RRB Nr. 1231/2017
Zentrum für Gehör und Sprache, Zentrumsrat, Amtsdauer 2017-2020, Erneuerungswahl
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. Dezember 2017
1231. Zentrum für Gehör und Sprache, Zentrumsrat
Erwägungen
(Erneuerungswahl) Der Zentrumsrat ist gemäss § 5 des Gesetzes über das Zentrum für Gehör und Sprache vom 11. Februar 2008 (LS 412.41) das oberste Führungsorgan des Zentrums. Gemäss § 5 Abs. 2 des Gesetzes wählt der Regierungsrat die Mitglieder und die Präsidentin oder den Präsidenten auf eine Amtsdauer von vier Jahren. Rosmarie Quadranti wurde am 2. Oktober 2013 für den Rest der Amtsdauer 2013–2016 als Mitglied des Zentrumsrates gewählt (RRB Nr. 1118/ 2013). Mit RRB Nr. 1176/2016 wurden die Mitglieder für den Zentrumsrat für die Amtsdauer 2017–2020 gewählt. Alle bisherigen Zentrumsratsmitglieder, einschliesslich Rosmarie Quadranti, stellten sich für eine Wiederwahl zur Verfügung. Im Dispositiv des Wahlbeschlusses für die Amtsdauer 2017–2020 wurde jedoch Rosmarie Quadranti nicht aufgeführt, was nachzuholen ist.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Als Mitglied des Zentrumsrates wird für die Amtsdauer ab 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2020 gewählt: – Rosmarie Quadranti, geboren 1957, Wangenstrasse 4A, 8604 Volketswil
II. Mitteilung an die Gewählte sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi