Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 1211/2020

Kantonspolizei, Beschaffung und Grundausbau Zutrittskontrollsysteme, gebundene Ausgabe, Vergabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. Dezember 2020

1211. Kantonspolizei, Beschaffung und Grundausbau Zutrittskontrollsysteme (gebundene Ausgabe und Vergabe)

Erwägungen

A. Ausgangslage Die Kantonspolizei (Kapo) verwendet an ihren rund 70 Standorten vorwiegend mechanische Schliesssysteme, die den heutigen Sicherheitsbedürfnissen nicht mehr entsprechen. Durch die Beschaffung eines elektronischen Zutrittskontrollsystems soll die Sicherheit mittels eines zentral gesteuerten Zutritts- und Überwachungsmanagements verbessert werden. Zu diesem Zweck führte die Kapo, in Absprache mit der Baudirektion, eine öffentliche Ausschreibung durch. Zudem soll eine Ausgabe für das Grundvorhaben bewilligt werden, das die Realisierung und Wartung des zentralen Systems und der Ausrüstung von neun Standorten umfasst, die bereits durch die Baudirektion baulich vorbereitetet wurden. Zukünftige Vorhaben erfolgen standortspezifisch, z. B. im Rahmen von Sanierungen.

B. Ausschreibung und Vergabe Die Kapo führte im Mai 2020 eine öffentliche Ausschreibung durch, um einen Anbieter zu evaluieren, der das elektronische Zutrittskontrollsystem für die rund 70 Kapo-Standorte liefert, installiert und wartet. Mit dem Anbieter soll ein Rahmen- und Wartungsvertrag ohne Kostenfolge und Bezugspflicht abgeschlossen werden. Der Wartungsvertrag soll mit einer festen Vertragsdauer von vier Jahren (Ende 2021 bis Ende 2025), die sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, bis zu einer Höchstdauer von acht Jahren (Ende 2029), verlängert, abgeschlossen werden. Zudem soll ein Werkvertrag für die Lieferung, Installation und Wartung des Grundausbaus, bestehend aus dem zentralen System und der Ausrüstung und Wartung von neun Standorten mit dem elektronischen Zutrittskontrollsystem, abgeschlossen werden. Vier Anbietende reichten ein gültiges Angebot ein, wobei sich das Angebot der Siemens Schweiz AG, Volketswil, vom 25. Juni 2020 als das wirtschaftlich günstigste erwies. Gestützt auf § 33 der Submissionsverordnung (LS 720.11) ist der Zuschlag an die Siemens Schweiz AG, Volketswil, zu erteilen. Die Vergabesumme beträgt bei einer Vertragslaufzeit von vier Jahren Fr. 3 031 794 und bei einer Vertragslaufzeit von acht Jahren Fr. 3 339 361.

C. Ausgabe und Finanzierung für Grundausbau Die Finanzierung der Umsetzung des Grundausbaus, bestehend aus dem zentralen System und der Ausrüstung von neun bereits bauseitig vorbereiteten Standorten, mit dem elektronischen Zutrittskontrollsystem und dem Wartungsvertrag umfasst folgende Kosten: Kostenübersicht Investitions­ Erfolgs­ Total (in Franken, einschliesslich MWSt) rechnung rechnung für 4 Jahre (einmalige (jährliche Auf- Ausgaben) wendungen) Erstellung Submission (Kapo-Vfg. vom 14. Juli 2020) 62 665 62 665 Zutrittskontrollsystem: Lieferung und Installation 991 739 76 892 1 299 307 für neun Standorte sowie Wartung (Siemens Schweiz AG, Angebot vom 25. Juni 2020) Netzwerkverkabelungen und Stromzuführungen 270 000 270 000 für neun Standorte (Schätzung) Integration / Anpassung IT-Infrastruktur 80 000 15 000 140 000 (Abraxas AG, Zürich; Schätzung) Unvorhergesehenes / Rundungen 145 596 13 108 198 028 Total 1 550 000 105 000 1 970 000 Sämtliche Ausgaben sind zur Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben (u. a. gemäss Polizeiorganisationsgesetz [LS 551.1]) zwingend erforderlich und dienen namentlich der Beschaffung und Erneuerung der für die Verwaltungstätigkeit erforderlichen sachlichen Mittel. Sie gelten deshalb als gebundene Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) und werden der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, belastet. Die einmaligen Ausgaben für die Einrichtung des zentralen Systems und die Ausrüstung von neun Standorten mit dem elektronischen Zutrittskontrollsystem von Fr. 1 550 000 gehen zulasten der Investitionsrechnung und sind im Budget 2020, im Budgetentwurf 2021 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2021–2024 eingestellt. Die Wartungskosten betragen bei einer Vertragslaufzeit von vier Jahren insgesamt Fr. 420 000 und gehen zulasten der Erfolgsrechnung. Die anteilmässigen Beträge sind im Budgetentwurf 2021 sowie im KEF 2021– 2024 eingestellt. Die Kapitalfolgeaufwendungen betragen bei einer Nutzungsdauer von zehn Jahren jährlich rund Fr. 160 900, davon rund Fr. 155 000 für Abschreibungen und rund Fr. 5900 für Zinsen. Es fallen keine weiteren Folgeaufwendungen an. Mit Verfügung der Kantonspolizei vom 14. Juli 2020 wurden für die

Erstellung und Durchführung der Submission einmalige gebundene Ausgaben von insgesamt Fr. 62 665 bewilligt. Diese Ausgabenbewilligung ist Teil der zu bewilligenden einmaligen Gesamtausgabe von Fr. 1 550 000 und ist somit aufzuheben. Das Projektcontrolling wird durch die IT-Abteilung der Kapo sichergestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Auftrag für die Lieferung, Installation und Wartung des elektronischen Zutrittskontrollsystems bei der Kantonspolizei wird gemäss Angebot vom 25. Juni 2020 an die Siemens Schweiz AG, Volketswil, bei einer Vertragslaufzeit von vier Jahren zu höchstens Fr. 3 031 794, vergeben. Die Vergabesumme kann sich bei einer Verlängerung der Vertragsdauer um höchstens vier weitere Jahre auf Fr. 3 339 361 erhöhen.

II. Für die Beschaffung und den Grundausbau der Zutrittskontrollsysteme an neun Standorten der Kantonspolizei wird eine gebundene Ausgabe von insgesamt Fr. 1 970 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, bewilligt. Davon gehen Fr. 1 550 000 zulasten der Investitionsrechnung und Fr. 420 000 zulasten der Erfolgsrechnung.

III. Die Kantonspolizei wird ermächtigt, mit der Siemens Schweiz AG, Volketswil, einen Rahmen- und Wartungsvertrag sowie einen Werkvertrag gemäss Erwägungen abzuschliessen.

IV. Die Ausgabenbewilligung der Kantonspolizei vom 14. Juli 2020 für die Erstellung und Durchführung der Submission wird aufgehoben.

V. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.

VI. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, Art. 37 — gelesen in der Fassung vom 1. März 2018; der Erlass wurde am 1. Januar 2021, 1. Januar 2022, 1. Juli 2022 und 1. Juli 2022 erneut konsolidiert.

Zitiert in