Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 1234/2013

Vertretungen des Regierungsrates, Kinderspital Zürich, Eleonorenstiftung, Entlassung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. November 2013

1234. Vertretungen des Regierungsrates, Kinderspital Zürich

Erwägungen

(Eleonorenstiftung) Mit RRB Nr. 880/2011 wurde Jacques Steiner für die Amtsdauer 2011–2015 als Vertreter des Regierungsrates in den Stiftungsrat des Kinderspitals Zürich (Eleonorenstiftung) abgeordnet. Mit Schreiben vom 7. Oktober 2013 ersucht Jacques Steiner um Entlassung aus dem Stiftungsrat. Erstmals wurde Jacques Steiner mit RRB Nr. 1162/2010 ab September 2010 in den Stiftungsrat der Eleonorenstiftung abgeordnet. Dies geschah im Hinblick darauf, dass der geplante Neubau des Kinderspitals am Standort Zürich Lengg zur Sicherstellung der Versorgung für den Kanton Zürich von grosser Bedeutung ist. Gleichzeitig stand zum damaligen Zeitpunkt die Umstellung der Finanzierung der Spitäler von objektbezogenen Staatsbeiträgen auf Fallpauschalen mit integrierten Investitionskostenanteilen unmittelbar bevor. Die Wahl fiel deshalb auf Jacques Steiner, weil er als ehemaliger Direktor des Kantonsspitals Winterthur über wertvolle Erfahrungen im Bereich Spitalführung und insbesondere auch bei der Umsetzung grösserer Bauvorhaben verfügt, von denen der Stiftungsrat bei der Bewältigung dieser anstehenden Herausforderungen profitieren konnte. Seit der Wahl von Jacques Steiner und mit seiner tatkräftigen Mitwirkung hat sich die innere Organisation des Kinderspitals, insbesondere im Bereich der Optimierung von Finanz- und Rechnungswesen, auf die neuen Herausforderungen der Spitalfinanzierung eingestellt und verfügt auch über die Strukturen zur Inangriffnahme der mit RRB Nr. 1087/2013 eingeleiteten nächsten Phase im Neubauprojekt (Projektierungsdarlehen). Damit ist die von Jacques Steiner im Mandatsverhältnis wahrgenommene Aufgabe erfolgreich abgeschlossen, weshalb er unter Verdankung der geleisteten Dienste aus dem Stiftungsrat, mit Wirkung auf den 31. Dezember 2013, zu entlassen ist. Gemäss Statuten der Eleonorenstiftung steht dem Regierungsrat ein verbindliches Vorschlagsrecht für bis zu vier Mitglieder des Stiftungsrats zu. Neben Jacques Steiner hat der Regierungsrat zwei weitere Mitglieder (je einen Mitarbeiter der Baudirektion und der Gesundheitsdirektion) in den Stiftungsrat entsandt. Diese beiden Vertretungen sollen bis auf Weiteres aufrechterhalten bleiben, für eine Wiederbesetzung des mit dem Rücktritt von Jacques Steiner frei gewordenen Sitzes im Stiftungsrat besteht jedoch keine Notwendigkeit mehr.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Jacques Steiner wird auf den 31. Dezember 2013 als Vertreter des Regierungsrates aus dem Stiftungsrat der Kinderspital Zürich–Eleonorenstiftung unter Verdankung der geleisteten Dienste entlassen.

II. Mitteilung an Jacques Steiner, Frohaldenstrasse 72, 8180 Bülach, das Kinderspital Zürich, Eleonorenstiftung, Steinwiesstrasse 75, 8032 Zürich, sowie an die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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