Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 1268/2016

Lotteriefonds, Allgemeine Fondsmittel, Soforthilfe für die notleidende Bevölkerung in Syrien, Aleppo

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. Dezember 2016

1268. Lotteriefonds des Kantons Zürich; Allgemeine Fondsmittel, Soforthilfe für die notleidende Bevölkerung in Syrien, Aleppo

Erwägungen

1. Formelles Nothilfe zur Linderung der Auswirkungen von humanitären und Naturkatastrophen kann entweder über die Allgemeinen Mittel des Regierungsrates oder über den Rahmenkredit für Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit (EZA) und der Inlandhilfe (IH) geleistet werden. Der Soforthilfebeitrag für die notleidende Bevölkerung in Syrien bzw. Aleppo kann aus den Allgemeinen Mitteln geleistet werden. Gemäss § 61 Abs. 3 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung kann der Regierungsrat pro Jahr Beiträge bis 20 Mio. Franken bewilligen. Der einzelne Beitrag darf dabei Fr. 500 000 nicht übersteigen. Zulasten der Quote 2016 wurden bis anhin Beiträge im Betrag von Fr. 9 781 700 bewilligt. Da aufgrund von RRB Nr. 1503/2007 zugunsten der Staatskanzlei (Konto «Staatsbeiträge an Kongresse, Veranstaltungen usw.») ein Beitrag von Fr. 200 000 von der Jahresquote in Abzug zu bringen ist, stehen dem Regierungsrat zulasten der Quote 2016 somit insgesamt noch Fr. 10 018 300 zur Verfügung.

2. Soforthilfe für Aleppo Die humanitäre Lage in der vom Krieg verwüsteten Stadt und im restlichen Syrien ist katastrophal. Die Zivilbevölkerung leidet am stärksten unter dieser Situation. Durch die Evakuierung von Ost-Aleppo müssen mehr als 30 000 Menschen ihr Zuhause verlassen. Gemäss IKRK werden diese evakuierten Menschen in die ländlichen Gebiete rund um Aleppo und nach Idlib gebracht. Idlib ist die letzte von den Rebellen gehaltene Ortschaft. In diesen Gebieten ist der Zugang für internationale Hilfswerke sehr schwierig. Wie sich die Situation in Syrien – und in Aleppo im Besonderen – weiter entwickelt, ist zurzeit offen. Die Partnerhilfswerke der Glückskette bemühen sich überall dort, wo es möglich ist, mithilfe ihres lokalen Netzwerkes Hilfe zu leisten. Zurzeit finanziert die Glückskette drei Projekte von Partnerhilfswerken in Syrien. Caritas betreibt mit Partnern eine Gassenküche in West-Aleppo. Pro Tag werden hier unter schwierigsten Bedingungen rund 6300 warme Mahlzeiten an die lokale Bevölkerung und die Vertriebenen abgegeben. Terre des hommes – Kinderhilfe betreibt ein Kinderschutzprojekt in der Region Damaskus. Hier wird den Kindern geholfen, die traumatischen Er- lebnisse des Krieges zu verarbeiten. Medair arbeitet in Homs und Damaskus daran, die Wasser- und Gesundheitsversorgung wiederherzustellen, und unterstützt die lokalen Gesundheitseinrichtungen unter anderem mit Schulungen des Personals, um die grosse Zahl an Binnenflüchtlingen besser betreuen zu können. Zudem ist die Glückskette mit einer weiteren Schweizer Organisation betreffend ein Entminungsprojekt in Kontakt. Angesichts der Notlage ist ein Soforthilfebeitrag von Fr. 400 000 angebracht.

3. Berücksichtigung der Glückskette Um nicht einzelne Hilfswerke gegenüber anderen bevorzugt zu behandeln, ist es sinnvoll, den Beitrag von Fr. 400 000 der Glückskette auszurichten. Sie ist nicht ein eigentliches Hilfswerk, sondern eine Stiftung und arbeitet eng mit der SRG SSR und Schweizer Hilfswerken zusammen. Die Glückskette finanziert Hilfsprojekte von erfahrenen Schweizer Hilfswerken in der Sofort- und Rehabilitationshilfe.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, folgenden Beitrag zulasten des Lotteriefonds auszurichten (Konto 3636 3 000 000): in Franken Glückskette Spendenkonto «Syrien/Aleppo» 400 000

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates und die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

Zitiert in