Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 1178/2018

Anfrage Lorenz Habicher, Zürich, Tumasch Mischol, Hombrechtikon, und Roland Scheck, Zürich, betreffend Beschaffung von Radargeräten im Kanton Zürich, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 326/2018

Sitzung vom 4. Dezember 2018

1178. Anfrage (Beschaffung von Radargeräten im Kanton Zürich) Die Kantonsräte Lorenz Habicher, Zürich, Tumasch Mischol, Hombrechtikon, und Roland Scheck, Zürich, haben am 29. Oktober 2018 folgende Anfrage eingereicht: Geschwindigkeitskontrollen sollen der Verbesserung des Fahrverhaltens und der Erhöhung der Verkehrssicherheit dienen. Die verschiedenen Messgeräte zur Geschwindigkeitsmessung müssen dem Stand der Technik und den oftmals widrigen Einsatzbedingungen entsprechen und im Betrieb, mit möglichst tiefem Unterhalt, zuverlässige Daten liefern. Der Sinn bzw. Unsinn des Kontrollaufwands bzw. Bussen-Regimes steht regelmässig im Fokus der interessierten Öffentlichkeit. Der Erneuerungsaufwand, Abschreibungen bzw. die Unterhaltskosten müssen langjährig erfasst und budgetiert werden.

In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die vollständige Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Welche Gesamtzahl stationärer und mobiler Radaranlagen ist im Kanton Zürich heute in Betrieb? Mit der Bitte um tabellarische Aufstellung inkl. Veränderung zur Antwort KR-Nr. 201/2014.

2. In welchem Turnus werden die verschiedenen Messgeräte ersetzt und welcher LG werden Ausschreibung, Evaluation und Beschaffung von neuen Messgeräten belastet? Mit der Bitte um separate Nennung gemäss den verschiedenen Arten von Messgeräten.

3. Welche Kosten sind für Erneuerung und Unterhalt dieser Messgeräte im Zeitraum von 2014 bis 2018 angefallen, welche für 2019 bis 2021 budgetiert?

4. Welcher Bussgeldertrag wurde erwirtschaftet und steht den Kosten gemäss Frage 3 gegenüber?

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Lorenz Habicher, Zürich, Tumasch Mischol, Hombrechtikon, und Roland Scheck, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Kantonspolizei Zürich bezweckt mit Geschwindigkeitsmessungen die Verbesserung der Verkehrssicherheit. Sie führt Kontrollen dort durch, wo sie Unfallhäufungen erkennt, zunehmendes Fehlverhalten beobachtet, neue sicherheitsrelevante Phänomene feststellt oder von Behörden und Privaten um Kontrollen ersucht wird. Beim Ersatz von Messgeräten legt sie Wert auf eine flexible Einsatzmöglichkeit, um auf neu erkannte Gefahrenschwerpunkte rasch reagieren zu können. Entsprechend wurden die stationären Messgeräte durch halbstationäre und mobile Messgeräte ersetzt oder sogar ersatzlos entfernt. Die Tabelle gibt Aufschluss über die Anzahl der Geschwindigkeits-­ Messmittel der Kantonspolizei seit dem Jahr 2014. Sie zeigt, dass die in der Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 201/2014 betreffend Radargeräte im Kanton Zürich geäusserte Absicht, mehr mobile und halbstationäre Messsysteme anstelle der festinstallierten Anlagen einzusetzen, umgesetzt und die Gesamtzahl der Messgeräte verringert wurde. Jahr Stationäre Rotlicht­ halbistationäre Mobile Messmittel Veränderung Radarkabinen anlagen Anlagen (Radar / Laser) ± (Anzahl) 2014 13 2 8 5/8 – –11 stationäre Radarkabinen; 2015 2 2 12 5/8 +4 halbstationäre Anlagen 2016 2 2 12 5/8 – 2017 2 2 12 5/8 – 2018 2 0 12 5/8 –2 Rotlichtanlagen

Zu Frage 2: Die Messgeräte der Kantonspolizei Zürich werden für eine Laufzeit von sieben Jahren beschafft. Die damit verbundenen Unterhalts-, Betriebs- und Wartungskosten werden für die gesamte Laufzeit zur Finanzierung berechnet und ins Budget aufgenommen. Sämtliche mit den Messgeräten verbundenen Kosten werden dem Buchungskreis der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, belastet.

Zu Frage 3: Die Tabelle gibt Auskunft über die nach Geräteart und -anzahl unterschiedlich hohen jährlichen Erneuerungs- und Unterhaltskosten der Radaranlagen im Zeitraum 2014–2018 (für 2018 bis November) sowie die Werte der Planjahre 2019–2021 aus dem KEF 2019–2022: Jahr Erneuerung Unterhalt Gesamtkosten in Franken in Franken in Franken 2014 907 681 147 151 1 054 832 2015 495 225 143 481 638 706 2016 73 568 208 942 282 510 2017 65 378 154 439 219 817 2018 (bis November) 138 573 158 478 297 051 2019 (Budgetentwurf) 450 000 2020 (KEF) 1 200 000 2021 (KEF) 1 200 000

Zu Frage 4: Die Tabelle zeigt die Gegenüberstellung der Gesamtkosten (ohne Abschreibung) und der Bussgelderträge von 2014–2018: Jahr Gesamtkosten Bussgelderträge in Franken in Franken 2014 1 054 832 24 642 825 2015 638 706 25 102 813 2016 282 510 25 122 766 2017 219 817 25 417 505 2018 (bis November) 297 051 26 500 000 (Budgetwert) Nicht enthalten in dieser Aufstellung sind die Personalkosten der Kantonspolizei.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli