RRB Nr. 1207/2024
Massnahmenzentrum Uitikon, Landwirtschaftsbetrieb Schlossgut, Übernahme der Bewirtschaftung, Stellenplan, neue Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. November 2024
1207. Massnahmenzentrum Uitikon, Landwirtschaftsbetrieb Schlossgut, Übernahme der Bewirtschaftung, Stellenplan, neue Ausgabe
Erwägungen
A. Ausgangslage Zum Massnahmenzentrum Uitikon (MZU) gehört der Landwirtschaftsbetrieb Schlossgut, der seit 2004 verpachtet ist. Der Betrieb umfasst rund 50 ha landwirtschaftliche Nutzungsfläche mit den zugehörigen Ställen für Milchkühe und Pensionspferde, Scheunen und Lagerflächen sowie zwei Wohnhäuser. Der heutige Pächter hat in den letzten 20 Jahren in enger Zusammenarbeit mit dem MZU den Landwirtschaftsbetrieb selbstständig betrieben, Ausbildungsplätze für die straffälligen Jugendlichen und jungen Erwachsenen angeboten sowie kurzzeitige Massnahmen (Time-outs) begleitet. Der Pächter erreicht Ende 2024 das Pensionsalter. Gestützt auf eine Machbarkeitsstudie haben die Direktion der Justiz und des Innern und die Baudirektion beschlossen, die Bewirtschaftung des Landwirtschaftsbetriebs Schlossgut dem Strickhof – dem Kompetenzzentrum für Agrar-, Lebensmittel- und Hauswirtschaft im Amt für Landschaft und Natur (ALN) – zu übergeben. Ab 2025 soll der Strickhof neben der Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen auch die Bildung einer Forschungskooperation für pflanzenbauliche Versuche mit den Kooperationspartnern prüfen.
B. Vorhaben Die landwirtschaftlichen Nutzflächen des Schlossguts sollen ab 1. Januar 2025 durch den Strickhof bewirtschaftet werden. Es werden keine Milchkühe mehr gehalten. Das Anbieten von Ausbildungsplätzen und Time-outs wird nach Absprache mit Justizvollzug und Wiedereingliederung (JuWe) in der Übergangsphase bis Ende 2027 nicht vom Strickhof übernommen. Während einer dreijährigen Übergangszeit soll geprüft werden, ob bei kantonalen und nationalen Institutionen, zumeist jetzt schon Kooperationspartner des Strickhofs, Nachfrage nach Forschungsflächen für den Ackerbau besteht. In dieser Phase sind erste pflanzenbauliche Versuche z. B. für besonders resistente Sorten von Ackerkulturen vorgesehen. Dafür bestehen in den drei Übergangsjahren keine immobilienspezifischen Bedürfnisse.
Gleichzeitig soll die Gebäudesituation und -entwicklung im Zusammenhang mit der zukünftigen Entwicklung des MZU im Rahmen einer nutzergetriebenen Bedarfsplanung durch die Direktion der Justiz und des Innern geprüft werden (§ 9 Abs. 1 Immobilienverordnung [LS 721.1]; Medienmitteilung des Kantons Zürich vom 30. November 2023). 1. Übernahme des Landwirtschaftsbetriebs durch den Strickhof Zur Bewirtschaftung der rund 50 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche für pflanzenbauliche Versuche sind rund zwei Vollzeitstellen und ein entsprechender Maschinenpark notwendig. Der Strickhof schätzt die jährlichen direkten Betriebskosten (Sach- und Personalkosten) auf Fr. 330 000. Dazu kommen die Kosten für Abschreibung des Maschinenparks, rund Fr. 70 000, die internen Nutzungskosten der Immobilien (Raum- und Nebenkosten), rund Fr. 90 000, und weitere interne Verrechnungen (IT-Kosten), rund Fr. 20 000. Den jährlichen Aufwendungen von gesamthaft rund Fr. 510 000 steht ein Ertrag aus der Bewirtschaftung der Nutzfläche und den Dienstleistungen für die pflanzenbaulichen Versuche von rund Fr. 140 000 gegenüber. Das für die Bewirtschaftung notwendige Maschineninventar kann vom heutigen Pächter übernommen werden. Das gesamte Inventar hat gemäss einer Schätzung vom 7. Februar 2024 einen Wert von Fr. 650 000. Die für den Betrieb notwendigen Immobilien befinden sich als Verwaltungsvermögen im Eigentum des Kantons. Die Nutzung verbleibt während der dreijährigen Übergangszeit beim MZU. Der Wegfall des heutigen Pachtzinses von Fr. 49 270 wird durch die Vermietung der drei im landwirtschaftlichen Betrieb integrierten Wohnungen sowie des Pferdestalles (Pensionspferde) an Dritte ausgeglichen. 2. Prüfung möglicher Forschungskooperationen für pflanzenbauliche Versuche In der dreijährigen Übergangszeit soll geprüft werden, ob sich die Lage als Versuchsstandort eignet und welche Anpassungen sowie Regelungen der Zusammenarbeit für eine erfolgreiche Versuchstätigkeit erfolgen müssten. Es soll mittels eines detaillierten Konzepts die Erstellung und Betreibung eines landwirtschaftlichen Forschungsstandorts für Fragestellungen im Rahmen von nachhaltigen Ernährungssystemen geprüft werden. Damit soll eine Entscheidungsgrundlage erstellt werden, die sich auch mit dem nötigen Personalbedarf und den in diesem
Zusammenhang möglichen Investitionen für die Forschungsarbeit befasst. Dabei werden laufend die Aspekte der Zusammenarbeit mit dem MZU und der besonderen Sicherheitssituation geprüft und als Rahmenbedingung in das Konzept eingebunden. Die notwendigen Projektarbeiten können mit dem Personal der involvierten Amtsstellen erbracht werden. Mit diesem Vorhaben kann ein Beitrag zur Wiedererstarkung des agrarischen Forschungsstandorts im Kanton Zürich geleistet werden. Mit der Umstrukturierung der Bundesagrarforschung und dem daraus resultierenden Rückzug aus Wädenswil und teilweise aus Zürich Reckenholz wurde die Forschung bezüglich nachhaltiger Produktionsmethoden empfindlich geschwächt, was sowohl in der Landwirtschaft als auch in der Forschung (Eidgenössische Technische Hochschule / Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften) Bedauern ausgelöst hat. 3. Zukünftige Entwicklung des MZU und landwirtschaftliche Nutzung Die mögliche Entwicklung der heute landwirtschaftlich genutzten Gebäude wird im Kontext der Gesamtentwicklung des MZU geprüft. Hierzu dient die nutzergetriebene Bedarfsplanung des MZU. Die Entwicklung des landwirtschaftlichen Betriebs hin zu einem Forschungsstandort soll die möglichen Entwicklungspfade des MZU nicht behindern. Ausserdem soll geprüft werden, ob wiederum Möglichkeiten zur Ausbildung oder zu Time-outs für die eingewiesenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf dem landwirtschaftlichen Betrieb geschaffen werden können. In den landwirtschaftlichen Gebäuden könnte die Haltung von Pferden und anderen Equiden gefördert und in Kombination auch angemessene, erfolgversprechende Therapieangebote für die Klienten des MZU geschaffen werden.
C. Mittelbedarf 1. Stellenplan Auf den 1. Januar 2025 sollen 2,0 Stellen Landwirtschaftliche/r Angestellte/r in Lohnklasse 10 gemäss Vollzugsverordnung zum Personalgesetz vom 19. Mai 1999 (VVO, LS 177.111) befristet für drei Jahre geschaffen werden. Es handelt sich hier um eine ordentliche Stellenaufstockung bestehender Stellen im ALN, Abteilung Strickhof, Ausbildungs- und Versuchsbetrieb, weshalb eine erneute Überprüfung der Einreihung durch das Personalamt nicht notwendig ist. Die Ausgaben für die zu schaffenden Stellen betragen jährlich rund Fr. 200 000. Für die dreijährige Übergangsfrist betragen die Aufwände für die neu zu schaffenden Stellen insgesamt rund Fr. 600 000. 2. Kosten Die Betriebskosten für die dreijährige Übergangszeit betragen gesamthaft rund Fr. 1 120 000. Davon sind rund Fr. 600 000 Personalleistungen, rund Fr. 400 000 Sachleistungen, rund Fr. 540 000 interne Verrechnungen und rund Fr. 420 000 voraussichtliche Erträge. Die Übernahme der bestehenden Maschinen und Gerätschaft ist, zuzüglich einer Reserve von Fr. 50 000, mit gesamthaft rund Fr. 700 000 veranschlagt.
Die zu bewilligende Ausgabe (Bestimmung der Ausgabenhöhe gemäss § 31 Finanzcontrollingverordnung [FCV, LS 611.2]) beträgt gesamthaft Fr. 1 100 000, die in die Zuständigkeit des Regierungsrates fällt (§ 36 lit. b Gesetz über Controlling und Rechnungslegung [CRG, LS 611]). Die Ausgabe setzt sich aus Fr. 700 000 für die Übernahme der Maschinen und Geräte zulasten der Investitionsrechnung und aus Fr. 400 000 für die Sachkosten des landwirtschaftlichen Betriebs während der dreijährigen Übergangsphase zulasten der Erfolgsrechnung zusammen. Die Personalkosten von Fr. 600 000 werden mit der Anpassung des Stellenplans bewilligt. Die internen Kosten für die Abschreibungen und Zinsen, Raum- und Nebenkosten sowie die IT-Kosten wie auch die voraussichtlichen Erträge sind nicht in die Ausgabenhöhe eingerechnet (§ 31 Abs. 2 FCV). Gemäss § 37 Abs. 1 CRG ist eine neue Ausgabe vom Regierungsrat zu bewilligen (vgl. auch § 58 Abs. 1 lit. b CRG). Tabelle: Kosten in Franken Erfolgsrechnung Sach- bzw. Betriebskosten 390 000 Reserve 10 000 Total Erfolgsrechnung 400 000 Investitionsrechnung Übernahme Maschinen und Gerätschaften 650 000 Reserve 50 000 Total Investitionsrechnung 700 000 Total Ausgaben 1 100 000 Übrige Kosten Personalleistungen 600 000 interne Verrechnungen 540 000 voraussichtliche Erträge –420 000 Total übrige Kosten 720 000
3. Konsolidierter Entwicklungs- und Finanzplan Die gemäss «Stellenplan» und «Kosten» aufgeführten Aufwendungen sind im Budgetentwurf 2025 bzw. im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2025–2028 nicht enthalten. Die Sachaufwände können innerhalb der Erfolgs- und Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8800, Amt für Landschaft und Natur, kompensiert werden. Der Aufwand für die zwei zusätzlichen Stellen kann ebenfalls innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 8800, Amt für Landschaft und Natur, kompensiert werden. Für die Leistungsgruppe Nr. 2206, Justizvollzug und Wiedereingliederung, sind keine Mehrkosten einzuplanen (saldoneutral).
Auf Antrag der Baudirektion und der Direktion der Justiz und des Innern
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen des Schlossguts in Uitikon werden ab 1. Januar 2025 durch die Baudirektion, vertreten durch das Amt für Landschaft und Natur, bewirtschaftet.
II. Der Stellenplan des Amtes für Landschaft und Natur wird ab 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition LK
III. Für die Führung des Landwirtschaftsbetriebs Schlossgut Uitikon in der dreijährigen Übergangsphase wird eine neue Ausgabe von Fr. 1 100 000 bewilligt. Davon gehen Fr. 700 000 zulasten der Investitionsrechnung und Fr. 400 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8800, Amt für Landschaft und Natur.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Direktion der Justiz und des Innern und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli