RRB Nr. 1181/2015
Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 zur Schaffung des Fonds für die innere Sicherheit (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands), Vernehmlassung, Schreiben an das EJPD
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. Dezember 2015
1181. Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 zur Schaffung
Erwägungen
des Fonds für die innere Sicherheit (Weiterentwicklung des Schengen- Besitzstandes); Vernehmlassung Mit Schreiben vom 10. November 2015 hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) den Kantonsregierungen eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes zur Stellungnahme unterbreitet. Dabei geht es um die Schaffung eines Fonds für die innere Sicherheit (Internal Security Fonds, ISF) durch die EU für den Zeitraum 2014– 2020. Der Fonds soll dazu beitragen, mit projektbezogenen Beiträgen den Schutz der Schengen-Aussengrenzen zu verbessern und die Zahl illegaler Einreisen in den Schengen-Raum zu verringern. Gleichzeitig soll die Einreise von dazu berechtigten Personen erleichtert und beschleunigt werden. Der ISF ist das Nachfolgeinstrument des für den Zeitraum 2007– 2013 geschaffenen Aussengrenzenfonds. Die Verordnung über die Schaffung des ISF wurde durch das EU- Parlament am 16. April 2014 verabschiedet und der Schweiz am 7. Mai 2014 notifiziert. Die Frist zur Übernahme der Verordnung läuft für die Schweiz bis zum 3. Juli 2017. Nach der Übernahme der Verordnung hat die Schweiz als assoziierter Staat von Schengen mit der EU noch eine Zusatzvereinbarung abzuschliessen, die durch die Bundesversammlung zu genehmigen ist. Der Fonds wird durch die EU von 2014 bis 2020 mit gesamthaft 2,76 Mrd. Euro gespeist. Hinzu kommen die Beiträge der assoziierten Staaten. Die Schweiz wird sich mit voraussichtlich rund 120 Mio. Franken beteiligen. Diese Mittel werden ausschliesslich vom Bund geleistet. Auf der anderen Seite darf die Schweiz damit rechnen, dass ihr im Rahmen eines dafür vorgesehenen nationalen Programms knapp 20 Mio. Franken aus dem Fonds zugewiesen werden. Gemäss dem erläuternden Bericht (S. 27) ist dabei vorgesehen, auch Entwicklungen im Bereich der Grenzkontrollen an den Flughäfen zu unterstützen. Dies war bereits im Rahmen des bisherigen Aussengrenzenfonds der Fall. Den Massnahmen zur Sicherung der Aussengrenzen kommt im Schengen-System eine hohe Bedeutung zu, was namentlich die gegenwärtige Flüchtlings- und Migrationssituation aufzeigt. Auch ist Solidarität mit den besonders betroffenen Schengen-Staaten angezeigt. Der Übernahme der EU-Verordnung zur Schaffung des Fonds für die innere Sicherheit ist bereits vor diesem Hintergrund zuzustimmen. Hinzu kommt, dass sich die Schweiz mit dem Beitritt zum Schengen-Assoziierungsabkommen
grundsätzlich verpflichtet hat, Weiterentwicklungen des Schengen-Be- sitzstands zu übernehmen und umzusetzen. Die Nichtübernahme einer Weiterentwicklung kann im äussersten Fall zu einer Suspendierung oder gar Beendigung der Schengener Zusammenarbeit mit der EU führen. Gegenüber dem Bund zu fordern ist, dass bei Projekten mit Bezug auf die Grenzkontrollen an den Flughäfen die Kantonspolizei Zürich (Flughafenpolizei) einzubeziehen und zu berücksichtigen ist. Der internationale Flughafen Zürich bildet die wichtigste Schengen-Aussengrenze der Schweiz.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, 3003 Bern (auch per E-Mail an Chantal.Perriard@sem.admin.ch): Wir danken Ihnen für die mit Schreiben vom 10. November 2015 eingeräumte Gelegenheit, zur Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 515/ 2014 zur Schaffung des Fonds für die innere Sicherheit (Internal Security Fonds, ISF) als Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes Stellung zu nehmen: Gegen die Übernahme der EU-Verordnung und die damit verbundene Beteiligung am ISF sind von unserer Seite keine Einwände anzubringen. Im Zusammenhang mit dem zu erarbeitenden nationalen Programm besteht hingegen folgendes Anliegen: Gemäss dem erläuternden Bericht (S. 27) soll wie bereits beim bisherigen Aussengrenzenfonds auch die Unterstützung von Entwicklungen im Bereich der Grenzkontrollen an den Flughäfen vorgesehen werden. Wir ersuchen den Bund, bei entsprechenden Projekten die Kantonspolizei Zürich (Flughafenpolizei) einzubeziehen und zu berücksichtigen. Hinzuweisen ist dazu auf die Bedeutung des internationalen Flughafens Zürich als Schengen-Aussengrenze der Schweiz.
II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates und an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi