Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 1240/2023

Anfrage Tobias Langenegger, Zürich, und Hannah Pfalzgraf, Mettmenstetten, betreffend Konsequenzen der CS-Übernahme durch die UBS für die Steuereinnahmen des Kantons Zürich und der Zürcher Gemeinden, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 261/2023

Sitzung vom 1. November 2023

1240. Anfrage (Konsequenzen der CS-Übernahme durch die UBS für die Steuereinnahmen des Kantons Zürich und der Zürcher Gemeinden) Kantonsrat Tobias Langenegger, Zürich, und Kantonsrätin Hannah Pfalzgraf, Mettmenstetten, haben am 10. Juli 2023 folgende Anfrage eingereicht: Am 19. März 2023 wurde kommuniziert, dass die CS durch die UBS übernommen wird. Diese Übernahme hat grosse Auswirkungen auf die Schweiz und vor allem auch auf den Kanton Zürich und seine Gemeinden. Es ist unklar, wie sich der Entscheid einerseits auf die ehemaligen CS-Mitarbeitenden, und andererseits auf das Steuersubstrat bei den juristischen Personen im Kanton Zürich und den Zürcher Gemeinden auswirkt. Bekannt ist, dass die Schweiz-Tochter der Credit Suisse Group im Jahr 2022 insgesamt – auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene – 253 Millionen Franken Steuern bezahlt hat (siehe Annual Report 2022 der Credit Suisse (Schweiz) AG, Seite 23). Zudem wird erwähnt, dass keine Verlustvorträge gemacht wurden. Wie die Situation bezüglich der Credit Suisse Holding aussieht, ist dagegen unklar – insbesondere auch, ob grosse Verlustvorträge vorhanden sind, welche nun bei der UBS in den Büchern wären. Für die anstehende Budgetdebatte braucht es hier rasch Klarheit. Aus diesem Grund bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Erwägungen

1. Wie hoch schätzt der Regierungsrat die Steuerausfälle für juristische Personen infolge der CS-Übernahme durch die UBS für den Kanton Zürich und die Zürcher Gemeinden in den nächsten Jahren?

2. Wie hoch schätzt der Regierungsrat die Steuerausfälle für natürliche Personen infolge der CS-Übernahme durch die UBS für den Kanton Zürich und die Zürcher Gemeinden in den nächsten Jahren?

3. Bis wann ist infolge von allfälligen Verlustvorträgen mit tieferen Steuereinnahmen bei juristischen Personen infolge der CS-Übernahme durch die UBS für den Kanton Zürich und die Zürcher Gemeinden zu rechnen?

4. Wurde die CS-Übernahme durch die UBS beim jährlichen Steuerhearing im Frühling 2023 bereits berücksichtigt?

5. Sind im Budget 2024 und dem KEF 2024–2027 bereits Anpassungen bei den Steuererwartungen infolge der CS-Übernahme durch die UBS berücksichtigt? Wenn ja, wie hoch sind die prognostizierten Steuerausfälle? Wenn nein, bis wann wird diese Aktualisierung vorgenommen?

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Tobias Langengger, Zürich, und Hannah Pfalzgraf, Mettmenstetten, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 3: Zu den von einzelnen Unternehmen erwarteten Steuereinnahmen können aufgrund des Steuergeheimnisses keine Angaben gemacht werden. Allgemein ist darauf hinzuweisen, dass rund 80% der Steuererträge auf die natürlichen Personen entfallen und nur rund 20% auf die juristischen Personen. Bei den juristischen Personen haben zudem andere Faktoren, insbesondere die allgemeine Wirtschaftslage, einen wesentlich grösseren Einfluss auf die Steuererträge als das Ergebnis einzelner Unternehmen. Die Auswirkungen der CS-Übernahme auf die gesamten Steuererträge dürften sich deshalb im Streubereich bewegen. Zu Frage 2: Es ist nicht bekannt, wie viele der vom angekündigten Stellenabbau betroffenen Mitarbeitenden im Kanton Zürich wohnen. Aufgrund des Fachkräftemangels ist aber davon auszugehen, dass viele der betroffenen Mitarbeitenden mit Wohnsitz im Kanton Zürich rasch eine neue Anstellung finden werden. Die Auswirkungen auf die Steuererträge der natürlichen Personen, die im Jahr 2022 über 5 Mrd. Franken betrugen, werden deshalb kaum spürbar sein. Zu Fragen 4 und 5: Die CS-Übernahme wurde beim jährlichen Steuerhearing im Frühling 2023 bereits berücksichtigt. Entsprechend wurde die CS-Übernahme auch bei der Budgetierung für das Jahr 2024 bzw. beim Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2024–2027 berücksichtigt.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli