RRB Nr. 1226/2020
Universität Zürich, Campus Irchel, Umnutzung UZI 1-1 zum Schulraumprovisorium der Sekundarstufe II, Generalplanerleistungen, Vergabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. Dezember 2020
1226. Universität Zürich, Campus Irchel, Umnutzung UZI 1-1
Erwägungen
zum Schulraumprovisorium der Sekundarstufe II (Vergabe der Generalplanerleistungen) Mit RRB Nr. 766/2020 wurde für die Umnutzung von Gebäudeteilen der ersten Bauetappe des Campus Irchel (UZI 1-1) eine gebundene Ausgabe für Projektierungsarbeiten sowie für die vorgezogene Ausführungsplanung von Fr. 5 050 000 (einschliesslich MWSt) bewilligt. Für die Generalplanerleistungen liegt aufgrund eines im selektiven Verfahren durchgeführten Leistungsoffertverfahrens ein Angebot vom 20. März 2020 von Fr. 2 800 000 (einschliesslich MWSt) vor. Aufgrund der Empfehlung des Bewertungsgremiums und der Würdigung im Kurzbericht sind die Leistungen nach § 10 Abs. 1 lit. i der Submissionsverordnung (LS 720.11) an den Generalplaner Stücheli Architekten AG, Zürich, zu vergeben. Mit der vorliegenden Vergabe wird Teilauftrag 1 der Projektierungsleistungen freigegeben. Dazu ist eine Vergabe im Umfang von Fr. 3 900 000 notwendig. Die Offertsumme von Fr. 2 800 000 gemäss Angebot vom 20. März 2020 kann sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 3 900 000 erhöhen. Die Vergabesumme ist durch den Projektierungskredit gedeckt und geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Generalplanerleistungen für die Umnutzung von Gebäudeteilen der ersten Bauetappe des Campus Irchel (UZI 1-1) werden gemäss Angebot vom 20. März 2020 für Teilauftrag 1 zu Fr. 2 800 000 an die Stücheli Architekten AG, Zürich, vergeben. Die Vergabesumme kann sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 3 900 000 erhöhen.
II. Der Betrag geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen.
III. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.
IV. Mitteilung an die Bildungsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli