RRB Nr. 1145/2011
Erneuerung der Rahmenvereinbarung E-Government Schweiz , Entwurf Stellungnahme der Konferenz der Kantonsregierungen, Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. September 2011
1145. Erneuerung der Rahmenvereinbarung E-Government Schweiz (Entwurf der Stellungnahme der Konferenz der Kantonsregierungen)
Erwägungen
A. Ausgangslage Die bestehende Rahmenvereinbarung über die E-Government- Zusammenarbeit in der Schweiz 2007–2011 läuft Ende 2011 aus und soll erneuert werden. Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hat zum Entwurf der revidierten Rahmenvereinbarung E-Government Schweiz eine Vernehmlassung bei den Kantonen durchgeführt. Mit Beschluss Nr. 989/2011 hat der Regierungsrat zum Entwurf Stellung genommen. Gestützt auf die eingegangenen Rückmeldungen hat der Leitende Ausschuss der KdK einen Entwurf der Stellungnahme erstellt und die Kantone eingeladen, konkrete Änderungs- und Ergänzungsanträge dazu bis 21. September 2011 mitzuteilen. Die Verabschiedung der Stellungnahme der Kantone ist anlässlich der Plenarversammlung der KdK vom 30. September 2011 geplant.
B. Beurteilung des Stellungnahmeentwurfs der KdK Die wesentlichen Anliegen des Kantons Zürich gemäss RRB Nr. 989/ 2011 sind im Entwurf der Stellungnahme berücksichtigt. Einzig die Anregung, einen Kostenschlüssel vorzusehen, der nicht allein auf die Einwohnerzahl abstellt, wurde nicht aufgenommen. Die Kosten werden auf jährlich insgesamt 2,4 Mio. Franken beschränkt, was gemäss dem vorgesehenen Kostenteiler einem Anteil des Kantons Zürich von rund Fr. 210 000 entspricht. Bei einzelnen Formulierungen betreffend die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden und zur Gestaltung des Aktionsplans sind Bemerkungen anzubringen bzw. Änderungen vorzuschlagen.
Dispositiv
Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen: Wir danken Ihnen für die Gelegenheit, uns zum Entwurf vom 1. September 2011 der Stellungnahme zur Erneuerung der Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit von Bund und Kantonen äussern zu können.
Die wesentlichen Anliegen des Kantons Zürich wurden im Entwurf der Stellungnahme berücksichtigt. Einzig der Anregung, einen Finanzierungsschlüssel, der nicht alleine auf die Einwohnerzahl abstellt, festzulegen, wurde nicht entsprochen, was wir ausserordentlich bedauern. Zu einzelnen Aussagen im Entwurf haben wir zudem folgende Änderungsanträge: Die Bemerkung zu Art. 2 Abs. 3 unter Ziff. 2.1 des Entwurfs, wonach die Gemeinden für kantonale E-Government-Strategien in erster Linie auf Verbandsebene einzubeziehen seien, kann sich nur auf die gemeinsame strategische Ebene aller Kantone beziehen. Wie die einzelnen Kantone ihre Gemeinden einbeziehen, liegt in ihrem Ermessen. Wie andere Kantone erwägt auch der Kanton Zürich, hierfür eine mit den Gemeinden gemeinsame Organisationsform festzulegen. In der ursprünglichen Formulierung zum Aktionsplan (Art. 2bis Abs. 1) beschränken sich die Massnahmen des Aktionsplanes nicht zwingend auf den Katalog der priorisierten Vorhaben, was wir begrüssen. Zudem berücksichtigt die neue Formulierung den auch von anderen Kantonen geäusserten Wunsch nach mehr Verbindlichkeit kaum. Deshalb beantragen wir folgende Formulierung von Art. 2bis Abs. 1: «Aufgrund von Schwerpunkten für 2012–2016 werden in einem Aktionsplan ausgewählte Vorhaben, vorzugsweise aus dem Katalog der priorisierten Vorhaben, mit breiter Wirkung auf alle föderalen Ebenen aufgeführt und die wesentlichen kurz-, mittel- und langfristigen Massnahmen zur Umsetzung dieser Vorhaben festgelegt.»
II. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi