RRB Nr. 1129/2024
Anfrage Rafael Mörgeli, Stäfa, und Christoph Fischbach, Kloten, betreffend Wie weiter mit Personen ohne Lehrdiplom (Poldis)?, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 257/2024
Sitzung vom 6. November 2024
1129. Anfrage (Wie weiter mit Personen ohne Lehrdiplom [Poldis]?) Die Kantonsräte Rafael Mörgeli, Stäfa, und Christoph Fischbach, Kloten, haben am 19. August 2024 folgende Anfrage eingereicht: Heute startet das neue Schuljahr 2024/2025. Laut dem SRF Regionaljournal starten heute 680 Personen (Aussage Myriam Ziegler, Chefin VSA) ohne Lehrdiplom (Poldis)1. Letztes Jahr waren es 60 Personen weniger, vor zwei Jahren waren es 180 Personen weniger2 . Dass immer mehr Poldis unterrichten, bereitet vielen Eltern im Kanton Sorgen. Auch der Regierungsrat hat in seiner Antwort auf die Anfrage 284/2023 festgehalten, dass bei einem längeren Unterricht durch eine nicht adäquat ausgebildete Lehrperson, das «verfassungsmässige […] Recht [der Schulkinder] auf ausreichenden Grundschulunterricht unter Umständen nicht mehr garantiert [wäre].» Wir stellen der Bildungsdirektion deshalb folgende Fragen:
Erwägungen
1. Wie schätzt die Regierung die Zukunft der Personen ohne Lehrdiplom in der Volksschule im Kanton Zürich ein? Wie schätzt sie es ein, dass weiterhin eine ähnlich hohe bzw. eher steigende Zahl von Poldis die Zürcher Kinder unterrichten wie in den letzten beiden Jahren?
2. Wie viele «Sur-dossier»Aufnahmen gab es seit deren Einführung an der PHZH (bitte um Auflistung per Semester)?
3. Wie viele der im Schuljahr 2024/2025 neu angestellten Poldis haben in einer anderen Gemeinde schon als Poldi gearbeitet? Wie viele davon haben die Ausbildung zur Lehrperson noch nicht begonnen bzw. sich noch nicht für eine adäquate Ausbildung angemeldet?
4. Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass Poldis möglichst rasch eine pädagogische Ausbildung absolvieren? Welche Schritte unternimmt er, dass diese sich die Ausbildung auch leisten können, müssen sie doch für das Studium auf einen Grossteil ihres Einkommens verzichten?
1 https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zuerich-schaffhausen/spital-buelach-hat-kom-
2 Unternährer, Pascal: Fast 3000 Kinder mehr an den Schulen, 620 Diplomlose helfen
aus, in: Tages-Anzeiger vom 15.08.2023. <https://www.tagesanzeiger.ch/fast-3000-kin-
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Rafael Mörgeli, Stäfa, und Christoph Fischbach, Kloten, wird wie folgt beantwortet:
Die in der Anfrage erwähnten Zahlen stammen aus den im Personalmanagement- und Lohnadministrationssystem hinterlegten Daten. Als «Personen ohne Lehrdiplom» (Poldis) gelten darin auch Personen, die bereits an einer Pädagogischen Hochschule studieren, das Basisstudium oder die Eignungsbeurteilung aber noch nicht abgeschlossen haben. Für eine Differenzierung innerhalb der Gruppe der Poldis fehlt die Datengrundlage. Zu Frage 1: Der Einsatz von Poldis stellt eine Ausnahmesituation aufgrund des Fach- und Arbeitskräftemangels sowie der steigenden Anzahl Schülerinnen und Schüler dar. Um längerfristig an der Volksschule unterrichten zu können, müssen Poldis ein Lehrdiplom erwerben. Bereits unterrichtende Poldis können deshalb nur dann weiterhin angestellt werden, wenn sie die notwendigen Schritte zur Aufnahme des Studiums an der Pädagogischen Hochschule unternommen haben oder bereits an einer solchen studieren. Sobald es die Situation auf dem Stellenmarkt zulässt, wird die Bildungsdirektion auf eine weitere Ermächtigung der Gemeinden zur Anstellung von Lehrpersonen ohne Zulassung zum Schuldienst verzichten (vgl. § 7 Abs. 4 Lehrpersonalgesetz vom 10. Mai 1999 [LS 412.31]). Der Regierungsrat hat bereits verschiedene Massnahmen ergriffen, um dem Lehrpersonenmangel mittel- und langfristig entgegenzuwirken. Dazu zählen die Kampagne «Lehrer/in werden» (siehe unter zh.ch/de/bildung/jobsausbildungen-im-schulfeld/kampagne-lehrerin-werden.html) sowie der erleichterte Zugang zur Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH) über das «Aufnahmeverfahren sur Dossier» (ASD). Zudem beabsichtigt der Regierungsrat mit der Vorlage 5966 (Lehrpersonalgesetz, Änderung, Anpassung neu definierter Berufsauftrag), die Anstellungsbedingungen der Lehrpersonen weiter zu verbessern. Eine verlässliche mittel- oder langfristige Prognose zur Entwicklung der Situation ist jedoch aufgrund der vielen Einflussfaktoren nicht möglich. Um der aktuellen Situation bestmöglich Rechnung zu tragen, entscheidet die Bildungsdirektion deshalb jeweils einige Monate vor Schuljahresbeginn über eine allfällige Ermächtigung der Gemeinden zur Anstellung von Lehrpersonen ohne Zulassung zum Schuldienst.
Zu Frage 2: Per Herbstsemester 2023 wurden 48 Bewerbende via ASD zum Studium zugelassen. Davon haben sich 21 zum Studium angemeldet. Heute sind davon noch 10 Studierende immatrikuliert. Per Herbstsemester 2024 wurden 61 Bewerbende via ASD zum Studium zugelassen. Zum Studium angemeldet haben sich davon 30 sowie zusätzlich 13 Bewerbende aus dem ASD-Verfahren 2023. Neben Personen, die über das ASD zum Studium zugelassen wurden, haben weitere Personen ohne Lehrdiplom über eine «direkte Zulassung» das Studium aufgenommen (siehe auch unter phzh.ch/de/studium/studieren-an-der-phzh/zulassung). Letztere werden nicht erfasst. Zu Frage 3: Per 15. September 2024 waren 801 Poldis angestellt. Davon waren 81 Personen per 15. September 2023 und 53 Personen per 15. September 2022 in einer anderen Gemeinde angestellt. Die Frage nach der Anzahl Poldis, welche die Ausbildung zur Lehrperson bereits begonnen oder sich für eine adäquate Ausbildung angemeldet haben, kann aufgrund fehlender Datengrundlagen nicht beantwortet werden. Diese Angabe wird nur im Einzelfall erhoben, im Hinblick auf eine allfällige Fortsetzung der Tätigkeit in derselben Gemeinde und damit für den Entscheid über eine provisorische Zulassung zum Schuldienst. Nehmen Poldis ein Studium an einer Pädagogischen Hochschule auf, ohne in der bisherigen Gemeinde weiterzuarbeiten, müssen sie dies dem Volksschulamt nicht bekannt geben. Zu Frage 4: Die PHZH hat mit dem ASD und den Online-Vorkursen für die Aufnahme- oder Ergänzungsprüfungen zusätzliche Zugangsmöglichkeiten geschaffen, die insbesondere auf die Situation von Poldis zugeschnitten sind. Zudem ermöglicht das neu strukturierte Studium an der PHZH eine teilzeitliche Erwerbstätigkeit. Aufgrund der angepassten Präsenzzeiten beim Studium an der PHZH kann damit ein sinnvoller Stundenplan im Rahmen der Tätigkeit an der Volksschule eingehalten werden. Die Studierenden haben die Möglichkeit, Stipendien oder ein Darlehen zu beantragen (siehe unter zh.ch/de/bildung/berufs-studien-laufbahnberatung/ausbildungsbeitraege.html). Eine weitergehende Finanzierung durch den Kanton ist bei einem Hochschulstudium nicht vorgesehen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli