Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 1145/2020

Strassen Wallisellen, 351 Weststrasse, Autobahnbrücke bis "Büsikreisel", Fahrbahninstandstellung, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. November 2020

1145. Strassen (Wallisellen, 351 Weststrasse, Autobahnbrücke

Erwägungen

bis «Büsikreisel», km 0.799–0.960, Fahrbahninstandstellung, Ausgabenbewilligung) Die 351 Weststrasse auf dem Gebiet der Gemeinde Wallisellen ist Bestandteil der Verbindungsstrecke in die Stadt Zürich und weist einen durchschnittlichen täglichen Verkehr von rund 9980 Fahrzeugen mit einem Schwerverkehrsanteil von 3,4% auf. Die Weststrasse, zwischen der Autobahnbrücke und dem Kreisel Industriestrasse/Herzogenmühle, muss zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Werterhaltung saniert werden. Die Fahrbahnoberfläche im Sanierungsabschnitt ist stark ausgemagert und weist viele Risse, verschiedene Belagsflicke und Spurrinnen auf. Der Belag genügt den heutigen Anforderungen nicht mehr und muss ersetzt werden. Aufgrund des Laborberichts der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamtes wird auf der gesamten Sanierungsstrecke der Belag abgefräst und mit einer Trag-, Binder- und Deckschicht erneuert. Der Belag im Kreisel wird vollständig entfernt und durch eine Betonfahrbahn ersetzt. Zusätzlich werden einzelne Haltungen der Entwässerungsleitung und deren Schächte ersetzt oder angepasst. Die bestehenden Randabschlüsse werden teilweise korrigiert und erneuert. In Absprache mit der Sektion Betriebs- und Sicherheitsausrüstung des Tiefbauamtes wird die bestehende Strassenbeleuchtung erneuert. Die Sanierungsarbeiten werden eng mit den Werkleitungs- und Strassenbauarbeiten der Gemeinde Wallisellen koordiniert. Das Unterhaltsprojekt ist im Programm Verkehr und Infrastruktur 2021 enthalten. Für die Strasseninstandsetzungsarbeiten ist gemäss Finanzplan vom 26. Oktober 2020 mit folgenden Kosten zu rechnen: in Franken Bauarbeiten 1 820 000 Nebenarbeiten 449 000 Technische Arbeiten 191 000 Total 2 460 000 Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gebundene Ausgabe gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) von Fr. 2 460 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400. 31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-10274), zu bewilligen. Die Ausgabe ist im Budgetentwurf 2021 enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung der 351 Westrasse, Gemeinde Wallisellen, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 460 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2020)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, Art. 37 — gelesen in der Fassung vom 1. März 2018; der Erlass wurde am 1. Januar 2021, 1. Januar 2022, 1. Juli 2022 und 1. Juli 2022 erneut konsolidiert.

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