RRB Nr. 1225/2012
Universitätsspital, Dermatologische Klinik, Sanierung Licht- und Lasertherapie, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. November 2012
1225. Universitätsspital (Dermatologische Klinik,
Erwägungen
Sanierung Licht- und Lasertherapie) Die Dermatologische Klinik ist im 1922 bis 1924 erstellten Dermatologietrakt untergebracht. Pro Jahr werden rund 1300 Patientinnen und Patienten stationär behandelt und rund 85 000 ambulante Konsultationen durchgeführt. Die Untersuchungs- und Behandlungsräume der Licht- und Lasertherapie befinden sich auf dem Geschoss B. Pro Tag werden rund 90 Patientinnen und Patienten wegen Erkrankungen der Haut oder aus ästhetischen Gründen behandelt. Der Dermatologietrakt wurde letztmals 1985 bis 1988 saniert. Die Räumlichkeiten der Licht- und Lasertherapie sind mittlerweile beengt, sanierungsbedürftig und entsprechen nicht mehr den betrieblichen Erfordernissen. Infolge der Wärmeentwicklung der Therapiegeräte sind die Raumtemperaturen zu hoch. Zur Verbesserung der Situation wird die Lichttherapie vom Raum B10 in den benachbarten Raum B8 verlegt. Der Raum B10 wird mit dem Raum B12 zusammengelegt und neu in einen Untersuchungs-, Test- und Therapieraum umgestaltet. Der Raum B5a erhält zur Verbesserung der Betriebsabläufe einen weiteren direkten Zugang zum Korridor. Neben der räumlichen Neuorganisation werden noch folgende Sanierungsarbeiten durchgeführt: – Ersatz der Böden, Decken und Beleuchtungskörper – Ersatz des Einbaumobiliars – Ersatz der Elektroinstallationen – Ersatz der sanitären Anlagen – Ergänzung und Teilerneuerung bestehende Lüftungsanlage Da die Sanierungsarbeiten bei laufendem Betrieb stattfinden, wird zur Aufrechterhaltung des Betriebes während der Bauzeit der Kursraum C19 in ein Behandlungsprovisorium umgewandelt. Das Hochbauamt hat durch das Architekturbüro Haessig + Partner, Zürich, ein Projekt mit Kostenvoranschlag ausarbeiten lassen. Die Kosten der Massnahmen betragen gemäss Kostenvoranschlag der Architekten vom 25. Mai 2012 Fr. 1 840 000 (Kostenstand 1. April 2012, Genauigkeitsgrad ±10 %). Sie setzen sich wie folgt zusammen:
in Franken Vorbereitungsarbeiten 235 900 Gebäude 1 289 800 Umgebung 3 300 Baunebenkosten 30 700 Medizinische Apparate und Anlagen 48 200 Medizinische Einrichtung und Ausstattung 44 300 Ausstattung 37 800 Reserve (rund 8%) 150 000 Total (einschliesslich MWSt 8,0%) 1 840 000 Die Kosten von Fr. 130 300 für medizinische Apparate und Anlagen, medizinische Einrichtung und Ausstattung sowie Ausstattung gehen zulasten des Universitätsspitals. Die zu bewilligende Ausgabe vermindert sich damit auf Fr. 1 709 700. Gemäss IPSAS errechnen sich die jährlichen Kapitalfolgekosten wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Kalkulatorische Abschreibungssatz Abschreibung Zinsen (2,5%) nach IPSAS/H+ % Fr. Fr. % Fr. Konto 5041 1 00000 Hochbauten Rohbau 1 13% 229 000 2 900 3% 6 900 Konto 5041 2 00000 Hochbauten Rohbau 2 4% 64 500 800 3% 1 900 Konto 5041 3 00000 Hochbauten Ausbau 39% 665 500 8 300 3% 20 000 Konto 5041 4 00000 Hochbauten Installationen 44% 750 700 9 400 5% 37 500 Total (einschliesslich MWSt 8,0%) 100% 1 709 700 21 400 66 300 Total 1 709 700 Total 87 700 Personelle und betriebliche Folgekosten entstehen nicht. Die Abwicklung des Projektes erfolgt gemäss Standardprozess der Immobilienverordnung. Der Projektantrag wurde mit RRB Nr. 341/2010 unter der Projektbezeichnung «Universitätsspital, Dermatologietrakt, Etage B, Instandsetzung und Empfang» mit geschätzten Kosten von Fr. 2 300 000 genehmigt. Im Rahmen der Weiterbearbeitung wurde das Projekt redimensioniert und auf die Sanierung des Empfangsbereiches wurde verzichtet.
Für das Vorhaben ist gemäss § 22 des Gesetzes über das Universitätsspital Zürich (USZG) eine Ausgabe von Fr. 1 709 700 zu bewilligen. Es handelt sich gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG) um eine gebundene Ausgabe zur Erhaltung und zeitgemässen Ausstattung der vorhandenen Bausubstanz. Die Ausgabe geht zulasten des Kontos 6340.5041, Erneuerungsunterhalt Hochbauten. Das Vorhaben ist im Entwurf zum Budget 2013 nicht enthalten. Zur Bereitstellung der entsprechenden Mittel werden andere im Entwurf zum Budget 2013 enthaltene Projekte der Gesundheitsdirektion verschoben oder gekürzt.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Sanierung der Räume für die Licht- und Lasertherapie in der Dermatologischen Klinik des Universitätsspitals wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 709 700 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabilitation, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baukostenindexes gemäss nachfolgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Kostenstand 1. April 2012)
III. Die Baudirektion wird beauftragt, die entsprechenden Verträge abzuschliessen.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi