Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 1158/2012

Beschluss des Kantonsrates über die Fristerstreckung für die Berichterstattung und Antragsstellung zur Motion KR-Nr. 366/2007 betreffend Kostenverrechnung bei Todesfällen, die durch Sterbehilfeorgnisationen verursacht worden sind, Antrag an den Kant

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. November 2012

1158. Motion

Erwägungen

Die Direktion der Justiz und des Innern unterbreitet mit Antrag vom 1. November 2012 einen Antrag zur Fristerstreckung für die Berichterstattung und Antragsstellung zur Motion KR-Nr. 3666/2007 betreffend Kostenverrechnung bei Todesfällen, die durch Sterbehilfeorganisationen verursacht worden sind. Der Regierungsrat zieht den Antrag in Beratung und verabschiedet ihn zuhanden des Kantonsrates (siehe ABl 2012-11-23; Vorlage 4943).

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi