Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 1150/2025

Übergangsregelung zur Weisung des Regierungsrates an die Steuerbehörden über die Bewertung von Liegenschaften und die Festsetzung der Eigenmietwerte ab Steuerperiode 2026, Erlass

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. November 2025

1150. Übergangsregelung zur Weisung des Regierungsrates

Erwägungen

an die Steuerbehörden über die Bewertung von Liegenschaften und die Festsetzung der Eigenmietwerte ab Steuerperiode 2026

I. Die Finanzdirektion unterbreitet einen Antrag vom 30. Oktober 2025 über den Erlass einer Übergangsregelung zur Weisung des Regierungsrates an die Steuerbehörden über die Bewertung von Liegenschaften und die Festsetzung der Eigenmietwerte ab Steuerperiode 2026. Der Regierungsrat zieht den Antrag in Beratung und beschliesst die Übergangsregelung (siehe ABl 2025-11-21). II. Mitteilung an die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli