Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 1238/2010

Regionaler Richtplan, Oberland, Änderung, Festsetzung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. August 2010

1238. Regionaler Richtplan Oberland

Erwägungen

(Siedlung und Landschaft, Versorgung / Entsorgung / öffentliche Bauten und Anlagen, Änderung) Mit RRB Nr. 2257/1998 wurde der regionale Richtplan Oberland neu festgesetzt. Am 25. März 2009 hat die Delegiertenversammlung der Planungsgruppe Zürcher Oberland (PZO) die Änderung des regionalen Richtplanes Oberland (Siedlung und Landschaft, Versorgung / Entsorgung / öffentliche Bauten und Anlagen) betreffend die Streichung des Gebiets für öffentliche Bauten und Anlagen für Spital und Bezirksgebäude Pfäffikon, die Festlegung des Pflegezentrums Geratrium als Ersatz für das Spital Pfäffikon sowie die Festlegung des Jugendheimes Triemenhof in Hinwil zur Festsetzung durch den Regierungsrat verabschiedet. Gegen diesen Beschluss ist gemäss Beschluss des Bezirksrates Hinwil vom 5. Mai 2010 kein Rechtsmittel eingegangen. Mit Schreiben vom 11. Mai 2010 ersucht die PZO um Festsetzung der Änderung des regionalen Richtplanes. Streichung Gebiet für öffentliche Bauten und Anlagen für Spital und Bezirksgebäude Pfäffikon sowie Festlegung Pflegezentrum Geratrium als Ersatz für das Spital Pfäffikon Grundsätzlich ist es sinnvoll, dort grössere Gebiete für öffentliche Bauten und Anlagen festzulegen, wo die dafür entsprechenden Voraussetzungen geschaffen oder erhalten werden sollen. Da das Spital Pfäffikon seinen Betrieb bereits vor zehn Jahren eingestellt hat und nicht mehr auf der Spitalliste des Kantons aufgeführt ist, vom Vorhaben einer neuen Mittelschule abgesehen wurde sowie für den südlichen Teil des Gebietes kein Bedarf besteht, ist die Streichung des Gebiets für öffentliche Bauten und Anlagen gerechtfertigt. Die Standortsicherung und Abstimmung mit den Bauten von kantonaler Bedeutung bleibt durch die im kantonalen Richtplan festgelegten zwei Objekte Bezirksgebäude und Bezirksgefängnis Pfäffikon gewährleistet. Auf dem nördlichen Teil des Gebiets wird heute das Pflegezentrum Geratrium betrieben. Als Ersatz für das Spital Pfäffikon wird der Standort des Pflegezentrums Geratrium im regionalen Richtplan festgelegt. Der nicht mehr benötigte Teil des Gebiets soll einer Wohnzone zugewiesen werden.

Festlegung Jugendheim Triemenhof Der vom Bundesamt für Sozialversicherung und vom kantonalen Sozialamt anerkannte Verein Zürcher Eingliederung beabsichtigt, zusätzlichen Wohnraum für die Ausbildung von intellektuell schwächer begabten Jugendlichen in der Landwirtschaft zu schaffen. Die erforderlichen Ausbauten des Triemenhofes sind nur gestützt auf einen Eintrag im regionalen Richtplan im Rahmen eines von der Baudirektion festzusetzenden kantonalen Gestaltungsplans gemäss § 84 Abs. 2 PBG möglich. Der Festlegung des Standortes für das Jugendheim Triemenhof des Vereins Zürcher Eingliederung stehen keine Ziele und Grundsätze der Raumplanung entgegen. Der Triemenhof liegt in einer intakten Natur- und Kulturlandschaft des kantonalen Landschaftsförderungsgebietes, wonach insbesondere ästhetische und ökologische Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind. Im Rahmen der nachfolgenden Planungen und Bewilligungsverfahren wird deshalb der Schonung des Landschaftsbildes besondere Beachtung zu schenken sein. Die Änderung des regionalen Richtplanes Oberland betreffend die Streichung des Gebiets für öffentliche Bauten und Anlagen für das Spital und Bezirksgebäude Pfäffikon, die Festlegung des Pflegezentrums Geratrium als Ersatz für das Spital Pfäffikon sowie die Festlegung des Jugendheimes Triemenhof in Hinwil ist rechtmässig, zweckmässig und angemessen (§ 5 Abs. 1 PBG).

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Änderung des regionalen Richtplanes Oberland (Siedlung und Landschaft, Versorgung / Entsorgung / öffentliche Bauten und Anlagen) betreffend die Streichung des Gebiets für öffentliche Bauten und Anlagen für das Spital und Bezirksgebäude Pfäffikon, die Festlegung des Pflegezentrums Geratrium als Ersatz für das Spital Pfäffikon sowie die Festlegung des Jugendheimes Triemenhof in Hinwil wird festgesetzt.

II. Die Änderung des regionalen Richtplanes Oberland steht bei den Kanzleien der Regionsgemeinden und bei der Baudirektion (Amt für Raumordnung und Vermessung, Stampfenbachstrasse 12, Zürich) jedermann zur Einsicht offen.

III. Dieser Beschluss ist von der Baudirektion gemäss § 6 lit. a PBG im Dispositiv öffentlich bekannt zu machen.

IV. Mitteilung an die Planungsgruppe Zürcher Oberland (PZO), Sekretariat: Marti Partner Architekten und Planer AG, Hofackerstrasse 13, 8032 Zürich, die Kanzlei der Baurekurskommissionen, das Verwaltungsgericht sowie an die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Bundesgesetz über die Personenbeförderung, Art. 5, Art. 6 und Art. 84 — gelesen in der Fassung vom 1. Januar 2010; der Erlass wurde am 1. Oktober 2011, 1. Januar 2012, 1. Dezember 2012, 1. Juli 2013, 1. Januar 2016, 13. September 2016, 1. Januar 2018, 1. März 2018, 3. März 2020, 1. Juli 2020, 26. September 2020, 1. Januar 2021, 1. Januar 2022, 1. Januar 2023, 1. September 2023 und 1. Januar 2025 erneut konsolidiert.