Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 1147/2010

Eidgenössische Volksabstimmung vom 28. November 2010, Durchführung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. August 2010

1147. Beschluss des Regierungsrates über die Durchführung der eidgenössischen Volksabstimmung vom 28. November 2010 Gemäss Beschluss des Bundesrates vom 30. Juni 2010 findet am 28. November 2010 die eidgenössische Volksabstimmung über folgende Vorlagen statt:

Erwägungen

1. Volksinitiative vom 15. Februar 2008 «Für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)» (Bundesbeschluss vom 18. Juni 2010, BBl 2010, 4241) und als direkten Gegenentwurf den Bundesratsbeschluss vom 10. Juni 2010 über die Aus- und Wegweisung krimineller Ausländerinnen und Ausländer im Rahmen der Bundesverfassung (BBl 2010, 4243) sowie

2. Volksinitiative vom 6. Mai 2008 «Für faire Steuern. Stopp dem Missbrauch beim Steuerwettbewerb (Steuergerechtigkeits-Initiative)» (Bundesbeschluss vom 18. Juni 2010, BBl 2010, 4245).

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Wahlbüros übermitteln die Abstimmungsergebnisse am Abstimmungstag ab 10.00 Uhr bis spätestens 15.30 Uhr dem kantonalen Abstimmungsbüro mit der Wahl- und Abstimmungssoftware WABSTI II.

II. Das Statistische Amt wird beauftragt, diesen Beschluss in besonderen Abzügen den Präsidentinnen und Präsidenten der Stadt- und Gemeinderäte als Vorstehende der Wahlbüros mitzuteilen.

III. Veröffentlichung im Amtsblatt, Textteil.

IV. Mitteilung an das Statistische Amt als kantonales Abstimmungsbüro und an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi