RRB Nr. 12/2017
Anfrage Matthias Hauser, Hüntwangen, und Astrid Furrer, Wädenswil, betreffend Assistenzarztstellen bei der Ausbildung zum Facharzt, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 352/2016
Sitzung vom 11. Januar 2017
12. Anfrage (Assistenzarztstellen bei der Ausbildung zum Facharzt) Kantonsrat Matthias Hauser, Hüntwangen, und Kantonsrätin Astrid Furrer, Wädenswil, haben am 31. Oktober 2016 folgende Anfrage eingereicht: Für die Ausbildung zum Facharzt in Medizin und/oder Zahnmedizin (z. B. Oralchirurgie, Kieferorthopädie, rekonstruktive Zahnmedizin, Neurologie, Neurochirurgie, Dermatologie, …) wird eine Assistenzstelle an einer Universitätsklinik vorausgesetzt. Die Besetzung solcher Assistenzstellen entscheidet somit über die berufliche Zukunft junger Medizinerinnen und Mediziner. An einer öffentlichen Universitätsklinik müssen daher für die Selektion zu solchen Ausbildungen Kriterien angewandt werden, welche dem Prinzip der Chancengleichheit genügen. Dazu stellen wir Fragen:
Erwägungen
1. Welches sind die Kriterien, die bei der Besetzung von Assistenzstellen in der Facharztausbildung zum Tragen kommen?
2. Wie viele solche Assistenzstellen werden pro Jahr in den unterschiedlichen Facharztausbildungen am Universitätsspital Zürich angeboten? Genügt das Stellenangebot der Nachfrage? Aus welchen Ländern stammen die Bewerberinnen und Bewerber? In wie vielen Fällen werden Absagen erteilt und wie werden diese begründet? Werden Wartelisten geführt?
3. Wie viele solche Assistenzstellen sind durch ausländische Ärztinnen und Ärzte besetzt, die ihr Medizinstudium nicht an einer Schweizer Universität abgeschlossen haben?
4. Lässt sich zwischen der Nationalität eines Professors (Klinikleiters) und der Nationalität seiner Oberärzte und Assistenzärzte eine Korrelation herleiten? Wir bitten um einen zahlenmässigen Beleg dieser Antwort.
5. Wie kommt es, dass offenbar in der Schweiz ausgebildete Ärztinnen und Ärzte mangels Assistenzarztstelle ihre Facharztausbildung nicht antreten können, und gleichzeitig solche benötigte Weiterbildungsstellen an ausländische Mediziner vergeben werden?
6. Sind die Gesundheits- und die Bildungsdirektion bereit, Massnahmen zu treffen, damit Menschen, in welche Schweizer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler investiert haben, Vorrang vor im Ausland ausgebildeten Ärzten haben? Eine Art Inländervorrang?
7. Sofern der Auslandaufenthalt von Assistenzärztinnen und Assistenzärzten als wichtig für die Ausbildung empfunden wird: Gibt es Partnerschaften zwischen Universitätskliniken verschiedener europäischer Städte – respektive werden im Gegenzug zu ausländischen Ärzten an Schweizer Kliniken junge, in der Schweiz ausgebildete Ärztinnen bei der Suche von Assistenzarztstellen zur Fachausbildung im Ausland unterstützt?
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Matthias Hauser, Hüntwangen, und Astrid Furrer, Wädenswil, wird wie folgt beantwortet: Insbesondere die ersten fünf Fragen der vorliegenden Anfrage betreffen operative Fragen des Universitätsspitals Zürich (USZ) und des Zentrums für Zahnmedizin (ZZM). Diese Fragen sind deshalb dem USZ und der Universität Zürich zur Vernehmlassung überwiesen worden. Gestützt auf die Stellungnahmen der beiden rechtlich selbstständigen Anstalten sind die gestellten Fragen im Wesentlichen wie folgt zu beantworten: Zu Frage 1: Oberstes Kriterium bei der Besetzung von Assistenzarztstellen ist die fachliche Qualifikation der Bewerbenden. Kriterien wie Sprachkenntnisse sowie Identifikation mit dem Standort Zürich werden ebenfalls berücksichtigt. Die fachlichen Zulassungskriterien sind aber naturgemäss je nach Disziplin unterschiedlich angelegt. Massgeblich sind hier im Wesentlichen die Richtlinien der einschlägigen Fachverbände. Konkret gibt es rund 50 Weiterbildungsprogramme und 34 sogenannte Curricula für einen Schwerpunkt (siehe www.fmh.ch/bildung-siwf/fachgebiete/facharzttitel-und-schwerpunkte.html). Die individuelle Auswahl der Bewerbenden für eine Anstellung liegt in der Zuständigkeit und Verantwortung der Leiterinnen und Leiter der Weiterbildungsstätten im USZ und im ZZM. Diese sind in den Bewerbungsprozessen dem obersten Kriterium der fachlichen Qualifikation verpflichtet. Zu Frage 2: 1. USZ Das Stellenangebot am USZ richtet sich nach den betrieblichen Bedürfnissen der Kliniken und Institute. In den meisten Ausbildungsgängen gehen jeweils mehr Bewerbungen ein, als Stellen zu besetzen sind. In einzelnen Disziplinen, zum Beispiel der Pathologie, verhält es sich jedoch gerade umgekehrt. Die Zahlen der folgenden Tabelle beruhen auf dem Stichtag 1. Oktober 2016; diese Zahlen sind repräsentativ für die gegenwärtige Situation und lassen sich bei einer durchschnittlichen Verweildauer einer Assistenzärztin oder eines Assistenzarztes an einer Klinik von rund drei Jahren einfach auf das jährliche durchschnittliche Stellenangebot einer Klinik oder Institution umrechnen. Weiterbildungsgang Nationalität Assistenzärztinnen und -ärzte CH D A I übrige Total Allergologie und klinische Immunologie 1 – – – 2 3 Allgemeinmedizin 1 1 – – – 2 Anästhesiologie 33 33 5 2 – 73 Angiologie 2 1 – – 1 4 Chirurgie 8 18 4 2 8 40 Dermatologie und Venerologie 21 1 1 – – 23
Gastroenterologie – 1 – – – 1 Gynäkologie und Geburtshilfe 23 15 3 1 1 43 Hämatologie 5 6 – 1 2 14 Handchirurgie 1 2 1 – 1 5 Herz- und thorakale Gefässchirurgie 3 4 2 1 3 13 Infektiologie 6 – – – – 6 Innere Medizin 82 37 7 5 7 138 Intensivmedizin 3 2 – – – 5 Kardiologie 7 7 3 – 6 23 Kiefer- und Gesichtschirurgie 4 5 1 – – 10 Kinder- und Jugendmedizin 4 4 1 – – 9 Klinische Pharmakologie und Toxikologie 1 2 – – – 3 Medizinische Onkologie 2 3 – – 1 6 Nephrologie 2 1 – – – 3 Neurochirurgie 3 5 3 11 Neurologie 6 30 1 2 6 45 Neuropathologie – 1 – – 1 2 Nuklearmedizin 2 3 1 – – 6 Ophthalmologie 9 6 – 1 2 18 Orthopädische Chirurgie und Traumatologie 3 9 1 1 – 14
Weiterbildungsgang Nationalität Assistenzärztinnen und -ärzte CH D A I übrige Total Oto-Rhino-Laryngologie 11 4 – – 2 17 Pathologie 3 5 2 – – 10 Plastische und rekonstruktive Medizin 2 2 – – 2 6 Pneumologie 1 1 – 1 – 3 Praktischer Arzt / Praktische Ärztin 1 – – – – 1 Prävention und Gesundheitswesen – 1 – – – 1 Psychiatrie und Psychotherapie 2 6 2 – 1 11 Radiologie 17 20 3 3 5 48 Radio-Onkologie / Strahlentherapie 3 6 1 – 1 11 Rechtsmedizin – 1 – – – 1 Rheumatologie 10 1 – – 1 12 Urologie 8 4 – – – 12 Facharzttitel nicht erfasst 10 6 1 – 1 18 Gesamtergebnis 300 254 40 20 57 671
Der häufigste Grund einer Absage ist eine ungenügende Qualifikation der Bewerberin oder des Bewerbers. In der Regel werden die Kandidatinnen und Kandidaten aber nicht endgültig abgewiesen, sondern zurückgestellt, bis erforderliche Zusatzqualifikationen vorliegen, z. B. zwei Weiterbildungsjahre in einem kleineren Spital. Jede Klinik und jedes Institut entscheidet dabei selbstständig; eine zentrale USZ-Statistik wird nicht geführt. Die meisten Kliniken des USZ führen eine Warteliste. Dies geschieht nicht zuletzt auch deshalb, um bei ungeplanten Kündigungen oder Krankheitsausfällen rasch eine neue Ärztin oder einen neuen Arzt anstellen zu können.
2. ZZM Die nachstehende Tabelle zeigt die Verhältnisse in den vier Weiterbildungsgängen des ZZM. Die Zahl der Bewerbenden übersteigt jeweils das Stellenangebot in den Weiterbildungsgängen; Wartelisten werden am ZZM nicht geführt. Assistenzzahnarztstellen bieten vier von fünf Kliniken an. Weiterbildungs- Nationalität Anzahl Herkunfts- Stellen Dauer der gang Klinik- AA-Stellen land pro Jahr Ausbildung direktor Diplom AA Oralchirurgie D 8 CH: 5 2,7 3 Jahre D: 1 A: 2 Rekonstruktive CH 8 CH: 8 2,7 3 Jahre Zahnmedizin Kieferorthopädie GR 9 CH: 9 3 3 Jahre Paradontologie D 3 D: 2 1 3 Jahre A: 1
Die Klinik für Kronen- und Brückenprothetik, Teilprothetik und zahnärztliche Materialkunde sowie das Institut für orale Biologie bieten keine Weiterbildungslehrgänge an. Zu Frage 3: 1. USZ Bei der Anstellung von ausländischen Ärztinnen und Ärzten stellt das USZ sicher, dass deren Diplome von der Eidgenössischen Medizinalberufekommission (MEBEKO) bzw. der Gesundheitsdirektion anerkannt sind. In welchem Land und an welcher ausländischen Universität das Medizinstudium absolviert worden ist, erfasst das USZ nicht. 2. ZZM Die Weiterbildungsgänge des ZZM sind vorwiegend mit Zahnärztinnen und Zahnärzten mit eidgenössischem Diplom belegt (vgl. Tabelle zu Frage 2).
Zu Frage 4: 1. USZ Die nachstehende Tabelle zeigt den Anteil schweizerischer Ärztinnen und Ärzte in den von Schweizerinnen und Schweizern bzw. Ausländerinnen und Ausländern geleiteten Kliniken am Total der Assistenz- und Oberarztstellen am USZ: Klinik / Institut Nationalität Anzahl davon AA Anzahl Davon OA Klinik-/ AA aus CH OA aus CH Institutsdirektor Institut für Anästhesiologie CH 65 29 50 31 Intensivmedizin und CH 37 16 32 25 Intermediate-Care Klinik für Endokrinologie CH 2 0 4 3 Klinik für Gastroenterologie CH 11 7 7 2 und Hepatologie Klinik für Klinische Pharmakologie CH 3 1 5 1 und Toxikologie Klinik für Nephrologie CH 8 4 4 2 Klinik für Urologie CH 15 9 5 3 Viszeral- und Transplantations- CH 16 6 11 7 chirurgie Institut für diagnostische & CH 37 14 16 10 interventionelle Radiologie Klinik für Nuklearmedizin CH 7 4 10 5 Institut für Klinische D 13 4 16 6 Pathologie Institut für Neuropathologie CH 1 0 2 0 Klinische Immunologie CH 1 0 1 1 Kliniken für Gynäkologie, CH 44 23 26 13 Geburtshilfe sowie Reproduktions-Endokrinologie Klinik für Neonatologie D 10 5 9 3 Klinik für Herz- und Gefäss- I 15 4 9 3 chirurgie Klinik für Angiologie CH 7 3 4 1 Klinik für Kardiologie CH 36 14 20 13
Klinik / Institut Nationalität Anzahl davon AA Anzahl Davon OA Klinik-/ AA aus CH OA aus CH Institutsdirektor Klinik für Pneumologie CH 10 6 6 5 Klinik für Thoraxchirurgie CH 9 2 3 1 Institut für Hausarztmedizin D 14 8 2 1 Institut für komplementäre/ D 1 0 2 0 integrative Medizin Klinik für Geriatrie D 4 2 7 3 Klinik für Infektionskrank/ CH 12 10 8 8 Spitalhygiene Klinik für klinische Hämatologie D 17 8 9 4 Klinik für Onkologie CH 9 2 7 4 Klinik für Radio-Onkologie D 11 3 9 1 Klinik und Poliklinik für Innere CH 34 22 10 7 Medizin Augenklinik CH 17 8 14 11 Klinik für Ohren-, Nasen-, Hals-, CH 19 13 10 8 Gesichtschirurgie Klinik für Mund-, Kiefer-, D 11 4 6 3 Gesichtschirurgie Klinik für Neurochirurgie CH 12 3 7 2 Klinik für Neurologie D 38 7 16 8 Klinik für Neuroradiologie GR 14 2 2 0 Klinik für Psychiatrie/Psycho- CH 14 2 13 4 therapie Dermatologische Klinik CH 30 26 20 13 Klinik für plastische Chirurgie CH 11 2 10 2 und Handchirurgie Klinik für Unfallchirurgie CH 16 4 12 4 Notfallstation CH 22 8 9 6 Rheumaklinik CH 18 15 7 5 Total 671 300 420 229
Über alles gesehen, ist das Total von 671 Assistenzarztstellen bzw. von 420 Oberarztstellen zu rund 45% bzw. 55% mit Schweizerinnen und Schweizern besetzt. Insgesamt fallen keine unterschiedlichen Zusammensetzungen der Anteile an in- und ausländischen Ärztinnen und Ärzte nach der Nationalität der Vorsteherin oder des Vorstehers auf. Wo die Anteile ausländischer Ärztinnen und Ärzte weit über den Durchschnittszahlen liegen, ist dies in der Regel darauf zurückzuführen, dass für das entsprechende Fach keine oder nur wenige Schweizer Interessentinnen und Interessenten zur Verfügung stehen. 2. ZZM Am ZZM sind von vier Klinikdirektoren deren drei Ausländer (vgl. Tabelle zu Frage 2), dies bei 22 Schweizer Assistenzärztinnen und Assistenzärzten und lediglich sechs ausländischen Assistenzärztinnen und Assistenzärzten. Zu Frage 5: Das USZ stellt in der Facharztausbildung in der Regel nur fortgeschrittene Assistenzärztinnen und -ärzte an. Bewerberinnen und Bewerber in den ersten Jahren werden zuerst an Zentrums- oder Regionalspitäler verwiesen. Nachdem schweizweit die Anzahl der Assistenzarztstellen die Zahl von Schweizer Studienabgängerinnen und -abgängern bei Weitem übertrifft, sind die Spitäler auf Stellenbesetzungen mit ausländischen Ärztinnen und Ärzten angewiesen. Jede Schweizer Assistenzärztin und jeder Schweizer Assistenzarzt findet bei ausreichender Qualifikation eine Stelle, allerdings nicht unbedingt oder auf Anhieb in ihrem bzw. seinem Fach der ersten Wahl und am gewünschten Spital. Insofern unterscheidet sich die Situation nicht von derjenigen anderer Berufsgruppen. Zu Frage 6: Die Spitäler sind frei, Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder einem eidgenössisch anerkannten ausländischen Arztdiplom aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union anzustellen. Dies ist auch die Folge der vom Bund verfolgten integrativen Migrationspolitik der Schweiz. Finden die Spitäler auf eine offene Stelle keine geeignete Person mit einem eidgenössischen oder eidgenössisch anerkannten Arztdiplom, haben aber eine Bewerbung einer fachlich geeigneten Arztperson mit einem Diplom ausserhalb der Europäischen Union, muss das Spital in einem schriftlichen Gesuch an die Gesundheitsdirektion die fachliche Befähigung darlegen (einschliesslich aktuellen Lebenslaufs und Kopien der Diplome) und nachweisen, dass es sich vergeblich um die Rekrutie-
rung einer Ärztin oder eines Arztes mit einem eidgenössischen oder eidgenössisch anerkannten Arztdiplom bemüht hat. Dazu gehören eine mindestens zweimalige erfolglose Ausschreibung der Stelle ausserhalb der spitaleigenen Website und eine Auflistung der eingegangenen Bewerbungen. Die Thematik des Inländervorrangs ist derzeit Gegenstand von intensiven Diskussionen auf Bundesebene. Es ist nicht Sache des Zürcher Regierungsrates, für Facharztausbildungen einen Inländervorrang durchzusetzen, wie auch immer ein solcher ausgestaltet wäre. Zu Frage 7: Schweizer Ärztinnen und Ärzte erhalten von verschiedenen Seiten Unterstützung für eine gewünschte Weiterbildung im Ausland. Zu nennen sind in erster Linie Stipendien von Universitäten und privaten Stiftungen. Sodann erleichtern viele Schweizer Chefärztinnen und -ärzte dank guter internationaler Beziehungen die Stellensuche im Ausland. Die durch diesen Austausch und den Aufenthalt im Ausland gewonnenen fachlichen und sozialen Kenntnisse und Fertigkeiten sind für potenzielle Arbeitgebende in der Schweiz und damit auch für hochspezialisierte Spitäler wie das USZ sowie letztlich für eine gute Patientenversorgung von grossem Interesse und Nutzen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi