RRB Nr. 124/2022
Postulat Florian Heer, Winterthur, Benjamin Walder, Wetzikon, und Nora Bussmann Bolaños, Zürich, betreffend Kreislaufwirtschaft im Gesundheitssektor, Stellungnahme
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 384/2021
Sitzung vom 26. Januar 2022
124. Postulat (Kreislaufwirtschaft im Gesundheitssektor)
Erwägungen
Die Kantonsräte Florian Heer, Winterthur, und Benjamin Walder, Wetzikon, sowie Kantonsrätin Nora Bussmann Bolaños, Zürich, haben am 8. November 2021 folgendes Postulat eingereicht: Der Regierungsrat wird eingeladen, in einem Konzept darzulegen, mit welchen direkten und/oder indirekten Massnahmen die Gesundheitsdirektion in ihren Abteilungen und kantonsnahen Betrieben eine grösstmögliche und konsequente Kreislaufwirtschaft fördern resp. sich für deren Umsetzung einsetzen kann. Im Konzept soll auch aufgezeigt werden, welche finanziellen Mittel zur Umsetzung der Massnahmen benötigt werden, wie viel Geld zum Beispiel durch die Vermeidung von Einweg-Produkten gespart werden kann und – falls nötig – welche Gesetzesgrundlagen dazu geschaffen werden müssten. Bei allen Massnahmen darf das Wohl der Patientinnen und Patienten nicht gefährdet werden. Begründung: Der Regierungsrat hat sich mit seinem Gegenvorschlag zur Kreislaufinitiative im Grundsatz für die Kreislaufwirtschaft in der Verfassung ausgesprochen. Eine Kreislaufwirtschaft ist ein regeneratives System, in dem Ressourceneinsatz und Abfallproduktion, Emissionen und Energieverschwendung durch das Verlangsamen, Verringern und Schliessen von Energie- und Materialkreisläufen minimiert werden; dies kann durch langlebige Konstruktion, Instandhaltung, Reparatur, Wiederverwendung und Recycling erzielt werden. Dabei sollte Recycling das Mittel letzter Wahl sein. Angesichts der Ressourcenknappheit und der CO 2 Einsparmöglichkeit, welche aus der Kreislaufwirtschaft resultiert, gilt die Kreislaufwirtschaft als innovatives Modell, um Wertschöpfung im Inland zu generieren und ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum mit anhaltend hoher Beschäftigung zu sichern. In der öffentlichen Diskussion über die Möglichkeiten zur Reduktion von Treibhausgasen wird wenig über den Gesundheitssektor diskutiert, wahrscheinlich aus Angst, das Patientenwohl zu gefährden.
Gleichzeitig ist der Gesundheitssektor aber für mehr als 5% der Emissionen verantwortlich1. So entspricht die weltweite Nutzung von Narkosegasen ungefähr den Emissionen von 1 Million PKWs. Pro Operation werden rund zwei grosse Müllsäcke Abfall produziert und ein Krankenhausbett verursacht im Schnitt 6 kg Abfall pro Tag. Auch die Energiebilanz erstaunt: Ein Klinikbett verbraucht jährlich so viel Energie wie vier Einfamilienhäuser. Mit 1,02 Tonnen CO2 pro Kopf ist das Gesundheitssystem der Schweiz mit dem höchsten Ausstoss in Europa, weltweit befinden wir uns auf Platz fünf. Zwischen 1995 und 2016 stieg der Rohstoffbedarf des Gesundheitssektors um etwa 80% an. Krankenhäuser sind einer der Hauptverursacher für die Freisetzung von klimaschädlichen Hydrofluorether (HFE), da sie inhalative HFE-Narkosegase einsetzen. Bei der Verwendung von einem Liter Desfluran gelangen rund 3,7 Tonnen CO 2-Äquivalente in die Atmosphäre. Es kann in den meisten Fällen ohne Nachteil für Patientinnen und Patienten auf intravenös verabreichte Alternativen ausgewichen werden. Werden volatile Gase eingesetzt, stehen seit neuestem technische Lösungen zum Recycling der HFE-Narkosegase zur Verfügung. 1 https://www.klimawandel-gesundheit.de/klimaneutralitaet/
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Zum Postulat Florian Heer, Winterthur, Benjamin Walder, Wetzikon, und Nora Bussmann Bolaños, Zürich, wird wie folgt Stellung genommen: Für die gesamte engere Zentralverwaltung und damit auch für sämtliche Ämter der Gesundheitsdirektion gelten bezüglich des schonenden Umgangs mit Rohstoffen, Materialien und Gütern sowie der bestmöglichen Schliessung von Stoffkreisläufen die gleichen Festlegungen des Regierungsrates, beispielsweise betreffend das ressourcenschonende und klimagerechte Bauen, die Nutzung von Elektrofahrzeugen für dienstliche Zwecke, den Bezug von nachhaltig produziertem Strom oder von ökologisch vorteilhaftem Büromaterial. Daneben setzen sich die Ämter der Gesundheitsdirektion auch selber im Rahmen ihrer betrieblichen Verantwortung mit einer nachhaltigen Leistungserbringung auseinander. Die vier kantonalen Spitäler handeln als selbstständige öffentlichrechtliche Anstalten im Eigentum des Kantons grundsätzlich eigenverantwortlich im Umgang mit den für die Leistungserbringung nötigen Ressourcen. Sie unternehmen in ihren Zuständigkeitsbereichen bereits grosse
Anstrengungen, was die Nachhaltigkeit und die ressourcenschonende Leistungserbringung betrifft. Das gilt beispielsweise für die Verpflegung und Gastronomie (Verminderung von Food Waste, Umwandlung von Speiseresten in Biogas), die Reinigung (Vermeidung von Überdosierung von Reinigungsmitteln, Verwendung wo möglich von ökologischen Produkten), den Fahrzeugpark (Einsatz von Elektrofahrzeugen) und die Wärmeversorgung (Verwendung von nachhaltigen Energieträgern). Daneben wird Abfall konsequent sortiert und – wo möglich – Verpackungsmaterial reduziert. Nicht zuletzt aufgrund der steigenden Energiepreise haben die Spitäler und Kliniken ein eigenes Interesse an einer energetisch sparsamen Leistungserbringung. Das Universitätsspital Zürich (USZ) wurde bereits 2017, als erstes Spital in der Schweiz, nach der ISO- Norm 50001 «Energiemanagement» zertifiziert, und der vom USZ bezogene Strom stammt zu 100% aus erneuerbaren Quellen. Im Rahmen von Neubauten bzw. technischen Modernisierungen wird zudem auf möglichst nachhaltiges Bauen geachtet (Einsatz von Photovoltaik, Verringerung der grauen Energie, Verwendung von schadstofffreien Materialien, gute Zerlegbarkeit der Bauteile am Ende des baulichen Life Cycle). Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass der Regierungsrat dem Kantonsrat mit der Vorlage 5668 einen Gegenvorschlag zur kantonalen Volksinitiative «Für eine nachhaltige Nutzung von Wertstoffen (Kreislauf- Initiative)» unterbreitet hat. In der Verfassung des Kantons Zürich (LS 101) soll verankert werden, dass der Kanton und die Gemeinden günstige Rahmenbedingungen schaffen für einen schonenden Umgang mit Rohstoffen, Materialien und Gütern sowie für die Schliessung von Stoffkreisläufen. Auch vor diesem Hintergrund ist eine einseitige Fokussierung auf den Gesundheitsbereich abzulehnen. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, das Postulat KR-Nr. 384/2021 abzulehnen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli