Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 1204/2017

Lotteriefonds, Allgemeine Fondsmittel, Beiträge 2017, 5. Serie

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. Dezember 2017

1204. Lotteriefonds des Kantons Zürich (Allgemeine Fondsmittel, Beiträge 2017, 5. Serie) Gemäss § 61 Abs. 3 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung kann der Regierungsrat in eigener Zuständigkeit aus den allgemeinen Mitteln des Lotteriefonds pro Jahr Beiträge bis 20 Mio. Franken bewilligen. Der einzelne Beitrag darf dabei Fr. 500 000 nicht übersteigen. Zulasten der Quote 2017 wurden bis anhin Beiträge von Fr. 5 616 700 bewilligt. Somit stehen dem Regierungsrat zulasten der Quote 2017 insgesamt noch Fr. 14 383 300 zur Verfügung. Die Finanzdirektion beantragt im Einvernehmen mit den zuständigen Fachdirektionen im Rahmen einer 5. Serie 2017 die folgenden Beitragsleistungen aus dem Lotteriefonds:

Erwägungen

1. Neue Bestuhlung Maag-Halle, Zürich Bereich Kultur Gesuchstellende Maag Music & Arts AG (MMA): Die MMA Organisation wurde 2002 gegründet. Sie bezweckt vor allem die Produktion und Durchführung von Kulturveranstaltungen (Musicals) und von Events. Gemäss Statuten ist sie gewinnorientiert. Heute ist sie in der Schweiz eine der grössten Kulturveranstalterinnen mit eigenem Theater. Damit das in aller Regel nicht selbsttragende Theater in der Maag-Halle ohne Subventionen betrieben werden kann, wird es durch andere Geschäftsbereiche querfinanziert. Ausgangslage Die MMA betreibt im Kreis 5 in Zürich die Maag-Halle mit grossen Bühnenproduktionen (z. B. «Ewigi Liebi», «Die Schweizermacher», «Mein Name ist Eugen»). 2001 wurde die Maag- Halle von der MMA für eine Dauer von drei Jahren gemietet und nutzungsgerecht umgebaut. Mit der neuen Eigentümerin konnte die Zwischennutzung in der Folge mehrfach, aber immer nur kurzfristig, verlängert werden. Auf Ende 2015 lief die provisorische Betriebsbewilligung aus. Sie konnte durch eine definitive ersetzt werden, nachdem die Infrastruktur für rund 10 Mio.

Franken saniert worden war. Die finanziellen Mittel reichten aber nicht für die schon damals dringende Erneuerung der Theaterbestuhlung (die bereits 2001 als Occasionsbestuhlung in die Maag-Halle eingebaut worden war). Projektziel Vollständige Erneuerung der überalterten Theaterbestuhlung des Maag-Theaters Projektbeschrieb Das Projekt umfasst den Rückbau der heutigen und den Einbau einer neuen Hallenbestuhlung mit 930 Sitzplätzen. Diese bietet durch breitere Sitze und gute Polsterung mehr Sitzkomfort. Kosten Fr. 582 445 Gewünschter Beitrag Fr. 350 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 82 445. Die Stadt Zürich wurde um einen Beitrag von Fr. 150 000 ersucht. Der offene Restbetrag soll durch den Kanton gedeckt werden. Hinweis Die MMA ist eine gewinnorientierte AG. Grundsätzlich dürfen über den Lotteriefonds des Kantons Zürich keine gewinnorientierten Unternehmen bzw. Organisationen unterstützt werden. Ein Beitrag des Lotteriefonds zugunsten der MMA ist zwar atypisch, aufgrund der kulturpolitischen Gesamtbeurteilung der MMA- Produktionen im Sinne einer Ausnahme jedoch gerechtfertigt: Durch die Aufführung bzw. Produktion von Musicals leistet die MMA einen grossen Beitrag für die sehr beliebte Musicalsparte, die kaum Unterstützung mit öffentlichen Geldern erhält. Würdigung Das Vorhaben entspricht inhaltlich den Richtlinien des Lotteriefonds. Bei der Bemessung des Beitrages ist zu beachten, dass die MMA im Bereich Musical eine wichtige kulturelle Leistung erbringt. Zudem schafft sie mit ihren Eigenproduktionen Auftrittsmöglichkeiten für junge Schweizer Musicaldarstellerinnen und -darsteller. Da der gesamte Kanton zum Einzugsgebiet der Musicalproduktionen gehört, ist es gerechtfertigt, dass der Kanton einen höheren Beitrag leistet als die Stadt. Weil die MMA eine kommerzielle, gewinnorientierte Organisation ist, erfolgt eine Kürzung am nachgesuchten Beitrag. Es ist davon auszugehen, dass die Stadt den von ihr gewünschten Beitrag aus demselben Grund ebenfalls kürzt. Unter der Voraussetzung, dass die Stadt Zürich einen Beitrag von mindestens Fr. 125 000 leistet, beträgt die Leistung des Kantons Fr. 300 000. Bewilligter Beitrag Fr. 300 000 Auflagen Die Bewilligung des Beitrages ist mit folgenden Auflagen verbunden: – Die Stadt Zürich beteiligt sich mit einem Beitrag von mindestens Fr. 125 000 am Vorhaben. Fällt der Beitrag der Stadt geringer aus,

erfolgt am bewilligten Beitrag eine anteilmässige Kürzung. – Die Maag Music & Arts AG orientiert den Lotteriefonds bis 2022 jährlich über ihren Jahresabschluss und die allfällige Gewinnverteilung. – Es ist zwar davon auszugehen, dass bis 2022 keine Dividendenausschüttung erfolgt. Gewährt die Maag Music & Arts AG bis und mit 2022 zugunsten der Aktionärinnen und Aktionäre eine Dividende, so erstattet sie dem Lotteriefonds für das entsprechende Geschäftsjahr einen Beitrag von 50% der jeweiligen Dividendenauszahlung zurück, höchstens jedoch Fr. 60 000 pro Jahr.

2. Sanierung Orgel Kloster Disentis Bereich Denkmalpflege Gesuchstellende Stiftung Pro Kloster Disentis: Die Stiftung be- Organisation steht seit 2002. Sie unterstützt die Klostergemeinschaft von Disentis bei Erhalt und Pflege von Abtei und Klosterschule. Ausgangslage Die barocke Klosterkirche St. Martin, eingeweiht 1712, ist ein gewachsenes Gesamtkunstwerk nationaler Bedeutung. Zurzeit wird die Kirche renoviert. Das Gesamtbudget beläuft sich auf rund 15 Mio. Franken. Der Bund und der Standortkanton unterstützen die Arbeiten mit je 1,8 Mio. Franken. Insgesamt liegen verbindliche Zusagen von rund 12,1 Mio. Franken vor. Im Rahmen der Sanierung der Kirche ist auch die Restaurierung der grossen Orgel aus dem Jahr 1934 vorgesehen. Es finden regelmässig Konzerte auf der Orgel statt. Projektziel Sanierung der Orgel Projektbeschrieb Für das Jahr 2019 ist eine umfassende Sanierung der Orgel mit Zerlegung, Reinigung und Instandsetzung geplant. Die bestehende Disposition bleibt erhalten, die Register werden nachintoniert. Die Orgel erhält einen neuen Spieltisch sowie neu ein viertes Manual. Kosten für die Sanierung der Orgel Fr. 1 315 000 Gewünschter Beitrag Fr. 200 000 Übrige Finanzierung Aus dem Beitragsleistungen von Bund und Standortkanton wird je ein Teilbeitrag für die Sanierung der Orgel eingesetzt. Die Kantone Uri und Aargau leisten einen Beitrag von insgesamt Fr. 70 000. Der offene Restbetrag soll über einen Beitrag des Kantons Zürich und über grosse Beiträge von Unternehmen bzw. Privaten gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Zwar sind ausserkantonale Restaurationsvorhaben in erster Linie Sache des jeweiligen Standortkantons. Bei Vorhaben nationaler Bedeutung ist jedoch eine Beitragsleitung möglich. Allerdings erscheint ein Beitrag von Fr. 200 000, auch gemessen am Engagement anderer Kantone, als zu grosszügig. Eine Kürzung am nachgesuchten Beitrag ist angebracht. Bewilligter Beitrag Fr. 100 000

3. Pilotprojekt Enterability, Verein Sonos Bereiche Soziales, Volkswirtschaft Gesuchstellende Verein Sonos: Der Verein besteht seit 1911 (da- Organisation mals: Schweizerischer Fürsorgeverein für Taubstumme, später: Schweizerischer Verband für das Gehörlosenwesen). Er ist der nationale Dachverband der Gehörlosen- und Hörgeschädigten-Organisationen und fördert die gesellschaftliche Integration von Menschen mit Hör- oder Sprachbeeinträchtigungen.

Ausgangslage Unter Gehörlosen ist die Arbeitslosigkeit rund zwei- bis dreimal so hoch wie unter den Hörenden. Mit einem 2013 gestarteten Projekt gelang es Sonos, zu zeigen, wie Menschen mit Hörbeeinträchtigung auf dem 1. Arbeitsmarkt erfolgreich wieder eingegliedert werden können. Mit einem neuen Vorhaben möchte Sonos nun ausgewählten hör- und kommunikationsbehinderten Erwerbstätigen zur selbstständigen Erwerbstätigkeit verhelfen. Projektziel Leistungsfähige arbeitslose Gehörlose mit einer überzeugenden Geschäftsidee und gutem Businessplan sollen eine eigene Firma aufbauen und betreiben können. Projektbeschrieb Das Pilotprojekt «Enterability» (Kombination aus «enterprise» und «ability») soll 2018 starten. Es ist vorderhand auf fünf Jahre angelegt. Während dieses Zeitraums werden die ausgewählten Enterability-Kandidatinnen und -Kandidaten beim Optimieren ihrer Geschäftsidee unterstützt bzw. von Fachleuten (Anwältinnen/ Anwälten, Steuerexpertinnen/Steuerexperten usw.) begleitet. Die Evaluation des Projektes übernimmt die Geschäftsstelle von Sonos. Eine allfällige Weiterführung des Projektes soll mit Hilfe von Spendengeldern und Beiträgen der Mitgliederorganisationen erfolgen. Kosten Fr. 696 000 Gewünschter Beitrag Fr. 129 759 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung des Vereins beträgt Fr. 200000. Von Stiftungen werden insgesamt Fr. 100 000, von den Kantonen (ohne Zürich) insgesamt Fr. 266 241 erwartet. Der Anteil der einzelnen Kantone richtet sich nach dem Anteil der Lernenden mit Hör- und Kommunikationsbehinderungen, die zurzeit an der Berufsschule BSFH ausgebildet werden. Der Restbetrag soll über den Kanton Zürich gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Es fördert die beruflichen Entfaltungsmöglichkeiten von Menschen mit Hörbeeinträchtigung und unterstützt ihre Bestrebungen nach Unabhängigkeit. Bewilligter Beitrag Fr. 129 000

Auflagen Die Gewährung des Beitrages ist an folgende Auflagen gebunden: – Die anderen Kantone haben sich mit mindestens Fr. 200 000 am Vorhaben zu beteiligen. Fällt die Unterstützung durch die anderen Kantone geringer aus, wird der Beitrag aus dem Lotteriefonds anteilmässig gekürzt. – Die Auszahlung erfolgt erst, wenn die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichergestellt ist und – wenn dem Lotteriefonds ein Finanzplan vorliegt, in welchem die Finanzierung des Vorhabens nach der Pilotphase aufgezeigt wird. – Der bewilligte Beitrag muss ausschliesslich für das Projekt Enterability eingesetzt werden.

4. Ausbau des Vermittlungsangebotes Stiftsbezirk St. Gallen Bereich Kultur Gesuchstellende Kanton St. Gallen / Stiftsarchiv St. Gallen: Das Organisation St. Galler Stiftsarchiv ist das älteste Klosterarchiv Westeuropas bzw. der ehemals lateinischen Welt. Seine Bestände reichen bis in die Mitte des 8. Jahrhunderts zurück und enthalten mehr als 850 Originaldokumente aus der Zeit vor dem Jahr 1000. Im Gesamtbestand finden sich zahlreiche Ersterwähnungen von Städten, Dörfern und Weilern in der Schweiz, in Deutschland, Österreich und Frankreich. Seit 1983 zählt der Stiftsbezirk St. Gallen zum Weltkulturerbe der UNESCO, wozu auch die historischen Bestände des Stiftsarchivs gehören. Ausgangslage Das Stiftsarchiv plant, sein Vermittlungsangebot ausbauen. Es beabsichtigt, im ehemaligen Lapidarium am Klosterhof eine halbpermanente Ausstellung einzurichten, in der es einen Teil seiner bedeutendsten Bestände einer breiten Öffentlichkeit präsentieren kann. Der Umbau des Gebäudes wird hauptsächlich vom Standortkanton St. Gallen finanziert, der Betrieb der Ausstellung soll durch laufende Einnahmen gedeckt werden.

Der Grossteil der Besitztümer des ehemaligen Klosters St. Gallen befand sich in den heutigen Kantonen St. Gallen, Zürich und Thurgau. So betreffen viele Urkunden Orte, die heute im Kanton Zürich liegen. In den St. Galler Urkunden werden über 148 (Flur-)Namen aus dem heutigen Kanton Zürich ersterwähnt, darunter Zürich, Winterthur, Uster, Wetzikon, Schlieren, Dübendorf und Regensdorf, ebenso wie zahlreiche Gewässer (Zürichsee, Limmat, Töss, Lützelsee usw.). Projektziel Schaffung einer attraktiven und zeitgemässen Ausstellung mit dem frühmittelalterlichen Dokumentenerbe des Stiftsarchivs Projektbeschrieb Vorgesehen ist eine Ausstellung für die nächsten zehn Jahre, in deren Rahmen vor allem Dokumente aus karolingischer Zeit bzw. die bedeutendsten Objekte des Stiftsarchivs ausgestellt werden (Professbuch, Verbrüderungsbücher, St. Galler Klosterplan, Urkunden usw.). Die Eröffnung des Museums ist für Frühling 2019 geplant. Die Ausstellung richtet sich an ein breites Zielpublikum (Individualreisende, Gruppen, Schulen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Laiinnen und Laien usw.). Kosten der Ausstellung Fr. 1 229 000 Gewünschter Beitrag Fr. 187 000 Übrige Finanzierung Der Kanton St. Gallen leistet einen Beitrag von Fr. 200 000. Von den urkundlich erwähnten Gemeinden wird eine Beteiligung von Fr. 275 000 erwartet, von anderen Kantonen (ohne Zürich) insgesamt Fr. 167 000. Von Sponsoren und Stiftungen wünscht sich das Stiftsarchiv einen Beitrag von Fr. 400 000. Der Restbetrag soll durch den Kanton Zürich gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Ein inhaltlicher Bezug zum Kanton Zürich ist gegeben. Am Konzept und der Planung des neuen Museums waren erfahrene Fachleute beteiligt. Das Projekt ist attraktiv und erlaubt, die wertvollen Urkunden dem Publikum auf moderne Weise näherzubringen. Es ist nachvollziehbar, dass für die finanzielle Ein- bindung der Kantone ein Schlüssel aufgrund von Ersterwähnungen entwickelt wurde. Allerdings ist der Betrag, der von den Kantonen und somit auch vom Kanton Zürich gewünscht wird, zu hoch. Eine massgebliche Kürzung am nachgesuchten Beitrag ist gerechtfertigt. Bewilligter Beitrag Fr. 60 000 Auflage Die Auszahlung des Beitrages ist an die Auflage gebunden, dass sich die anderen Kantone insgesamt mit einem Beitrag von mindestens

Fr. 55000 am Vorhaben beteiligen. Sollte der Gesamtbeitrag tiefer ausfallen, wird der Beitrag des Kantons anteilmässig gekürzt.

5. Erschliessung Pavillon zur frohen Aussicht, Oberstammheim Bereiche Kultur, Freizeit Gesuchstellende Lesegesellschaft Stammheim: Der Verein Le- Organisation segesellschaft Stammheim besteht seit 1842. Zweck des Vereins ist es u. a., kulturelle Veranstaltungen zu fördern und zu organisieren. Ausgangslage Die politische Gemeinde Oberstammheim besitzt in unmittelbarer Nähe der Galluskapelle in Oberstammheim den Pavillon «Zur frohen Aussicht», einen spätklassizistischen Bau von 1842. Betrieben wird der Pavillon durch die Lesegesellschaft Stammheim. Sie veranstaltet im Pavillon Lesungen, Konzerte und andere Veranstaltungen. Die Sanitäranlagen des Pavillons entsprachen nicht den heutigen Anforderungen. Projektziel Erschliessung des Pavillons mit Strom und Wasser sowie Einbau einer zeitgemässen Toilette Projektbeschrieb Das Projekt, das mittlerweile bereits abgeschlossen ist, umfasste die Erschliessung des Pavillons mit Wasser, Abwasser und Strom. Die bisherige chemische Toilette wurde durch ein Wasserklosett ersetzt. Kosten Fr. 144 000 Gewünschter Beitrag Fr. 72 000 Übrige Finanzierung Die Gemeinde leistet einen Beitrag von Fr. 72 000. Der offene Restbetrag soll durch den Lotteriefonds gedeckt werden.

Hinweis Aufgrund der Fondsrichtlinien darf der Lotteriefonds grundsätzlich keine Nachfinanzierungen leisten. Im vorliegenden Fall wurde das Gesuch rechtzeitig eingereicht. Das Gesuch führte jedoch zu umfangreichen Abklärungen, wodurch bis zur Antragstellung eine Verzögerung von rund einem Jahr entstand. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Aus kulturpolitischer Sicht ist das Vorhaben zu begrüssen. Bei der Bemessung des Beitrages ist jedoch zu beachten, dass die geplante Toilette auch durch die vielen Hochzeitsgesellschaften der nahegelegenen Galluskapelle (beliebte Hochzeitskapelle) genutzt wird. In Anbetracht der im Verhältnis zu den Hochzeitsfeiern kleineren Zahl von kulturellen Veranstaltungen ist eine Kürzung des nachgesuchten Betrages auf Fr. 50 000 gerechtfertigt. Bewilligter Beitrag Fr. 50 000

6. Waldlabor Zürich Bereiche Ökologie, Bildung Gesuchstellende Waldwirtschaftsverband Kanton Zürich (WVZ): Organisation Der WVZ besteht seit 1919. Er vertritt die Interessen und Anliegen der Zürcher Waldeigentümerinnen und -eigentümer. Unter seinen rund 330 Mitgliedern befinden sich Kanton, Gemeinden, Korporationen, Privatwaldverbände, Forstgenossenschaften und Privatwaldeigentümerinnen und -eigentümer. Sie repräsentieren zusammen rund 31 000 Hektaren bzw. zwei Drittel der Zürcher Waldfläche. Zu den Hauptaufgaben des WVZ gehören u. a. Informationsarbeit, Beratung der Forstbetriebe und Waldeigentümerinnen und -eigentümer sowie die Vertretung der Interessen von privaten und öffentlichen Waldeigentümerinnen und -eigentümern. Ausgangslage Zu seinem 100-jährigen Bestehen im Jahr 2019 möchte der WVZ zugunsten der Bevölkerung etwas Bleibendes schaffen. Er hat deshalb die Idee eines Waldlabors Zürich entwickelt. Projektziel Schaffung eines Bildungs- und Forschungsortes für die breite Bevölkerung und Fachleute

Projektbeschrieb Das Waldlabor Zürich soll ein erlebnisorientierter Bildungs- und Forschungsort für Fachleute, Studentinnen und Studenten, Schülerinnen und Schüler, Firmen und Familien werden, den es in der Schweiz noch nicht gibt. Im Fokus steht nicht der Naturwald, sondern der bewirtschaftete, vom Menschen beeinflusste, multifunktionalen Kulturwald: Auf einer Fläche von rund 150 Hektaren werden verschiedene historische und aktuelle Bewirtschaftungstypen (Dauerwald, Femelschlag, Mittelwald usw.) herausgearbeitet und veranschaulicht. Zudem werden Versuchsflächen geschaffen, die zur Klärung künftiger Anforderungen an die Waldbewirtschaftung beitragen (Erholungswald, dem Klimawandel angepasster Wald usw.). Das Projekt ist langfristig ausgelegt. Es entsteht in Zusammenarbeit mit ETH, Kanton und Stadt Zürich sowie der Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft. Kosten Fr. 1 200 000 Gewünschter Beitrag Fr. 500 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 145 000. Von den Gemeinden wird insgesamt ein Beitrag von Fr. 155 000 erwartet. Die ETH und die Eidg. Forschungsanstalt sollen Fr. 160 000 beisteuern. Die Beiträge von Stiftungen und Sponsoren sind mit Fr. 225 000 budgetiert, der Verkauf von Produkten mit Fr. 15 000. Der offene Betrag von Fr. 500 000 soll über den Lotteriefonds gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Ein Drittel der Fläche des Kantons Zürich ist mit Wald bedeckt. Entsprechend gross ist seine Bedeutung (Lebens- und Erholungsraum, Nutzfläche, Schutz). Das Konzept ist innovativ und durchdacht. Mit dem Waldlabor wird ein gutes und sinnvolles Instrument geschaffen, um das Verständnis für die Zusammenhänge zwischen Wald und seiner Bewirtschaftung zu fördern. Bewilligter Beitrag Fr. 500 000

Auflage Die Gewährung des Beitrages ist an die Auflage gebunden, dass sich die Gemeinden mit mindestens Fr. 155 000 am Vorhaben beteiligen. Andernfalls erfolgt eine anteilmässige Kürzung am gewährten Beitrag.

7. Erneuerung Infrastruktur Kulturclub Lebewohlfabrik Bereich Kultur Gesuchstellende Kulturclub Lebewohlfabrik: Der Verein besteht Organisation seit 2003. Er organisiert kulturelle Veranstaltungen jeglicher Art. Die Fachstelle Kultur der Direktion der Justiz und des Innern unterstützt den Kulturclub seit einigen Jahren mit einem Betriebsbeitrag. Ausgangslage Die Lebewohlfabrik im Zürcher Seefeld besteht seit mittlerweile 15 Jahren. Der Kulturclub hat sich mit seinen fast 100 Veranstaltungen pro Jahr zu einem wichtigen Auftrittsort für die regionale Jazz-Szene entwickelt. Regelmässig treten namhafte und renommierte Musikschaffende auf. Teile der Infrastruktur müssen erneuert werden. Die vorgesehene Renovation soll in der Sommerpause 2018 stattfinden. Projektziel Erneuerung von Teilen der Infrastruktur, damit wieder ein technisch sicherer, zeitgemässer Betrieb gewährleistet werden kann. Projektbeschrieb Das Vorhaben umfasst die Erneuerung der Bühnenbeleuchtung und der Bühnenvorhänge, die Sanierung von Holzboden, Decken und Wänden sowie kleinere Arbeiten. Kosten Fr. 26 000 Gewünschter Beitrag Fr. 13 000 Übrige Finanzierung Die Stadt Zürich beteiligt sich mit Fr. 6000. Eine stadtnahe Stiftung leistet Fr. 5000. Von Stiftungen werden Fr. 2000 erwartet. Der offene Restbetrag soll durch den Lotteriefonds gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die vorgesehenen Massnahmen sind nach 15 Betriebsjahren sinnvoll und für einen zeitgemässen Betrieb notwendig. Die Kosten sind realistisch. Da als Beitrag der Stand- ortgemeinde (Stadt plus stadtnahe Stiftung) eine Leistung von Fr. 11 000 erbracht wird – und da es dem Kulturclub zuzumuten ist, von dritter Seite einen höheren Beitrag zu akquirieren – ist eine Kürzung am nachgesuchten Beitrag gerechtfertigt. Bewilligter Beitrag Fr. 11 000 Auflage Die Gewährung des Beitrages ist an die Auflage gebunden, dass sich die Stadt Zürich und stadtnahe Stiftungen mit insgesamt mindestens Fr. 11 000 am Vorhaben beteiligen. Andernfalls erfolgt eine anteilmässige Kürzung am gewährten Beitrag.

8. Infrastrukturerneuerung Kraftfeld, Winterthur Bereich Kultur Gesuchstellende Kulturverein Kraftfeld: Der Verein besteht seit Organisation 1996. Er bezweckt u. a. die Durchführung von Kultur- bzw. Musikveranstaltungen. Deshalb betreibt er in Winterthur einen Musikclub. Die Fachstelle Kultur der Direktion der Justiz und des Innern unterstützt den Kulturverein mit einem jährlichen Betriebsbeitrag. Ausgangslage Der Musikclub hat an etwa 270 Tagen im Jahr geöffnet. Er bietet ein umfangreiches Musikprogramm an (elektronische Musik, Rock, Soul, Surf usw.) und ermöglicht vor allem Künstlerinnen und Künstlern Auftritte, die noch nicht über einen grossen Bekanntheitsgrad verfügen. Die technischen Anlagen des Vereins sind veraltet und kaum mobil; Audio- und Lichtanlagen müssen erneuert werden. Erneuerungsbedarf besteht auch bei der IT-Infrastruktur des Vereins sowie bei Sicherheitseinrichtungen und der Lüftung. Projektziel Der Betrieb des Musikklubs soll langfristig durch Investitionen in den Bereichen Technik, Sicherheit und Arbeitsgeräte gesichert werden. Projektbeschrieb Die alten Audio- und Lichtanlagen verursachen zunehmend Probleme. Vorgesehen ist der Kauf von neuen Anlagen, die flexibel eingesetzt werden können und auch das Bespielen eines zusätzlichen, angemieteten Raumes er- lauben. Notwendig ist auch eine neue Beleuchtung für die Notausgänge und einzelne Arbeitsbereiche. Die Organisation der stetig steigenden Anzahl von Anlässen führt zu einem höheren administrativen Aufwand. Viele Unterlagen (Grafiken, Werbung usw.) werden aus finanziellen Gründen selbst gedruckt. Dazu ist eine neue IT-Infrastruktur notwendig. Hinzu kommt der Bedarf an einer neuen Software, um Kunden- und Lieferantendaten aktuell halten zu können. Der Backstage-Bereich für die Musikerinnen und Musiker ist zurzeit fenster- und lüftungslos, was dazu führt, dass man sich in den warmen Monaten kaum in diesen Räumen aufhalten kann. Das Kraftfeld erledigt möglichst viel Unterhalts- und Bauarbeiten in Eigenregie. Entsprechend müssen Werkzeuge neu angeschafft bzw. ersetzt werden. Kosten Fr. 351 336 Gewünschter Beitrag Fr. 164 936 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 76 400, die Stadt Winterthur beteiligt sich mit Fr. 70 000. An Sponsorenbeiträgen werden Fr. 40 000 erwartet. Die offenen Kosten sollen über den Lotteriefonds gedeckt werden.

Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Der Musikclub Kraftfeld wird in der Region Winterthur geschätzt. Nach fast 20 Betriebsjahren sind die geplanten Massnahmen sinnvoll und notwendig, um einen zeitgemässen und zweckmässigen Betrieb zu gewährleisten. Die Kosten sind nachvollziehbar und realistisch. Bewilligter Beitrag Fr. 164 000

9. Kritische Robert Walser-Ausgabe, Projektphase bis 2021 Bereiche Kultur, Bildung Gesuchstellende Stiftung für eine Kritische Robert Walser-Aus- Organisation gabe (KWA): Die Stiftung mit Sitz in Basel besteht seit 2007. Sie bezweckt die Erforschung des literarischen Werks und Nachlasses von Robert Walser. Ihr Ziel ist die Herausgabe einer Gesamtausgabe nach historisch-kritischen Prinzipien in Buch- und elektronischer Form.

Ausgangslage Der aus Biel stammende Robert Walser (1878– 1956) gilt heute als einer der originellsten und produktivsten Schweizer Autoren des 20. Jahrhunderts. Das vorliegende Projekt arbeitet dessen literarisches Schaffen erstmals umfassend auf. Seit 2006 erarbeiten zwei Forschungsteams an den Universitäten Zürich und Basel die KWA. Das Ergebnis der Arbeit wird eine Gesamtausgabe sein, die den heutigen Ansprüchen der Literaturwissenschaft an Texttreue und präziser Dokumentation der Überlieferung gerecht wird. Zwischen Walser und dem Kanton besteht ein biografischer Bezug: Walser lebte zeitweilig als Büroangestellter in Zürich und hat hier auch sein literarisches Debüt «Fritz Kocher’s Aufsätze» niedergeschrieben. Thematische Bezüge zum Kanton bestehen zudem in den Romanen «Geschwister Tanner» und «Der Gehülfe». Der Kanton hat die Stiftung bereits 2013 mit einem Beitrag von Fr. 125 000 unterstützt (RRB Nr. 162/2013). Der damalige Beitrag wurde u. a. möglich, weil andere, vom Projekt direkt betroffene Kantone (BE, BS) fast gleichzeitig einen Beitrag von Fr. 340 000 bewilligt hatten. Projektziel Fortführung der Arbeit für die nächsten vier Jahre (2018–2021) Projektbeschrieb Die KWA umfasst 23 kleinformatige und 22 grossformatige Bände, eine Briefedition aus 4 Bänden und ein Band zur Wirkungsgeschichte sowie eine elektronische Edition, der eine Ergänzungsfunktion zur Buchausgabe zukommt. Insgesamt sind bereits 14 Bände erschienen. Bis 2021 sollen weitere 10 Bände folgen. Das Gesamtvorhaben dient nicht nur der wissenschaftlichen Lehre und Forschung, sondern auch der literarisch interessierten Öffentlichkeit. Die budgetierten Kosten des Projektes bis zum voraussichtlichen Abschluss 2028 betragen Fr. 12 748 121. Kosten für die Arbeitsphase 2018–2021 Fr. 4 639 344 Gewünschter Beitrag Fr. 200 000

Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 121 600. Die Unterstützung durch den Schweizerischen Nationalfonds beträgt Fr. 2 872 764. Von Gemeinden mit Bezug zu Walser wird ein Beitrag von Fr. 300 000 erwartet, von den Kantonen (ohne Zürich) Fr. 420 000. Aus dem Verkauf der Bücher ist ein Erlös von Fr. 80 000 budgetiert. Von Stiftungen, Privaten usw. wird ein Beitrag von Fr. 644 980 erwartet. Der Restbetrag von Fr. 200 000 soll durch den Kanton Zürich gedeckt werden. Hinweis Grundsätzlich sind Beiträge aus dem Lotteriefonds einmalig. Bei grossen Editionsvorhaben ist es jedoch gängige Praxis, mehr als einmal einen Beitrag zu leisten. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die KWA ist aus kulturpolitischer Sicht wichtig: Durch ihre Vollständigkeit wird sie zur Grundlage für künftige Studien- und Leseausgaben. Bei ihrem Abschluss wird die KWA die einzige Walser-Ausgabe sein, die Werk und Nachlass dieses bedeutenden Schweizer Schriftstellers vollständig erschliesst. Damit wird eine grosse Lücke in der Rezeption von Robert Walser geschlossen. Zudem wird die KWA auch einer breiteren interessierten Öffentlichkeit zugutekommen. Da zwischen Kanton Zürich und der KWA inhaltliche und organisatorische Bezüge bestehen, ist eine Beitragsleistung gerechtfertigt. Allerdings ist eine Kürzung am nachgesuchten Betrag angebracht, da diese Bezüge im Vergleich zu anderen Kantonen (BE, BS) zweitrangig sind. Bewilligter Beitrag Fr. 125 000 Auflage Die Gewährung des Beitrages ist an die Auflage gebunden, dass sich andere Kantone mit insgesamt Fr. 250 000 an der KWA für die Projektphase 2018–2021 beteiligen. Sollte die Gesamtsumme der Kantone geringer ausfallen, wird am Beitrag des Kantons Zürich eine anteilmässige Kürzung erfolgen.

10. Nothilfe zugunsten der Rohingya in Bangladesch Bereich Nothilfe Berücksichtigte Glückskette: Die Glückskette ist nicht ein ei- Organisation gentliches Hilfswerk, sondern eine Stiftung und arbeitet eng mit der SRG SSR und Schweizer Hilfswerken zusammen. Sie finanziert Hilfsprojekte erfahrener Schweizer Hilfswerke in der Sofort- und Rehabilitationshilfe. Ausgangslage Seit Ende August 2017 sind rund 600 000 Rohingya vor gewaltsamen Übergriffen aus Myanmar geflohen und haben Zuflucht in Bangladesch gesucht. Bereits vor diesem jüngsten Flüchtlingsstrom sind über 300 000 Rohingya aus Myanmar geflüchtet. Die Flüchtlinge leben in rund 70 provisorischen Camps. Es fehlt ihnen an sauberem Trinkwasser, Nahrungsmitteln, sanitären Anlagen und medizinischer Versorgung. Hinzu kommt, dass die Flüchtlinge vom Erlebten psychisch stark belastet sind. Bangladesch, das Aufnahmeland, zählt zu den ärmsten Ländern der Welt und ist von klimabedingten Katastrophen, wie den diesjährigen grossflächigen Überschwemmungen zur Monsunzeit, bereits stark betroffen. Projektziel Mindestversorgung von Flüchtlingen Projektbeschrieb Die Glückskette konzentriert sich auf die Unterstützung von fünf ihrer Partnerhilfswerke vor Ort, damit diese mit Nothilfe längerfristig die dringlichsten Bedürfnisse abdecken können: Zugang zu sauberem Trinkwasser, Lebensmittel und Medikamente; Zelte und sanitäre Anlagen; Haushalts- und Hygieneartikel sowie medizinische Versorgung und psychosoziale Unterstützung. Die Regierung von Bangladesch teilt den einzelnen Hilfswerken Gebiete bzw. Camps zu, in denen die Organisationen dann tätig sein können. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Es geht um die Linderung der grössten Not. Um nicht einzelne Hilfswerke gegenüber anderen bevorzugt zu behandeln, ist es sinnvoll, den Beitrag von Fr. 250 000 der Glückskette auszurichten. Bewilligter Beitrag Fr. 250 000

11. Ausstellung im Innovationspark Zürich, Dübendorf Bereich Volkswirtschaft Gesuchstellende Stiftung Innovationspark Zürich (IPZ): Die Stif- Organisation tung besteht seit 2015. Sie fördert u. a. die Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft und bezweckt die Errichtung, den Aufbau und den Betrieb des Innovationsparks Zürich als Teil eines schweizerischen Innovationsparks. Ausgangslage Im März 2018 eröffnet die Stiftung auf dem Areal des Flugplatzes Dübendorf einen Pavillon, der neben Büros eine Café-Bar und eine Ausstellung umfasst und dem insgesamt die Funktion eines Kristallisations- und Treffpunktes zukommen soll. Die Stiftung möchte damit den Innovationspark zu einem Begegnungsort und die Bedeutung von Innovationen an sich und des Parks für eine breite Bevölkerung sicht- und erlebbar machen. Projektziel Präsentation einer Dauerausstellung, mit der die Bedeutung des Innovationsparks für den Wirtschaft- und Wissenschaftsraum Zürich in lehrreicher Art und Weise vermittelt werden kann. Projektbeschrieb Die Ausstellung wird in die Bereiche «Rückblick», «Einblick» und «Ausblick» gegliedert: Im ersten Teil werden bekannte «Zürcher Innovationen» gezeigt (z. B. Freitag-Tasche, Ochsner-Kübel, WC-Ente) und mögliche Fragen dazu beantwortet. Die Objekte werden in überdimensionalen Modellen aus Holz präsentiert. Der Teil «Einblick» zeigt, was auf dem Areal des Innovationsparks geschieht, was entwickelt und woran geforscht wird. Mittels eines interaktiven Tischs erhalten Besucherinnen und Besucher Hintergrundinformationen (Text, Grafiken, Filme, Fotos usw.) und Einblicke in aktuelle Produkte, Anwendungen und Dienstleistungen der Forschungsgebiete der Hochschulen und Unternehmen, die im Innovationspark tätig sind. Der Teil «Ausblick» hat die Zukunft des Areals bis zum Endausbau zum Thema. Den Besu- chenden werden die geplanten Bauphasen vorgestellt und eine virtuelle Entdeckungstour ermöglicht. Besucherinnen und Besucher können die Ausstellung mittels einer App besuchen, die spielerisch und mit zahlreichen Zusatzinformationen (Filme, Bilder, Texte, Quiz, Wettbewerb, Erfolgskontrolle) durch die Ausstellung führt. Kosten Fr. 550 000 Gewünschter Beitrag Fr. 450 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 100 000. Der offene Restbetrag soll durch den Lotteriefonds gedeckt werden.

Würdigung Das Projekt entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die geplante Ausstellung zeigt Innovationen, die aus dem Kanton stammen («Rückblicke») und zurzeit im Kanton entstehen («Einblicke»). Zudem zeigt sie auf, wie sich der Innovationspark entwickeln dürfte («Ausblick»). Diese Informationen kommen einer breiten Öffentlichkeit sowie Schulen und Jugendlichen zugute. Bewilligter Beitrag Fr. 450 000

12. Revitalisierung und Entwicklung der historischen Bausubstanz Domäne Kloster Kappel Bereich Denkmalpflege Gesuchstellende Verein Kloster Kappel (VKK): Der Verein be- Organisation steht seit 1916. Mitglieder des VKK sind die 13 Kirchgemeinden des Bezirks Affoltern a. A. und die Evangelisch-reformierte Landeskirche des Kantons. Der Verein bezweckt, den Bestand des Grundbesitzes und der Gebäude der Domäne «Kloster Kappel» zu erhalten, zu pflegen und diese zeitgemäss weiterzuentwickeln. Ausgangslage Bei der Domäne Kloster Kappel besteht Investitionsbedarf hinsichtlich Erschliessung, Gebäuderenovation und -umnutzungen, Landwirtschaft sowie Arealgestaltung. 2011 reichte der VKK beim Lotteriefonds ein Beitragsgesuch für die Unterstützung der Planungsarbeiten im

Betrag von Fr. 500 000 ein. Mit RRB Nr. 178/ 2012 gewährte der Regierungsrat diesen Planungsbeitrag. In der Folge wurde ein Wettbewerbsverfahren gemäss Auflage des Kantons durchgeführt und danach in enger Zusammenarbeit mit der kantonalen Denkmalpflege mit der Ausarbeitung eines Masterplans begonnen (Kernelemente dieses Masterplans waren bzw. sind: Landwirtschaftsbetrieb, Klärung der Zugangssituation, Klärung der Parkierung, Ergänzung der barocken Klostermauer und Terrasse/ Gärten). Der Masterplan bildet die Grundlage für die Gesamtplanung bzw. für die Ausarbeitung eines eingabereifen Bauprojektes und eines Hauptgesuches an den Lotteriefonds. Die Planung der Teilprojekte «Landwirtschaftsbetrieb» und «Terrasse/Gärten» wurde aufgrund ihrer Dringlichkeit vorangetrieben. Für das Teilprojekt «Landwirtschaftsbetrieb» liegt mittlerweile eine Baubewilligung vor. Das Teilprojekt «Terrasse/Gärten» befindet sich im Baubewilligungsverfahren. Die bauliche Umsetzung beider Teilprojekte ist finanziell gesichert. Für die Ausarbeitung eines eingabereifen Bauprojekts für die übrigen Teilprojekte bzw. Elemente des Masterplans reichen die finanziellen Mittel nicht aus. Grund für die erschöpften Mittel ist ein Planungsmehraufwand: Die Planungsarbeiten waren wesentlich umfangreicher als angenommen, die Einrichtung einer Projektorganisation und die Erarbeitung eines Masterplans (mit vielen unterschiedlichen Interessen der beteiligten Akteure) waren im damaligen Gesuch an den Fonds nicht vorgesehen, ebenso der Aufwand für die Entflechtung des Landwirtschaftsbetriebes von der Domäne. Der VKK wünscht vom Kanton einen nochmaligen Planungsbeitrag, damit die Vorarbeiten abgeschlossen werden können.

Projektziel Ausarbeitung eines Bauprojektes, gestützt auf den Masterplan, als Grundlage für die Einreichung eines Hauptgesuches an den Lotteriefonds sowie das Einreichen eines Baugesuches Projektbeschrieb Die beantragten Mittel dienen dazu, die begonnene Planung des Masterplans bis und mit Baueingabe fortzusetzen und die Kosten mit einer Genauigkeit von ±15% ermitteln zu können. Kosten Fr. 940 000 Gewünschter Beitrag Fr. 480 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung des VKK beträgt Fr. 460 000. Dabei erbringt er eine direkte finanzielle Leistung von Fr. 260 000 und Gratisarbeit im Umfang von rund Fr. 200 000. Die verbleibenden Restkosten sollen durch den Lotteriefonds gedeckt werden. Hinweis In der Regel sind Lotteriefondsbeiträge einmalig. Bei Grossprojekte in es üblich, dass jeweils ein Planungsbeitrag in Kompetenz des Regierungsrates gesprochen wird und danach ein Hauptgesuch ausgearbeitet bzw. dem Fonds eingereicht wird, über das der Kantonsrat abschliessend zu entscheiden hat. Der vorliegende Fall ist insofern eine Ausnahme, als dass ein zweiter Planungsbeitrag beantragt wird. Die Richtlinien des Fonds erlauben dies im Sinne einer Ausnahme, da es sich beim vorliegenden Vorhaben um ein überregional bedeutsames Vorhaben handelt. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die kantonale Denkmalpflege arbeitet seit dem 2012/2013 durchgeführten Wettbewerb an der Entwicklung des Projektes eng mit dem VKK zusammen. Angesichts der Komplexität, des Umfangs und der notwendigen Planungstiefe ist es gerechtfertigt, die Planungsarbeiten des VKK nochmals mit einem Planungsbeitrag zu unterstützen. Bewilligter Beitrag Fr. 480 000

Auflagen Die Gewährung des Beitrages ist an folgende Auflagen gebunden: – Das gesamte Vorhaben muss in enger Zusammenarbeit mit der kantonalen Denkmalpflege und in Teilen mit der Direktion der Justiz und des Innern bzw. mit der Baudirektion als Eigentümerin der Klosterkirche durchgeführt werden. – Die Ausschreibungsverfahren unterliegen den submissionsrechtlichen Vorschriften. – Das zur Diskussion stehende Areal des ehemaligen Zisterzienserklosters umfasst die archäologische Zone Kappel am Albis AZ5. Im Falle von Bauarbeiten ist der Baubeginn mit der Kantonsarchäologie so früh wie möglich abzusprechen, damit vorgängig die nötigen Sondierungen und allenfalls Rettungsarbeiten durchgeführt werden können. Den Anordnungen der Kantonsarchäologie ist Folge zu leisten. – Falls in Abwesenheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kantonsarchäologie Funde zum Vorschein kommen, so darf die Fundsituation nicht verändert werden. Die Funde sind dem Gemeinderat und der Kantonsarchäologie umgehend anzuzeigen. – Bei Bauarbeiten im Bereich von Grundstücken, die im Eigentum des VKK sind, gehen Kosten für die Feldarbeit und das archivfähige Aufarbeiten der Dokumentation gemäss § 204 PBG zulasten des VKK bzw. seines Rechtsnachfolgers, sofern dieser § 204 PBG unterliegt. – Bei Bauarbeiten im Bereich der Klosterkirche gehen Kosten für die Feldarbeit und das archivfähige Aufarbeiten der Dokumentation gemäss § 204 PBG zulasten des Kantons.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, folgende Beiträge zulasten des Lotteriefonds auszurichten (Konto 3636 3 00000): in Franken 1. Maag Music & Arts Investitionsbeitrag für neue Bestuhlung 300 000 2. Stiftung Pro Kloster Disentis Investitionsbeitrag für die Sanierung der grossen Orgel in der Klosterkirche Disentis 100 000 3. Verein Sonos Projektbeitrag für Pilotprojekt Enterability 129 000 4. Kanton St. Gallen / Stiftsarchiv St. Gallen Investitionsbeitrag für Ausstellung Stiftsarchiv St. Gallen 60 000 5. Lesegesellschaft Stammheim Investitionsbeitrag für Erschliessung Pavillon 50 000 6. Waldwirtschaftsverband Kanton Zürich Projektbeitrag für Waldlabor Zürich 500 000 7. Kulturclub Lebewohlfabrik Investitionsbeitrag für Teilsanierung der Infrastruktur 11 000 8. Kulturverein Kraftfeld Winterthur Investitionsbeitrag für den Audio-, Licht-, IT- und Sicherheitsbereich 164 000 9. Stiftung Robert Walser Beitrag zur Fortführung der Editionsarbeiten 125 000 10. Glückskette Nothilfebeitrag zugunsten der Rohingya in Bangladesch 250 000 11. Stiftung Innovationspark Zürich Investitionsbeitrag für Ausstellung im Innovationspark 450 000 12. Verein Kloster Kappel 2. Planungsbeitrag für Projekt Revitalisierung und Entwicklung der historischen Bausubstanz Domäne Kloster Kappel 480 000 Total 2 619 000

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates, die Finanzkommission des Kantonsrates und die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Bundesgesetz über die Personenbeförderung, Art. 204 — gelesen in der Fassung vom 13. September 2016; der Erlass wurde am 1. Januar 2018, 1. März 2018, 3. März 2020, 1. Juli 2020, 26. September 2020, 1. Januar 2021, 1. Januar 2022, 1. Januar 2023, 1. September 2023 und 1. Januar 2025 erneut konsolidiert.