Unterstützung von Eltern zur Teilnahme Intervention Familien an bewährten Angeboten wie Stärkung der Beziehungspflege und spezifischen Geburtsvorbereitungskursen Femmes-Tische/Männer- Gesprächsrunden für Eltern mit Migrations- Intervention Tische hintergrund Fortbildungen für Fach- Fortbildungen für Fachpersonen Frühe Intervention/ personen Frühe Kindheit Kindheit Policy Spielzeugfreier Kinder- Ressourcenförderung im Kindergarten Intervention garten MindMatters Umfassende Programm für Schulen zur Intervention Förderung der psychischen Gesundheit Lebenskompetenztrai- Unterstützung von Lebenskompetenz Intervention nings für vulnerable trainings für vulnerable Jugendliche Jugendliche Smartcoach/ready4life Smartphone-basiertes Coaching für Intervention die Stärkung der Lebenskompetenzen bei Jugendlichen Fortbildungen für Fach- Fortbildungen für Fachpersonen zum Thema Intervention/ personen Kinder und Stärkung der psychischen Gesundheit bei Policy Jugendliche Kindern und Jugendlichen in allen Altersgruppen Psychische Gesundheit in Stärkung der psychischen Gesundheit Intervention/ der Kinder- und Jugend- in der Freizeit Policy förderung Roundabout Förderung des Selbstbewusstseins Intervention bei Mädchen und jungen Frauen Sexuelle Vielfalt und Stärkung der psychischen Gesundheit Intervention/ Geschlechtsidentität bei LGBTQ+-Personen Policy Gesundheitsförderung bei Bedarfsabklärung und Unterstützung Intervention Jugendlichen der Alters- bestehender Angebote (z. B. Young Carers) gruppe 15–25 Jahre Bildungsdirektion (Volksschulamt) Lehrpersonengesundheit Förderung von Rahmenbedingungen Intervention/ zur Stärkung der psychischen Gesundheit Policy bei Mitarbeitenden der Volksschulen Papperla PEP Weiterbildung für Fachpersonen zur Förde- Intervention rung von Emotionsregulation und Selbstwahrnehmung bei Kindern Tina und Toni Förderung der psychosozialen Kompetenzen Intervention
Angebot Inhalt Massnahmenebene Limita Stärkung der Selbstwahrnehmung und Intervention -bestimmung MoMento Achtsamkeitsbasierte Lehrpersonen Intervention trainings für die Förderung von Lebenskompetenzen auf allen Schulstufen Denkwege Umfassende Programm für Schulen zur Intervention / Förderung der psychischen Gesundheit Policy BodyTalk Workshop für Schulklassen zu Körperwahr- Intervention nehmung und Schönheitsidealen «Wie geht’s Dir?»- Niederschwellige Unterrichtsmaterialien zur Intervention Unterrichtslektionen Stärkung der psychischen Gesundheit Bildungsdirektion (Mittel- und Berufsbildungsamt) BodyTalk Workshop zu Körperwahrnehmung und Intervention Schönheitsidealen bei Jugendlichen Fortbildungen psychische Fortbildungen für Fachpersonen Sek-II-Stufe Intervention Gesundheit Sek II Schnittstelle Versor- Leitfaden und Empfehlungen zur Zusammen- Policy gungsstrukturen und arbeit mit den Versorgungsstrukturen Berufsschulen Bildungsdirektion (Amt für Jugend und Berufsberatung) Elternbildung im Elternveranstaltungen für Kitas, Familien- Intervention Vorschulbereich zentren und Spielgruppen, einschliesslich Thema gewaltfreie Erziehung Begleiteter Übergang Unterstützung von Eltern mit Kindern Intervention in den Kindergarten mit besonderen Bedürfnissen Fortbildungen für Fach Fortbildungen für Fachpersonen Frühe Intervention/ personen Frühe Kindheit Kindheit Policy Direktion der Justiz und des Innern (Koordinationsstelle Teilhabe) Kinderfreundliche Unterstützung Partizipationsprozesse Policy Gemeinde mit Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde zur Umsetzung kinderfreundlicher Massnahmen (Labelvergabe) Das Hauptthema psychische Gesundheit ist fachlich mit dem kantonalen Schwerpunktprogramm Suizidprävention, das unter anderem das Thema Jugendsuizidalität behandelt, und der nationalen Kampagne «Wie geht’s Dir?» verknüpft. Letztere hat zum Ziel, das Reden über psychische Belastungen zu unterstützen und Wege zur Förderung der psychischen Gesundheit aufzuzeigen. Anhand des Inhaltes der Kampagne wurden für Schulen zum Beispiel praxisnahe Unterrichtsmappen entwickelt, für die im Rahmen des kantonalen Programms wiederum Einführungsver- anstaltungen für Schulen angeboten werden. Die Kampagne «Wie geht’s Dir?» wird wesentlich durch die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz finanziert. Zur Umsetzung der kantonalen Volksinitiative für eine psychisch
gesunde Jugend (Gesunde Jugend Jetzt!) hat der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 576/2024 zudem die Bewilligung eines Objektkredits beim Kantonsrat beantragt, worin unter anderem insgesamt Fr. 740 000 für die weitere Aufstockung des Budgets für das Thema Psychische Gesundheit im kantonalen Programm im Zeitraum 2026 bis 2029 enthalten sind (Vorlage 5920a). Mit diesen zusätzlichen Mitteln können bewährte Massnahmen aus dem bestehenden Programm der Gesundheitsdirektion und der Bildungsdirektion verstärkt und zusätzliche Projekte im Thema Psychische Gesundheit umgesetzt werden. Ebenso soll eine begleitende Evaluation auf Programmebene innerhalb dieser Zusatzfinanzierung in Auftrag gegeben werden. Gesamtkoordination Die bisherige Programmorganisation des direktionsübergreifenden Angebotspakets durch die Abteilung Prävention und Gesundheitsförderung des Instituts für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention der Universität Zürich (EBPI) hat sich als zweckmässig erwiesen. Daher soll diese Abteilung auch künftig mit der Gesamtkoordination der Angebote, der Vernetzung der kantonalen Angebote untereinander, der Rechnungsführung sowie mit der Berichterstattung an den Kanton und an die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz beauftragt werden.
3. Finanzielle Auswirkungen Der Gesamtaufwand für die Programmphase von 2025 bis 2028 beläuft sich auf Fr. 3 720 000. Davon fallen Fr. 1 672 000 für die Angebote zu Ernährung und Bewegung sowie Fr. 2 048 000 für die Angebote zur Förderung der psychischen Gesundheit an. Darin eingeschlossen ist der Personalaufwand für die Gesamtkoordination einschliesslich Koordination, Berichterstattung, Evaluation und Vernetzung der kantonalen Angebote, sowie Kosten im Bereich Suchtprävention, die durch Kanton oder Gemeinden basierend auf den jährlichen Beschlüssen zum Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus finanziert sind (vgl. RRB Nr. 1441/ 2023 für das Jahr 2023). Die Abteilung Prävention und Gesundheitsförderung des EBPI hat im Auftrag der Gesundheitsdirektion analog zur vorherigen Programmphase bei der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz ein Gesuch um Mitfinanzierung der geplanten kantonalen Angebote eingereicht. Mit Schreiben vom 23. September 2024 teilte die Stiftung mit, dass sie die Angebote des Kantons Zürich in den Jahren 2025 bis 2028 mit insgesamt
Fr. 1 860 000 unterstützen und somit die Hälfte der Kosten tragen wird. Die Gesundheitsdirektion wird einen entsprechenden Vertrag mit der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz abschliessen. Der Vertrag wird vorab die gegenseitigen finanziellen Verpflichtungen, aber auch die fachliche Beratung durch die Stiftung, die Meilensteine für die Auszahlungen der Stiftung, die inhaltlichen und organisatorischen Leistungen des Kantons und die Kommunikation nach aussen regeln. Unter Berücksichtigung dessen belaufen sich die Gesamtkosten für den Kanton für die Jahre 2025 bis 2028 auf Fr. 1 860 000. Davon gehen wiederum Fr. 836 000 zugunsten der Angebote zu Ernährung und Bewegung sowie Fr. 1 024 000 zugunsten der Angebote zur Förderung der psychischen Gesundheit. Abzüglich der Kosten im Bereich Suchtprävention von insgesamt Fr. 368 000, die über die Beschlüsse zum Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus durch Kanton oder Gemeinden finanziert sind, ist eine Gesamtausgabe von Fr. 1 492 000 zu bewilligen. Der Beitrag des Kantons wird gestützt auf § 46 des Gesundheitsgesetzes (GesG; LS 810.1), § 14 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG; LS 852.1) und § 2 Abs. 1 lit. c und g der Sportfondsverordnung (SfV; LS 612.2) ausgerichtet und stellt eine neue Ausgabe im Sinne von § 37 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611) dar. Gemäss § 46 GesG unterstützt der Kanton Massnahmen zur Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung (Gesundheitsförderung) und der Verhütung, Früherkennung und Früherfassung von Krankheiten (Prävention). Er kann zu diesem Zweck eigene Massnahmen treffen oder Massnahmen Dritter subventionieren. Zudem kann der Kanton gemäss § 14 lit. e KJHG allgemeine Förder- und Präventionsmassnahmen unterstützen oder ergreifen sowie gemäss § 2 Abs. 1 SfV Beiträge an Sportprojekte und -programme bewilligen (lit. c) bzw. Sportprojekte und -programme des Kantons finanzieren (lit. g). Unter dem Vorbehalt, dass der Beitrag der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz vertraglich zugesichert wird, kann die Ausgabe gemäss § 38 Abs. 3 CRG als Saldo zwischen Ausgaben und Einnahmen beschlossen werden. Für das Programm werden die Erfolgsrechnungen mehrerer Leistungsgruppen belastet. Für das Hauptthema Ernährung und Bewegung geht der Betrag von Fr. 300 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 6200, Prävention und Gesundheitsförderung, der Betrag von Fr. 320 000
zulasten der Leistungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds, der Betrag von Fr. 108 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 7501, Kinder- und Jugendhilfe, der Betrag von Fr. 68 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 7200, Volksschulamt, und der Betrag von Fr. 40 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 5205, Amt für Mobilität. Die entsprechenden Beträge sind im Budgetentwurf 2025 und im Konsolidierter Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2025–2028 eingestellt und verteilen sich gemäss nachfolgender Tabelle auf die Planjahre.
Tabelle 3: Finanzierung Angebote Ernährung und Bewegung nach Direktionen (2025–2028) Budgetierte Kosten in Franken (Ernährung und Bewegung) 2025 2026 2027 2028 Total 2025–2028 Kanton GFCH Kanton GFCH Kanton GFCH Kanton GFCH Kanton GFCH Gesundheitsdirektion (Leistungsgruppe Nr. 6200) 75 000 75 000 75 000 75 000 75 000 75 000 75 000 75 000 300 000 300 000 Sicherheitsdirektion Sportamt (Leistungsgruppe Nr. 3910) 80 000 80 000 80 000 80 000 80 000 80 000 80 000 80 000 320 000 320 000 Bildungsdirektion Volksschulamt (Leistungsgruppe Nr. 7200) 17 000 17 000 17 000 17 000 17 000 17 000 17 000 17 000 68 000 68 000
Amt für Jugend und Berufsberatung (Leistungsgruppe Nr. 7501) 27 000 27 000 27 000 27 000 27 000 27 000 27 000 27 000 108 000 108 000 Volkswirtschaftsdirektion Fachstelle Veloverkehr (Leistungsgruppe Nr. 5205) 10 000 10 000 10 000 10 000 10 000 10 000 10 000 10 000 40 000 40 000 Total 209 000 209 000 209 000 209 000 209 000 209 000 209 000 209 000 836 000 836 000 GFCH: Gesundheitsförderung Schweiz
Für das Hauptthema Psychische Gesundheit geht der Betrag von Fr. 276 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 6200, Prävention und Gesundheitsförderung. Zusätzliche Fr. 368 000 werden wie erwähnt über Beitrage an die Suchtpräventionsstellen finanziert. Sie gehen ebenfalls zulasten der Leistungsgruppe Nr. 6200. Der Betrag von Fr. 26 000 geht zulasten der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen, der Betrag von Fr. 26 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung, der Betrag von Fr. 132 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 7501, Kinder- und Jugendhilfe, der Betrag von Fr. 116 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 7200, Volksschulen, und der Betrag von Fr. 80 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 2223, Statistisches Amt (Koordinationsstelle Teilhabe). Die entsprechenden Beträge sind im Budgetentwurf 2025 und im KEF 2025–2028 eingestellt und verteilen sich gemäss nachfolgender Tabelle auf die Planjahre.
Tabelle 4: Finanzierung Angebote Psychische Gesundheit nach Direktionen (2025–2028) Budgetierte Kosten in Franken (Psychische Gesundheit) 2025 2026 2027 2028 Total 2025–2028 Kanton GFCH Kanton GFCH Kanton GFCH Kanton GFCH Kanton GFCH Gesundheitsdirektion (Leistungsgruppe Nr. 6200) 161 000* 161 000 161 000* 161 000 161 000* 161 000 161 000* 161 000 644 000* 644 000 Bildungsdirektion Volksschulamt (Leistungsgruppe Nr. 7200) 29 000 29 000 29 000 29 000 29 000 29 000 29 000 29 000 116 000 116 000 Mittelschul- und Berufsbildungsamt (Leistungsgruppen Nrn. 7301 und 7306) 13 000 13 000 13 000 13 000 13 000 13 000 13 000 13 000 52 000 52 000
Amt für Jugend und Berufsberatung (Leistungsgruppe Nr. 7501) 33 000 33 000 33 000 33 000 33 000 33 000 33 000 33 000 132 000 132 000 Direktion der Justiz und des Innern, Statistisches Amt (Koordinationsstelle Teilhabe; Leistungsgruppe Nr. 2223) 20 000 20 000 20 000 20 000 20 000 20 000 20 000 20 000 80 000 80 000 Total 256 000 256 000 256 000 256 000 256 000 256 000 256 000 256 000 1 024 000 1 024 000 * einschliesslich der Kosten im Bereich Suchtprävention, die bereits durch Kanton oder Gemeinden finanziert sind (jährlich Fr. 92 000, insgesamt Fr. 368 000)
Nicht aufgeführt sind die zusätzlichen Mittel von Fr. 740 000 zur Aufstockung des Budgets für das Thema Psychische Gesundheit, die der Regierungsrat wie erwähnt zur Umsetzung der kantonalen Volksinitiative für eine physisch gesunde Jugend (Gesunde Jugend Jetzt!) beim Kantonsrat beantragt hat. Sie werden nicht an die Leistungen, welche die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz mitfinanziert, angerechnet. Sofern aus einer Gesamtkostensicht Ende 2028 ein Überschuss resultiert, wird dieser entsprechend den bezahlten Anteilen des Kantons und der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz vollumfänglich rückvergütet.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die geplanten Angebote 2025–2028 des Programms «Ernährung, Bewegung und psychische Gesundheit bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Kanton Zürich» wird unter dem Vorbehalt, dass die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz einen Beitrag von Fr. 1 860 000 vertraglich zusichert, eine neue Ausgabe von insgesamt Fr. 1 492 000 bewilligt. Davon gehen – Fr. 576 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6200, Prävention und Gesundheitsförderung; – Fr. 320 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds; – Fr. 240 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7501, Kinder- und Jugendhilfe; – Fr. 184 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7200, Volksschulamt; – Fr. 80 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 2223, Statistisches Amt; – Fr. 40 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 5205, Amt für Mobilität; – Fr. 26 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen, und – Fr. 26 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung.
II. Die Gesundheitsdirektion wird ermächtigt, den Vertrag mit der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz betreffend Zusammenarbeit im kantonalen Aktionsprogramm Ernährung, Bewegung und psychische Gesundheit bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Kanton Zürich 2025–2028 abzuschliessen.
III. Mitteilung an die Universität Zürich, Rektorat, Künstlergasse 15, 8001 Zürich, das Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention, Universität Zürich, Hirschengraben 84, 8001 Zürich, sowie an die Direktion der Justiz und des Innern, die Sicherheitsdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion, die Bildungsdirektion und die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli