Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 1152/2014

Umsetzung der Motion 12.3979 "Verkehrserleichterungen für elektrische Mobilitätshilfen", Schreiben an das UVEK

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. November 2014

1152. Umsetzung der Motion 12.3979 «Verkehrserleichterungen

Erwägungen

für elektrische Mobilitätshilfen»; Anhörung Mit Schreiben vom 12. August 2014 unterbreitete das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Bundesamt für Strassen) im Rahmen einer Anhörung die Entwürfe zur Änderung von insgesamt sechs Strassenverkehrsverordnungen zur Umsetzung der Motion 12.3979 «Verkehrserleichterungen für elektrische Mobilitätshilfen» zur Stellungnahme. Mit dieser Motion wurde dem Bundesrat der Auftrag erteilt, für stehroller- und rikschaartige Elektrofahrzeuge verschiedene Erleichterungen vorzusehen. Die Motion wird in den vorgeschlagenen Verordnungsänderungen mit der Einführung von zwei neuen Unterkategorien der Kleinmotorräder, die mit den gewünschten Erleichterungen versehen werden, umgesetzt. Wichtigste Eckpunkte sind Erleichterungen bei den Führerausweisvorschriften und die weitgehende Gleichstellung mit Leichtmotorfahrrädern bei den Verkehrsregeln. Dazu kommt der Wegfall der periodischen Nachprüfung (mit Ausnahme des berufsmässigen Personentransports).

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Zustelladresse: Bundesamt für Strassen, Bereich Mobilität, 3003 Bern [auch per E-Mail an: mobilitaet@astra. admin.ch; einschliesslich Fragebogen]): Mit Schreiben vom 12. August 2014 haben Sie uns die für die Umsetzung der Motion 12.3979 «Verkehrserleichterungen für elektrische Mobilitätshilfen» vorgesehenen Änderungen von sechs Strassenverkehrsverordnungen zur Anhörung zugestellt. Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussern uns wie folgt: Die vom vorliegenden Revisionsvorhaben betroffenen elektrischen Mobilitätshilfen können bereits nach dem geltenden Recht zugelassen werden. Wir begrüssen es deshalb, dass die heute auf Weisungsstufe erlassenen Sonderregelungen für diese Fahrzeuge durch die vorliegende Revision auf Verordnungsstufe übergeführt werden. Ebenso unterstützen wir, dass diese Fahrzeuge zukünftig von der Pflicht zur amtlichen, periodischen Nachprüfung ausgenommen werden und das Niveau der techni- schen Anforderungen auf der Stufe der Kleinmotorräder angesetzt wird. Weiter teilen wir die in den Erläuterungen enthaltene Beurteilung, dass die Vielfalt der elektrischen Mobilitätshilfen sich nur schwer in die bestehenden Fahrzeugkategorien einteilen lässt. Deshalb erscheint uns das vorgeschlagene Vorgehen mit der Einführung von Unterkategorien bei den Kleinmotorrädern für diese elektrischen Mobilitätshilfen nicht als zielführend. Wir beantragen, dass für die elektrischen Mobilitätshilfen, insbesondere die rikscha- und stehrollerartigen Elektrofahrzeuge, eine eigene neue Kategorie geschaffen wird. Nur so können nach unserer Überzeugung die den Besonderheiten dieser Fahrzeuge angemessenen Regelungen geschaffen werden. Die detaillierten Bemerkungen können Sie dem ausgefüllten Fragebogen entnehmen, den wir Ihnen sowohl in Papier- als auch in elektronischer Form zukommen lassen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion (je unter Beilage des Fragebogens).

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi