RRB Nr. 1212/2024
Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene, Anpassungen und Ergänzungen 2025, Anhörung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. November 2024
1212. Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene, Anpassungen
Erwägungen
und Ergänzungen 2025 (Anhörung) Mit Schreiben vom 16. September 2024 haben das Bundesamt für Raumentwicklung und das Bundesamt für Verkehr die Anpassungen und Ergänzungen 2025 des Sachplans Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene, gemäss Art. 19 der Raumplanungsverordnung (RPV; SR 700.1) den Kantonen zur Anhörung unterbreitet. Zudem wurden die Kantone beauftragt, die interessierten kantonalen, regionalen und kommunalen Stellen anzuhören und dafür zu sorgen, dass die Bevölkerung mitwirken kann (Art. 19 Abs. 2 RPV). Vor der Verabschiedung durch den Bundesrat werden die Kantone gemäss Art. 20 RPV noch einmal die Möglichkeit erhalten, den überarbeiteten Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene, auf noch vorhandene Widersprüche zu den rechtskräftigen kantonalen Richtplänen zu prüfen.
Stellenwert des Sachplans Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene Der Bund erstellt Konzepte und Sachpläne zur Planung und Koordination der in seiner Kompetenz stehenden Aufgaben, soweit sich diese erheblich auf Raum und Umwelt auswirken. Der Sachplan Verkehr stellt die Koordination der Verkehrsträger (Strasse, Schiene, Luft, Wasser) untereinander und mit der Raumentwicklung sicher. Er besteht aus einem strategischen Teil (dem Teil Programm) und den verkehrsträgerbezogenen Umsetzungsteilen. Der Teil Infrastruktur Schiene befasst sich mit den Infrastrukturen für den Schienenverkehr, die sich im Kompetenzbereich des Bundes befinden und sachplanrelevant sind. Es handelt sich dabei insbesondere um Schienenstrecken, Güterterminals sowie Personen- oder Rangierbahnhöfe im Normal- und Schmalspurnetz, die der Bund mitfinanziert. Bei der Bearbeitung neuer Verkehrsdossiers durch die Bundesstellen ist die Übereinstimmung mit den Festlegungen des Sachplans sicherzustellen. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) passt gegebenenfalls den Sachplan an und nimmt sachplanrelevante Vorhaben zum Ausbau der Schieneninfrastruktur auf. Der Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene, koordiniert die einzelnen Inhalte mit anderen Verkehrsdossiers und stellt die Abstimmung mit der Raumordnung sicher.
Gegenstand der Anhörung Am 15. März 2024 haben die eidgenössischen Räte Änderungen der Ausbauprogramme für die Bahninfrastruktur beschlossen. Daraufhin hat das BAV den Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene, nachgeführt. Die Anpassungen und Ergänzungen 2025 umfassen im Konzeptteil eine allgemeine Aktualisierung und Vereinfachung des Textes, eine bessere Verbindung mit dem Programmteil des Sachplans Verkehr und ein neues Kapitel zur Perspektive BAHN 2050. Im Objektteil bzw. in den Objektblättern wurden die Vorhaben und deren Koordinationsstände gemäss aktuellem Planungsstand nachgeführt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, 3003 Bern (Zustellung auch als PDF- und Word-Version an sachplan.verkehr@bav.admin.ch): Mit Schreiben vom 16. September 2024 haben Sie uns die Anpassungen und Ergänzungen 2025 des Sachplans Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene, zur Anhörung unterbreitet. Wir danken für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussern uns wie folgt:
Durchführung des Mitwirkungsverfahrens Im Auftrag des Bundes hat der Kanton Zürich die Vernehmlassung im kantonalen Amtsblatt publiziert. Auf eine formelle Anhörung der regionalen und kommunalen Stellen wurde verzichtet, weil die für den Kanton Zürich massgebenden Anpassungen und Ergänzungen lediglich den Konzeptteil und die Nachführung einzelner Objektblätter betreffen. Im Rahmen der Vernehmlassung ist eine Stellungnahme eines regionalen Planungsverbands eingegangen. Die vorgebrachten Anliegen wurden zur Kenntnis genommen, sie lösen jedoch keinen Anpassungsbedarf am Entwurf des Sachplans aus. Die Stellungnahme wird dem für das Sachplanverfahren zuständigen Bundesamt für Verkehr (BAV) weitergeleitet.
Bemerkungen und Anträge zum Konzeptteil Überarbeitung und Kürzung des Inhalts Das BAV hat den Konzeptteil grundlegend überarbeitet und dabei einige Kapitel wesentlich gekürzt oder vollständig entfernt. Dadurch entfallen Aussagen, die bereits in den zugehörigen Verordnungen bzw. Bundesbeschlüssen enthalten sind. Die Aktualisierung umfasst zudem eine bessere Verbindung mit dem Programmteil des Sachplans Verkehr sowie ein neues Kapitel zur Perspektive BAHN 2050. Wir erachten die Straffung des Konzeptteils mit Fokussierung auf die Bahninfrastruktur als gelungen. Das neue Kapitel 2.2 «Perspektive BAHN 2050» fasst die wesentlichen Erkenntnisse der beiden Berichte «Perspektive BAHN 2050, Hintergrundbericht Vision, Ziele und Stossrichtung» und «Perspektive BAHN 2050, Räumliche Konkretisierung» zusammen. Wir haben festgestellt, dass die Zentrumstypen in den beiden Berichten unterschiedlich bezeichnet werden. Auch die Anlagekategorien für den Güterverkehr in Kapitel 5.3 des Berichts «Perspektive BAHN 2050, Räumliche Konkretisierung» stimmen nicht mit denjenigen in Kapitel 4 des Berichts «Konzept für den Gütertransport auf der Schiene» vom Dezember 2017 überein. Wir empfehlen, insbesondere auch im Hinblick auf die laufende Aktualisierung des Raumkonzepts Schweiz, einheitliche Begrifflichkeiten zu verwenden. Gemäss Kapitel 3.1 sollen bei der Planung von Übertragungsleitungen, Nationalstrassen und Eisenbahnstrecken die Möglichkeiten zur Bündelung dieser Infrastrukturen künftig systematisch geprüft werden. Grundsätzlich begrüssen wir diesen Entscheid, möchten jedoch darauf hinweisen, dass durch die Bündelung in Einzelfällen die Trennwirkung solcher linearen Infrastrukturen verstärkt werden kann. Wir regen daher an, gegebenenfalls auch eine bewusste Trennung solcher Infrastrukturen zu prüfen. Im Zuge der Überarbeitung und Kürzung des Konzeptteils bedauern wir einzig die Weglassung der Tabelle in Abbildung 5 (gemäss der Fassung des Sachplans Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene, vom 26. Januar 2022). Diese Tabelle bietet eine hilfreiche Übersicht über die Massnahmen, die zur Umsetzung des strategischen Entwicklungsprogramms Bahninfrastruktur (STEP) nötig sind. Sie erläutert zudem deren Sachplanrelevanz und gibt Auskunft über den aktuellen Stand der Beschlussfassung.
Antrag 1: Es ist zu prüfen, ob die Übersichtstabelle gemäss Abbildung 5, Kapitel 4.1 der Fassung des Sachplans Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene, vom 26. Januar 2022 beibehalten werden kann. Kapitel 2.5: Güterverkehr Wir begrüssen, dass das BAV im überarbeiteten Kapitel 2.5 den Schwerpunkt auf einen leistungsfähigen Güterverkehr und auf funktionierende Logistik- und Transportketten legt. Diese Anpassung verdeutlicht, dass der Bund den Güterverkehr nicht mehr nur als Aspekt des alpenquerenden Transitverkehrs versteht.
Dementsprechend erwarten wir, dass auch Umschlagsanlagen für den kombinierten Verkehr, die dem nationalen Verkehr dienen, in den Sachplan aufgenommen werden. Das betrifft vor allem Umschlagsterminals eines nationalen Netzes des kombinierten Verkehrs gemäss dem SBB- Konzept «Suisse Cargo Logistics» oder grosse Rangierbahnhöfe, darunter jener im Limmattal. Diese Anlagen beeinflussen unseres Erachtens die Funktionalität der Verkehrsnetze von gesamtschweizerischer Bedeutung erheblich. Antrag 2: Mittelfristig sind die nationalen, sachplanrelevanten Güterverkehrsanlagen im Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene, aufzunehmen.
Bemerkungen und Anträge zu den Objektblättern Aktualisierung der Projekte und von deren Koordinationsständen Wir begrüssen den Fortschritt der Vorhaben «Trassentausch Stammlinie / Glattalautobahn», «Anlagenerweiterung Zürich-Seebach» und «Doppelspurausbau Uster-Aathal» und die damit verbundene Anpassung der Koordinationsstände von «Zwischenergebnis» auf «Festsetzung». Das Objektblatt OB 1.6 Uster – Aathal bezeichnet den Stand der Beschlussfassung für das Vorhaben «Doppelspurausbau Uster – Aathal» weiterhin als «offen». Die eidgenössischen Räte haben das Vorhaben unseres Wissens jedoch mit dem Ausbauschritt 2035 beschlossen. Antrag 3: Der Stand der Beschlussfassung im Objektblatt OB 1.6 Uster – Aathal ist auf «beschlossen» zu setzen. Objektblatt OB 1.2 Zimmerberg Die Prognosen der SBB ergeben mittel- bis langfristig die Notwendigkeit eines Meilibachtunnels zur Gewährleistung der zukünftigen Angebotsziele des Personen- und Güterverkehrs im Korridor Zürich – Sargans (– Chur). Damit die künftige Realisierung des Tunnels ohne erhebliche Beeinträchtigung des Bahnbetriebs möglich bleibt, ist das Anschlussbauwerk für den Meilibachtunnel als Bestandteil des Projekts Zimmerberg-Basistunnel II vorzusehen. Gemäss Standbericht 2023 haben die eidgenössischen Räte im Ausbauschritt 2035 diese Vorleistungen für den Meilibachtunnel beschlossen. Wir stellen jedoch fest, dass das BAV bei der Planung des Zimmerberg-Basistunnels II zwar Anschlussvarianten für den Meilibachtunnel untersucht, diese jedoch nicht ins Vorprojekt aufgenommen hat. Daher lehnen wir die vorgeschlagene Weglassung der Textpassagen zu den Vorleistungen für den Meilibachtunnel ab. Wir erwarten, dass diese Vorleistungen in der weiteren Planung des Zimmerberg-Basistunnels II aufgenommen und umgesetzt werden.
Antrag 4: Bei der Planung und beim Bau des Zimmerberg-Basistunnels II ist das Anschlussbauwerk für den Meilibachtunnel vorzusehen. Die Textpassagen zu den beschlossenen Vorleistungen für den Meilibachtunnel sind beizubehalten. Dies betrifft im Unterkapitel «Vorhaben», «Zimmerberg-Basistunnel» die Weglassung des letzten Satzes sowie im Unterkapitel «Vorgehen und Hinweise», «Meilibachtunnel» die Weglassung des ersten Satzes im zweiten Absatz und der beiden Sätze: «Ein unterirdischer Anschluss im Bereich Horgenberg an den künftigen Meilibachtunnel wird mit dem Vorhaben ermöglicht. Der Meilibachtunnel wird zu einem späteren Zeitpunkt gebaut.» Objektblatt OB 1.4 Limmattal Grundsätzlich begrüssen wir die Präzisierungen zum Ausbauvorhaben des Bahnhofs Stadelhofen. Die textlichen Ergänzungen betreffend Hirschengraben- und Zürichbergtunnel sind jedoch missverständlich. Eine durchgehende zweite Tunnelröhre ist nur für den Riesbachtunnel geplant. Für den Hirschengraben- und den Zürichbergtunnel sieht das Vorhaben lediglich im Bereich der Anbindungsbauwerke eine zweite Tunnelröhre vor. Antrag 5: Die Formulierungen in der Aufzählung der sachplanrelevanten Elemente sowie im Unterkapitel «Vorhaben» (erster Absatz), wonach das Vorhaben auch die Ergänzung des Hirschengraben- und des Zürichbergtunnels mit einer zweiten Tunnelröhre umfasse, sind zu überprüfen und entsprechend anzupassen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli