Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 1280/2011

Amtliche Vermessung, Bubikon, Los 5, Ersterhebung, Genehmigung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Oktober 2011

1280. Amtliche Vermessung (Grundbuchvermessung)

Erwägungen

Die mit RRB Nr. 975/1999 angeordnete und mit der Landumlegung Bubikon-Nord koordinierte amtliche Vermessung Bubikon 5 wurde als Ersterhebung, Los 5, abgeschlossen. Laut Zeugnis des Gemeinderats Bubikon vom 5. September 2011 sind die anlässlich der vom 8. November bis 8. Dezember 2010 durchgeführten öffentlichen Auflage des Vermessungswerks eingereichten Einsprachen einvernehmlich erledigt worden. Das Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich hat diese Ersterhebung geprüft und für richtig befunden. Gestützt auf § 23 der Verordnung über die amtliche Vermessung vom 17. Dezember 1997 ist die Ersterhebung Bubikon, Los 5, zu genehmigen. Anschliessend wird das Vermessungswerk dem Bundesamt für Landestopografie zur Anerkennung eingereicht.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Ersterhebung Bubikon, Los 5 wird genehmigt.

II. Mitteilung an den Gemeinderat Bubikon, 8608 Bubikon, das Bundesamt für Landestopografie, Eidgenössische Vermessungsdirektion, 3003 Bern, das Obergericht, Hirschengraben 13/15, Postfach, 8023 Zürich, das Notariatsinspektorat, Obere Zäune 12, 8023 Zürich, das Grundbuchamt Grüningen, Kirchgass 8, 8627 Grüningen, das Ingenieurbüro Sennhauser, Werner & Rauch AG, Wagistrasse 6, 8952 Schlieren, sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi