Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 1131/2019

Anfrage Stefanie Huber, Dübendorf, Christa Stünzi, Horgen, und Ronald Alder, Ottenbach, betreffend Langfristige Planungen und neue Modelle für den Schulraum des Kantons, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 318/2019

Sitzung vom 4. Dezember 2019

1131. Anfrage (Langfristige Planungen und neue Modelle für den Schulraum des Kantons) Die Kantonsrätinnen Stefanie Huber, Dübendorf, und Christa Stünzi, Horgen, sowie Kantonsrat Ronald Alder, Ottenbach, haben am 30. September 2019 folgende Anfrage eingereicht: Der Kanton verfügt über eine Schulraumplanung für die ihm zugeordneten Schulen, an deren Umsetzung er arbeitet (s. Geschäftsbericht, hier Mittelschulen und Berufsbildung im Fokus). Für einzelne Regionen sind aus Antworten auf Vorstösse bereits aktuelle Überlegungen vorhanden (s. bspw. Postulat Potenzialstudie interkantonale Mittelschule Knonauer Amt). In den kommenden Jahren wird in vielen Gemeinden mit einem Peak bei den Schülerzahlen gerechnet, der einige Jahre später, d. h. nach 2030, auch auf den Kanton zukommen wird. Da bereits heute teilweise knappe Verhältnisse herrschen, könnten für die Zeit nach 2030 weitere Projekte nötig sein. Damit diese rechtzeitig bezugsbereit sind, müssen sie heute aufgegleist werden. Wo sich Gelegenheiten für passende Objekte ergeben, muss der Kanton sie nutzen. Eine Kommunikation der Prognosen und der Strategie bezüglich Schulraum ab diesem Zeitpunkt wäre für alle Beteiligten hilfreich. Der Regierungsrat wird gebeten, in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten:

Erwägungen

1. Wie und in welchem Rhythmus sowie auf welcher Datengrundlage werden die Prognosen über die Schülerzahlen der kantonalen Schulen aktualisiert?

2. Wie sehen die Prognosen für den Zeitraum nach 2030 aus, aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Schultypen (Kurz- und Langzeit-Gymnasium, Berufsschulen…) und Regionen?

3. Wie werden die Rückmeldungen aus den Schulen bezüglich ihrer Feststellungen zu Schulraumkapazität, erwarteten Entwicklungen usw. miteinbezogen?

4. Bezüglich Schulraum können verschiedene Strategien gefahren werden (z. B. einzelne zentrale, grössere Standorte versus mehrere dezentrale, kleinere Standorte). Beides hat Vor- und Nachteile. Wie sieht die Strategie des Regierungsrats aus unter Einbezug bspw. von Angebot von Arbeitsplätzen in den Regionen, Pendlerströmen, Schulhausgrösse, Angebot von Vertiefungsangeboten, Fächerkombinationen etc.?

5. Wird die Klimathematik in der Schulraumplanung angegangen? Dies einerseits in Bezug auf die Pendler-/Mobilitätsthematik, andererseits aber auch in der Berücksichtigung höherer Temperaturen für die Planung/Lüftung der Gebäude sowie der Aussenraumplanung und in der Vermeidung von CO 2-Emissionen?

6. Einzelne Schülerinnen und Schüler sind bereits heute über die Kantonsgrenzen in einer kantonalen Schule, weil im Einzelfall bspw. der Schulweg kürzer ausfällt, der Lehrbetrieb im anderen Kanton sitzt o. ä. Gibt es Regionen, wo eine interkantonale Zusammenarbeit für einzelne Schulen in Zukunft Sinn machen könnte?

7. Aufbauend auf Prognosen der Gemeinden könnte es sein, dass in den Jahren nach 2030 ein Peak bei den Schülerzahlen anfällt, danach die Schülerzahlen aber wieder abnehmen. In einem solchen Fall wäre es sinnvoll, sich für den Schulraum dynamischere Modelle zu überlegen, als selber grosse Schulhäuser zu bauen. Wir denken hier an die Umnutzung von Gebäuden (bspw. von Ausbildungshäusern anderer Organisationen), die temporäre Einmietung oder vermehrter Einsatz neuer Lernmodelle, die nicht unbedingt auf klassische Schulzimmer setzen, dafür bspw. auf Digitalisierung. Hat sich der Regierungsrat diesbezüglich bereits Gedanken gemacht?

8. Wie schätzt der Regierungsrat die Verfügbarkeit des Schulraums nach 2030 mit den aktuellen Planungen ein? Wenn möglich aufgeschlüsselt nach Schultypen und Regionen.

9. Ergibt sich aus den Prognosen, der Strategie usw. für die Zeit nach 2030 Bedarf für weitere Standorte der kantonalen Schulen (Schultypen, Standorte)? Wenn ja, wie sieht der inhaltliche und zeitliche Ablauf des Evaluationsverfahrens für die Suche nach geeigneten Standorten aus und wurde ein solches bereits gestartet?

10. Wenn ja, hat der Regierungsrat bereits Liegenschaften ins Auge gefasst oder ist er mit Eigentümerinnen wie dem Bund, Gemeinden oder allenfalls Privaten im Gespräch?

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Stefanie Huber, Dübendorf, Christa Stünzi, Horgen, und Ronald Alder, Ottenbach, wird wie folgt beantwortet. Zu Frage 1: Gestützt auf die Prognose des Statistischen Amtes des Kantons Zürich, die auf der Anzahl der vierjährigen Kinder beruht, erstellt die Bildungsplanung der Bildungsdirektion Schülerprognosen für die Volksschule. Diese bilden die Grundlage für die jährlich aktualisierten Schülerprognosen der Berufsfachschulen und der Mittelschulen.

Zu Frage 2: Bei den Berufsfachschulen wird ein Zuwachs von 10 100 Lernenden bis 2034 bzw. von 11 800 Lernenden bis 2040 prognostiziert. Bei den Mittelschulen wird in den Planungsregionen folgender Zuwachs von Schülerinnen und Schülern bis 2034 bzw. 2040 prognostiziert: Stadt Zürich 1590 / 1790 Winterthur 620 / 700 Glattal 520 / 550 Zimmerberg 440 / 480 Pfannenstil 220 / 400 Oberland 320 / 350 Limmattal 280 / 340 Unterland 240 / 270 Knonaueramt 100 / 110 Furttal 50 / 60 Weinland 30 / 40 Insgesamt entspricht das einem Wachstum an Schülerinnen und Schülern der kantonalen Mittelschulen für den ganzen Kanton um 4410 Schülerinnen und Schüler bis 2034 und 5090 Schülerinnen und Schüler bis 2040. In den Prognosen für die Sekundarstufe II wird nicht zwischen Kurz- und Langzeitgymnasium differenziert. Zu Frage 3: Die Rückmeldungen der Schulen finden an den jährlichen Standortgesprächen des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes mit den Schulen zu baulichen Themen und an den Jahresgesprächen zu schulischen Themen statt. Der Einbezug der Schulen hinsichtlich der Feststellung von Schulraumkapazitäten erfolgt zudem im Rahmen konkreter Bedarfsanmeldungen durch die Schulen und bei der Erarbeitung standortspezifischer Schulraumstrategien, wie sie im Zuge der Regionalstrategien erfolgt sind. Zu Frage 4: Der Regierungsrat hat 2013 die Schulraumstrategie für die Sekundarstufe II festgelegt (RRB Nr. 376/2013). Danach werden bauliche Investitionen am langfristigen, in den jeweiligen Betrachtungsräumen ausgewiesenen Raumbedarf ausgerichtet. Neue Bauten oder grössere Umbauten werden mit grösstmöglicher Flexibilität erstellt, damit auf wechselnde Nutzungsbedürfnisse innerhalb eines Campus oder des Gebäudes reagiert werden kann. Investitionen in neue Standorte sowie Vergrösserungen des Raumangebots an bestehenden Standorten finden in erster Linie in regionalen Zentren statt.

Bei der Erarbeitung der verschiedenen Regionalstrategien wurden die Entwicklungen in den jeweiligen Regionen unter Berücksichtigung von Pendlerströmen und dem Potenzial vorhandener Schulinfrastrukturen sowie der Entwicklung von Fachbereichen, soweit vorhersehbar, mit einbezogen. Grundsätzlich wird ferner von einer optimalen Schulgrösse von rund 1500 Schülerinnen und Schülern ausgegangen. Bei dieser Grösse können alle Profile angeboten werden und die Fachschaften verfügen über genügend Fachpersonal. Zu Frage 5: Für die Mobilitätsthematik werden im Rahmen der Möglichkeiten Standorte bezeichnet, die eine sehr gute Anbindung an den öffentlichen Verkehr aufweisen. Bei den Neugründungen der Kantonsschulen in Uetikon am See und Wädenswil war die Verkehrsanbindung das wesentliche Entscheidungskriterium. Bei der Umsetzung stellt die Baudirektion sicher, dass die energetischen Vorgaben des Kantons umgesetzt werden. Zu Frage 6: Grundsätzlich sollen die Zürcher Schülerinnen und Schüler der Mittelschulen und die Lernenden der Berufsbildung mit Zürcher Lehrort im Kanton selber beschult werden. Eine freie Schulwahl gibt es bezüglich des Besuchs ausserkantonaler Schulen weder bei den Mittelschulen noch den Berufsfachschulen. Für den Besuch ausserkantonaler Schulen ist in der Regel vom Kanton Zürich ein Schulgeld zu entrichten, das in interkantonalen oder bilateralen Vereinbarungen festgelegt ist. Bei den Mittelschulen bestehen derzeit Vereinbarungen, zum Beispiel mit dem Kanton Schaffhausen oder im Rahmen des Regionalen Schulabkommens der Erziehungsdirektorenkonferenz Ostschweiz. Bei den Berufsfachschulen wird die kantonale Zusammenarbeit in der Schweizerischen Berufsbildungsämterkonferenz koordiniert. Hier betrifft dies vor allem neue Berufe und Berufe mit gesamtschweizerisch geringem Mengengerüst. Zu Frage 7: Gemäss den vorliegenden Prognosen wird nach 2030 und bis 2040 zwar mit einem verringerten Wachstum, aber nicht mit einem Rückgang der Schüler- und Lernendenzahlen gerechnet. Bei der Planung von Schulraum erfolgen jeweils umfassende Abklärungen, die auch temporäre und Umnutzungsmöglichkeiten berücksichtigen, sofern sie wirtschaftlich verhältnismässig und aus schulbetrieblicher Sicht sinnvoll sind. Der Einsatz erweiterter Lehr- und Lernformen sowie die Umsetzung

der Strategie «Digitaler Wandel an kantonalen Schulen der Sekundarstufe II» gemäss RRB Nr. 259/2019 sind Gegenstand verschiedener Untersuchungen und Abklärungen und fliessen in die aktuellen Planungen ein.

Zu Frage 8: Die Verfügbarkeit des Schulraums nach 2030 ist auf der Grundlage der bisherigen Prognoseerwartungen gesichert. Dies unter der Voraussetzung, dass die vorgeschlagenen Massnahmen aus den Regionalstrategien auch umgesetzt werden. Dabei sind Entwicklungsszenarien erarbeitet worden, die sowohl organisatorische als auch bauliche Massnahmen umfassen. Im Bereich der Berufsfachschulen sollen mit dem Projekt «Kompetenzzentren» Schulen durch die Konzentration von derzeit an mehreren Standorten beschulten Berufen gestärkt werden. Mit Ersatz- und Neubauten in Winterthur, Uster, Wetzikon, Rüti, Horgen und in der Stadt Zürich sind bauliche Massnahmen bereits umgesetzt, in Umsetzung oder in Planung. Im Bereich der Mittelschulen sind in Winterthur, Urdorf, Uster, in der Stadt Zürich sowie mit den zwei Neugründungen in Uetikon am See und in Wädenswil zahlreiche Projekte in Umsetzung oder in Planung. Diese Planungen sind nicht abschliessend und werden auch künftig mit den Prognoseerwartungen abzugleichen sein. Zu Fragen 9 und 10: Vorarbeiten für die Abklärung möglicher weiterer Standorte sind im Gange. Konkrete Ergebnisse liegen noch keine vor, weshalb auch noch keine Verhandlungen mit Dritten stattfinden.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli