RRB Nr. 1197/2020
Motion Sonja Gehrig, Urdorf, und Mitunterzeichnende betreffend Sicheres Velofahren dank systematischer Überprüfung und Abgleichung von Strassenprojekten mit dem kantonalen Velonetzplan zur Behebung von Schwachstellen, Stellungnahme
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 365/2020
Sitzung vom 2. Dezember 2020
1197. Motion (Sicheres Velofahren dank systematischer Überprüfung
Erwägungen
und Abgleichung von Strassenprojekten mit dem kantonalen Velonetzplan zur Behebung von Schwachstellen) Kantonsrätin Sonja Gehrig, Urdorf, und Mitunterzeichnende haben am 28. September 2020 folgende Motion eingereicht: Der Regierungsrat wird eingeladen, die nötigen gesetzlichen Anpassungen vorzulegen, damit jedes Strassenprojekt – sowohl Neubau- als auch Sanierungsprojekte – einer systematischen Überprüfung und einem Abgleich mit dem kantonalen Velonetzplan und den darin ausgewiesenen Schwachstellen unterzogen wird. Ziel ist, dass bei sämtlichen Strassenbauprojekten immer auch die damit verbundenen Schwachschwellen gemäss Velonetzplan behoben werden oder dass die Voraussetzungen in den Projekten so gesetzt werden, dass der Schwachstellenbehebung nichts im Weg steht. Begründung: Immer wieder werden Strassenprojekte geplant und umgesetzt, ohne den in den regionalen Richtplänen behördenverbindlich verankerten Velonetzplan – mit den darin eingetragenen Schwachstellen in der Veloinfrastruktur – zu berücksichtigen. Auf der Grundlage der regionalen Richtpläne sind die im Velonetzplan ausgewiesenen Schwachstellen zwingend zu beheben, respektive die Voraussetzungen in den Projekten (z. B. bei Schutzinseln, Bushaltestellen) sind so zu setzen, dass der Schwachstellenbehebung nichts im Weg steht. Jedes Strassenprojekt bedingt eine systematische Überprüfung und einen Abgleich mit dem Velonetzplan, unabhängig davon, ob es sich um einen Neubau, einen Umbau oder eine Sanierung handelt. Die Pflicht zur Schwachstellenbehebung ist im Planungsprozess sicherzustellen. Mit dem kantonalen Velonetzplan (VNP, RRB Nr. 591/2016), der auf der Grundlage der regionalen Richtpläne behördenverbindlich verankert ist, wurden die planerischen Grundlagen zur Verbesserung der Veloinfrastruktur geschaffen. Darin wurden gemäss Antwort des Regierungsrats auf die Anfrage KR-Nr. 374/2018 über 1200 Schwachstellen im Velonetz erfasst. Bei über 700 Schwachstellen fehlt die erforderliche Veloinfrastruktur gänzlich und über 200 Knoten weisen keine Veloinfrastruktur auf.
Der Regierungsrat bezeichnet eine zuständige Stelle (z. B. angesiedelt im Tiefbauamt) als Ansprechperson für Kanton und Gemeinden für Strassenbauprojekte – und falls nötig ein Kontrollorgan. Die dafür benötigten Ressourcen sind sicherzustellen. Ziel ist es, mit möglichst durchgehend velotauglichen Strecken das Velofahren sicherer, effizienter und damit attraktiver im Alltag zu machen. Ein gutes Velowegnetz hilft auch, den Verkehr zu entflechten und Unfälle zu vermeiden. Zudem gelten Velos als gesundheitsfördernde, lärmarme und klimaschonende Verkehrsmittel.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Zur Motion Sonja Gehrig, Urdorf, und Mitunterzeichnende wird wie folgt Stellung genommen: Die Projektierungsgrundsätze für Strassenprojekte, zu denen auch Veloverbindungen gehören, ergeben sich aus Art. 104 Abs. 2bis der Kantonsverfassung (LS 101) und aus dem am 1. August 2020 in Kraft getretenen angepassten §14 des Strassengesetzes (LS 722.1). Für die Veloinfrastruktur hat sich der kantonale Velonetzplan (RRB Nr. 591/2016) als Planungsgrundlage bewährt und ist inzwischen durch die Übernahme in die regionalen Richtpläne behördenverbindlich verankert. Bereits heute findet eine systematische Überprüfung und Abgleichung von Strassenprojekten mit dem kantonalen Velonetzplan statt. Bei jedem kantonalen Strassenprojekt wird jeweils überprüft, wie allenfalls vorhandene Schwachstellen im Velonetz behoben werden können. Dieser Vorgang spielt eine wichtige Rolle für den bedarfsgerechten Ausbau der Veloinfrastruktur, weil so die ausgewiesenen Schwachstellen gezielt behoben und Netzlücken geschlossen werden können. Der ganze Prozess nimmt jedoch erheblich Zeit in Anspruch. Je nach Komplexität eines Strassenprojektes vergehen vom Beginn einer Studie bis zur baulichen Umsetzung vier bis neun Jahre. Deshalb befinden sich zurzeit noch Projekte in Umsetzung, welche die Anforderung, die im Velonetzplan formuliert sind, nicht berücksichtigen. Der Regierungsrat will den systematischen und bedarfsgerechten Infrastrukturausbau vorantreiben. Mit Beschluss vom 2. Dezember 2020 (Vorlage 5671) beantragte er dem Kantonsrat einen Folgekredit für die Umsetzung des Veloförderprogramms (sogenanntes Veloförderprogramm 2). Zudem stellt er in Aussicht, dem Kantonsrat in Zukunft mit dem jährlichen Budget mindestens 20 Mio. Franken für die beschleunigte Behebung von infrastrukturellen Schwachstellen und den Bau neuer Veloweginfrastrukturen zu beantragen. Weiter ist er bereit, zusätzliche Bud- getmittel zu beantragen, wenn Grossprojekte zur Realisierung anstehen. Vorbehalten bleibt jedoch in jedem Fall die finanzielle Tragbarkeit dieser Budgetierungen. Sodann legt das Amt für Verkehr (ab 1. Januar 2021: Amt für Mobilität) im Rahmen des Veloförderprogramms 2 strategische Vorgaben bezüglich der umzusetzenden Massnahmen fest, die über ein noch aufzubauendes Umsetzungscontrolling gesteuert werden. Dieses wird den Umsetzungsstand des kantonalen Velonetzplans, die behobenen
Schwachstellen und die eingesetzten finanziellen Mittel ausweisen. Relevante Kennzahlen werden im Jahresbericht der Koordinationsstelle Veloverkehr veröffentlicht und dem Kantonsrat zur Kenntnis gebracht. Insgesamt beurteilt der Regierungsrat die geltenden gesetzlichen Grundlagen als ausreichend. Mit den neuen strategischen Vorgaben im Veloförderprogramm 2, dem geplanten Umsetzungscontrolling und den zusätzlich budgetierten Mitteln werden sowohl die notwendigen Mittel als auch die Steuerung der Schwachstellenbehebung sichergestellt. Damit wird den Anliegen der Motion Rechnung getragen. Ein zusätzlicher Regelungsbedarf ist nicht erkennbar. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, die Motion KR-Nr. 365/2020 abzulehnen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli