Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 1229/2018

Universitätsspital Zürich, Spitalrat, Amtsdauer 2019-2023, Wahl

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Dezember 2018

1229. Universitätsspital Zürich, Spitalrat, Erneuerungswahl

Erwägungen

A. Ausgangslage Gemäss Gesetz über das Universitätsspital Zürich (USZG, LS 813.15) ist das Universitätsspital Zürich (USZ) eine Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die oberste Führungsverantwortung des Spitals obliegt dem Spitalrat (§§ 10 ff. USZG). Dieser wird vom Regierungsrat gewählt (§ 9 Ziff. 7 USZG); die Wahl ist vom Kantonsrat zu genehmigen (§ 8 Ziff. 4 USZG). Der Spitalrat besteht aus fünf bis sieben Mitgliedern (§ 10 Abs. 1 USZG).

B. Aufgabe des Spitalrates und Anforderungsprofil Der Spitalrat legt im Rahmen seiner strategischen Führung die Unternehmensstrategie und die Geschäftsfelder des USZ fest und verfügt über die wichtigsten Organisations-, Finanz- und Personalkompetenzen. Er ist verantwortlich für die Erfüllung der staatlichen Leistungsaufträge. Er schliesst Leistungsvereinbarungen mit den zuständigen Direktionen des Regierungsrates ab, stellt Antrag zum Budget, verabschiedet den Entwicklungs- und Finanzplan zur Kenntnisnahme an den Regierungsrat und erstellt die Rechenschaftsberichte. Aus der Aufgabenstellung nach dem USZG ergibt sich das Anforderungsprofil für das Gremium als Ganzes, für seine Mitglieder und für die Präsidentin oder den Präsidenten. Im Spitalrat sollten idealerweise Kompetenzen in gesundheitspolitischen Fragestellungen sowie ein profundes Verständnis von betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen und von strategischer und finanzieller Unternehmensführung vorhanden sein. Ein Mitglied des Spitalrates eines Universitätsspitals muss zudem Kenntnisse über und Verständnis für universitäre Belange haben. Gesamthaft soll der Spitalrat eine ausgeprägte Fähigkeit zur Strategieentwicklung und -beurteilung aufweisen. Aus diesen Gründen ist eine ausgewogene Zusammensetzung aus Persönlichkeiten anzustreben, die eine möglichst breite Erfahrung aus den Bereichen Unternehmensführung und Unternehmensentwicklung, Betriebswirtschaft und Finanzen, Recht, Medizin, Pflege, Personalwesen und Kommunikation einbringen können.

C. Rückblick auf die bisherigen Amtsperioden Für die vergangenen drei Amtsperioden des Spitalrates erarbeitete die Gesundheitsdirektion unter Beachtung des geschilderten Anforderungsprofils jeweils Wahlvorschläge zuhanden des Regierungsrates. Der Regierungsrat folgte diesen Vorschlägen 2006, 2011 und 2014 (RRB Nrn. 1218/ 2006, 610/2011 und 1335/2014). Die Wahl wurde vom Kantonsrat jeweils genehmigt (Vorlagen 4348, 4803 und 5154). Während der dritten, nun zu Ende gehenden Amtsperiode waren zwei Rücktritte aus dem Spitalrat zu verzeichnen: Prof. Dr. med. Dieter Conen und Dr. Martina Weiss gaben das Amt ab. An ihrer Stelle wählte der Regierungsrat Anfang 2018 Prof. Dr. med. Andreas Tobler und Dr. Annette Lenzlinger als neue Spitalratsmitglieder (RRB Nrn. 35/2018 und 134/ 2018). Der Kantonsrat genehmigte beide Wahlen (Vorlagen 5429 und 5436). Mit Blick auf seine bisherige Tätigkeit kann festgehalten werden, dass der Spitalrat – in wechselnder Zusammensetzung – das USZ seit der Verselbstständigung kompetent, engagiert und umsichtig geführt hat. Er gewährleistete die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben und neuerdings der Umsetzung der Eigentümerstrategie (RRB Nr. 344/2017) jederzeit. Das Gremium bildet in seiner derzeitigen Zusammensetzung eine ausgewogene Mischung aus Fachwissen und Erfahrung in den Bereichen Unternehmensführung und -entwicklung, Betriebswirtschaft und Finanzen, Recht und Compliance, Bauwesen und Immobilien, Medizin und Pflege sowie Personalwesen und Kommunikation. Das USZ ist gut aufgestellt; der Regierungsrat ist überzeugt, dass mit der Erneuerungswahl des Spitalrates der Grundstein gelegt wird, dass das USZ auch in Zukunft erfolgreich unterwegs ist.

D. Erneuerungswahl des Spitalrates Für die vierte Amtsperiode des Spitalrates, die am 1. Juli 2019 beginnt, treten ein amtierender Spitalrat und eine amtierende Spitalrätin nicht mehr zur Wahl an: Dr. oec. Arnold Bachmann und Monika Urfer. Die anderen bisherigen Spitalrätinnen und Spitalräte stellen sich der Wiederwahl, darunter der Präsident und der Vizepräsident. Aufgrund des Ausscheidens von Dr. Arnold Bachmann und Monika Urfer sind zwei neue Spitalratsmitglieder zu wählen, die idealerweise Kompetenzen in den Bereichen Betriebswirtschaft/Unternehmensführung/Finanzen einerseits und im Bereich Pflege anderseits einbringen können. Die Gesundheitsdirektion hat sich für ein offenes, transparentes Rekrutierungsverfahren entschieden, das von einem externen Consulting-Unternehmen durchgeführt wurde. Es konnten zwei hochkarätige Kandidatinnen – erfreulicherweise zwei Frauen – aus den gesuchten Bereichen gefunden werden:

Franziska Mattes, die ursprünglich einen Pflegeberuf erlernte, aber auch über einen betriebswirtschaftlichen Hintergrund verfügt, und Regula Lüthi, die fundierte Kenntnisse und reiche Erfahrung aus den Bereichen Pflege und Führung (eingeschlossen strategische Unternehmensführung) mitbringt. Die Zusammensetzung des Gremiums ist damit auch weiterhin ausgewogen. Vertreten sind Personen aus den Fachbereichen Betriebswirtschaft, Recht und Compliance, Unternehmertum, Medizin, Pflege, Personalwesen und Kommunikation. Unvereinbarkeiten oder Interessenkonflikte mit anderen Funktionen der kandidierenden Mitglieder des Spitalrates sind nicht ersichtlich. Damit besteht auch zukünftig Gewähr für die qualifizierte strategische Führung des USZ, und dies bei einem ausgeglicheneren Geschlechterverhältnis: von den sieben Spitalratsmitgliedern werden neu deren drei Frauen sein. Als Präsident und als weitere Mitglieder des Spitalrates des Universitätsspitals Zürich werden vorgeschlagen: Präsident: – Martin Waser, geboren 1954, war nach langjähriger Tätigkeit als Reallehrer und als selbstständiger Berater der Stadtentwicklung und in Sozial- und Bildungsprojekten stellvertretender Leiter des Volksschulamtes des Kantons Zürich. Von 2002 bis 2014 war er Stadtrat der Stadt Zürich, zunächst als Vorsteher des Tiefbau- und Entsorgungsdepartementes und ab 2008 als Vorsteher des Sozialdepartementes. Weitere Mitglieder : – Dr. iur. Franz Hoffet, geboren 1956, Rechtsanwalt, ist Partner der Anwaltskanzlei Homburger in Zürich im Team Wettbewerbsrecht/Regulierung. Er ist Vorstandsmitglied in verschiedenen Berufsorganisationen des Wettbewerbs- und Kartellrechts und seit 2014 auch Lehrbeauftragter der Universität St. Gallen. – Urs Lauffer, geboren 1958, ist eidg. dipl. PR-Berater und Unternehmensberater. Er ist Mitinhaber der Firma Lauffer & Frischknecht, die Unternehmensberatung für Kommunikation anbietet. Zudem hat er verschiedene Verwaltungsrats- und Stiftungsratsmandate inne, etwa bei der Rahn AG als VR-Präsident, bei der Emil Frey Holding AG als Vize-VR-Präsident, bei der Privatbank Maerki Baumann & Co. AG als VR-Mitglied und als Stiftungsrat verschiedener sozial engagierter Stiftungen. Zudem ist er Mitglied des Aufsichtsrates der Sozialversicherungsanstalt des KantonsZürich. Urs Lauffer ist derzeit Vizepräsident des USZ-Spitalrates.

– Dr. iur. Annette Lenzlinger, geboren 1962, Rechtsanwältin, ist eine weitherum anerkannte und ausgewiesene Baujuristin. Sie promovierte an der Universität Zürich, absolvierte eine Executive-Ausbildung im

Finanzwesen am Institut Européen d’Administration des Affaires (INSEAD) in Paris und erwarb 2017 den Titel einer Fachanwältin SAV Bau- und Immobilienrecht. Annette Lenzlinger ist als Rechtsanwältin und Partnerin der Kanzlei Streiff von Kaenel Rechtsanwälte AG in Wetzikon tätig. Sie ist zudem Verwaltungsrätin und Teilhaberin der Lenzlinger Söhne AG, einer im Baunebengewerbe tätigen Unternehmung mit Sitz in Uster. Sie ist Präsidentin des Arbeitgeberverbands Zürcher Oberland und rechtes Seeufer sowie Stiftungsrätin von zwei Vorsorgestiftungen. – Regula Lüthi, geboren 1958, erlernte den Beruf einer Psychiatriepflegerin. Nach dem Erwerb des SRK-Diploms als Pflegeexpertin HöFa II war sie an verschiedenen Stellen als Leiterin Weiterbildung in Pflege- und Gesundheitsberufen tätig. 2004 erlangte sie den Master of Public Health an den Universitäten Basel, Bern und Zürich. 2005 wurde sie zur Pflegedirektorin der Psychiatrischen Dienste des Kantons Thurgau in Münsterlingen ernannt, wo sie auch Mitglied der Spitaldirektion war. Seit 2014 ist Regula Lüthi Direktorin Pflege, MTD, Soziale Arbeit und Mitglied der Geschäftsleitung der Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel. Sie ist langjähriges Vorstandsmitglied und seit 2013 Präsidentin der Schweizerischen Vereinigung Pflegedienstleistungen Swiss Nurse Leaders. Schliesslich ist sie seit 2017 Vizepräsidentin des Verwaltungsrates der Psychiatrieverbunde Kanton St. Gallen. – Franziska Mattes Laib, geboren 1966, erlernte ursprünglich den Pflegeberuf. Nach Erlangung der Matura auf dem zweiten Bildungsweg studierte sie Betriebswirtschaft an der Universität St. Gallen. Anschliessend liess sie sich zur eidg. dipl. Wirtschaftsprüferin ausbilden. Nach verschiedenen beruf‌lichen Stationen in den Bereichen Finanzen/Wirtschaftsprüfung war sie Geschäftsführerin der Schweizerischen Muskelgesellschaft in Zürich und anschliessend Bereichsleiterin Alter und Pflege der Stadt Winterthur. Zehn Jahre lang war sie zudem Präsidentin der OdA GS Thurgau, der Dachorganisation aller Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens im Kanton Thurgau. Seit 2017 ist Franziska Mattes Geschäftsführerin des Vereins Kantonale OdAs Gesundheit und Soziales (KOGS). Daneben ist sie Vizepräsidentin des Spitalrates der Spitäler Schaffhausen und VR-Mitglied der Xundart

AG in Wil, einem Ärztenetzwerk in der Region Fürstenland-Toggenburg. Zurzeit absolviert sie eine Weiterbildung zum Master of Public Health. – Prof. em. Dr. med. Andreas Tobler, geboren 1952, hat an der Universität Zürich promoviert. Nach einem Forschungsaufenthalt an der University of California Los Angeles (UCLA School of Medicine) und der Ausbildung zum Facharzt FMH Innere Medizin und Hämatologie war er Chefarzt, Departementsvorsitzender und schliesslich bis im Juni

2017 ärztlicher Direktor des Inselspitals Bern sowie stellvertretender Vorsitzender der Geschäftsleitung der Insel Gruppe AG. Andreas Tobler ist Preisträger der Schweizerischen Gesellschaft für Hämatologie sowie Träger des Ellermann-Preises für Hämatologie und des Robert Wenner-Preises der Schweizerischen Krebsliga. Andreas Tobler ist Mitglied des Stiftungsrates der Stiftung Isrec, die sich der Krebsforschung widmet. Er ist emeritierter ordentlicher Professor an der medizinischen Fakultät der Universität Bern.

E. Amtsdauer Die Amtsdauer des Spitalrates beträgt vier Jahre (§ 10 Abs. 2 USZG). Die vierte Amtsperiode beginnt am 1. Juli 2019 und endet am 30. Juni 2023.

F. Entschädigung Die Entschädigung der Präsidentin oder des Präsidenten und der weiteren Mitglieder des Spitalrates wird als Jahrespauschale ausgerichtet. Sie beträgt Fr. 120 000 für die Präsidentin oder den Präsidenten und Fr. 30 000 für die weiteren Spitalratsmitglieder (RRB Nr. 848/2016). Diese Honorare sind nach wie vor angemessen und sollen unverändert bleiben. Die Abgeltung der Spesen ist vom Spitalrat selber zu regeln.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Von den Rücktritten von Dr. Arnold Bachmann und von Monika Urfer wird unter Verdankung der geleisteten Dienste Kenntnis genommen.

II. Als Präsident des Spitalrates des Universitätsspitals Zürich wird für die Amtsdauer vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2023 gewählt: – Martin Waser, geboren 1954, Zürich.

III. Als weitere Mitglieder des Spitalrates des Universitätsspitals Zürich werden für die Amtsdauer vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2023 gewählt: – Franz Hoffet, Dr. iur., geboren 1956, Zürich – Urs Lauffer, geboren 1958, Steinmaur – Annette Lenzlinger, Dr. iur., geboren 1962, Pfäffikon – Regula Lüthi, geboren 1958, Zürich – Franziska Mattes Laib, geboren 1966, Altnau – Andreas Tobler, Prof. em. Dr. med., geboren 1952, Bussy-Chardonney

IV. Das Amt des Präsidenten des Spitalrates wird mit pauschal Fr. 120 000 pro Jahr entschädigt. Das Amt einer stimmberechtigten Spitalrätin oder eines stimmberechtigten Spitalrates wird mit pauschal Fr. 30 000 pro Jahr entschädigt.

V. Die Entschädigungen gemäss Dispositiv IV gehen zulasten der Spitalrechnung.

VI. Die Wahl des Präsidenten und der weiteren stimmberechtigten Mitglieder des Spitalrates des Universitätsspitals Zürich bedarf der Genehmigung durch den Kantonsrat.

VII. Mitteilung an die Gewählten sowie an die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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