RRB Nr. 1288/2020
Dringliches Postulat Beatrix Frey-Eigenmann, Meilen, Tobias Langenegger, Zürich, und Thomas Vogel, Thalwil, betreffend Covid-Beirat, Stellungnahme
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 417/2020
Sitzung vom 16. Dezember 2020
1288. Dringliches Postulat (Covid-Beirat)
Erwägungen
Kantonsrätin Beatrix Frey, Meilen, sowie die Kantonsräte Tobias Langenegger, Zürich, und Thomas Vogel, Thalwil, haben am 16. November 2020 folgendes dringliche Postulat eingereicht: Der Regierungsrat wird gebeten, einen Covid-Beirat einzusetzen, der Kriterien und Richtlinien für die Vergabe von Covid-Bürgschaften erarbeitet und dem Regierungsrat Entscheidungsgrundlagen liefert, wo staatliche Finanzhilfen über das bereits geplante Härtefallprogramm (Vorlage 5563) notwendig und zweckmässig sind. Ziel ist es, die zur Verfügung stehenden Bürgschaften und allfällige weitere Mittel gezielt für besonders pandemiebetroffene Selbständigerwerbende und Betriebe einzusetzen, die eine realistische unternehmerische Perspektive haben. Ziel ist es, Arbeitsplätze zu erhalten, die wegen der Pandemie – und nicht wegen eines generellen Strukturwandels – gefährdet sind. Der Beirat soll aus Fachleuten aus Praxis (Arbeitsnehmende sowie Arbeitsgebende) und Wissenschaft zusammengesetzt sein, die beurteilen können, wo die Mittel aus volkswirtschaftlicher, gesellschaftlicher und unternehmerischer Sicht optimal eingesetzt sind. Begründung: Covid bedroht nicht nur die Gesundheit, sondern auch zahlreiche Arbeitsplätze. Besonders betroffen sind Unternehmen und Selbständigerwerbende, die zum Schutz der Bevölkerung ihren Betrieb oder ihre Arbeit einschränken oder ganz einstellen müssen. Während man bei der ersten Corona-Welle noch davon ausgehen konnte, dass Überbrückungskredite und Kurzarbeitsentschädigungen ausreichen, um die Durststrecke mittelfristig zu überwinden, zeichnet sich jetzt ab, dass viele Selbständigerwerbende und Unternehmen aus besonders pandemiebetroffenen Branchen die zweite Welle trotz dieser Instrumente nicht überleben werden. Es wird kaum möglich sein, mit staatlichen Mitteln alle Schäden auszugleichen und die weitere Existenz aller Betriebe und Arbeitsplätze zu sichern. Deshalb ist es wichtig, dass staatliche Beihilfen grundsätzlich nicht per Giesskannenprinzip verteilt werden, sondern gezielt dort eingesetzt werden, wo sie betriebswirtschaftlich Sinn machen und den grössten volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen bringen.
Das vom Bund lancierte und von der Regierung übernommene Härtefallprogramm (RRB-Nr. 1097/2020) erfüllt diese Kriterien nur sehr bedingt und lässt der Finanzdirektion in Bezug auf A-fonds-perdu-Beiträge kaum Handlungsspielraum. Anders sieht es bei den verbürgten Krediten und allfälliger weitergehender Unterstützungsleistungen des Kantons aus. Mit dem Einsatz eines Beirats soll sichergestellt werden, dass zusätzliche Mittel nicht einfach denen zugutekommen, welche über die beste Lobby verfügen. Der Beirat soll dem Regierungsrat faktenbasierte Entscheidungsgrundlagen liefern, wo zusätzliche Mittel am meisten bewirken können. Die Kriterien und Richtlinien des Covid-Beirats sollen zudem eine handlungsleitende Entscheidungsgrundlage für alle vollziehenden Stellen sein, welche über die Vergabe verbürgter Kredite sowie die allfällige Vergabe von weiteren Finanzhilfen entscheiden müssen. Begründung der Dringlichkeit: Die Regierung rechnet gemäss Medienmitteilung vom 13. November 2020 bei den zu gewährenden Darlehen mit einer Ausfallquote von 40%. Ausserdem schätzt der Regierungsrat das gewährte Volumen für Härtefälle als deutlich zu tief ein. Wenn zusätzliche Mittel gezielter eingesetzt werden sollen, sind jetzt die Weichen zu stellen.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Zum dringlichen Postulat Beatrix Frey, Meilen, Tobias Langenegger, Zürich, und Thomas Vogel, Thalwil, wird wie folgt Stellung genommen: Zusätzlich zu den zahlreichen Massnahmen auf Bundesebene beschloss der Regierungsrat im Frühjahr 2020 sehr rasch ein umfassendes Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Belastungen aufrund der Anordnungen zur Eindämmung des Coronavirus in der Zürcher Wirtschaft (RRB Nr. 262/2020), mit dem wirksame Hilfe geleistet werden konnte. Im gleichen Sinn setzt sich der Regierungsrat für eine im Rahmen der Möglichkeiten schnelle Umsetzung eines kantonalen Härtefallprogramms ein (Vorlage 5663), wofür in Art. 12 des Bundesgesetzes vom 25. September 2020 über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz, SR 818.102) die Grundlage geschaffen wurde. So wird der Regierungsrat auch die vom Bundesrat dem Bundesparlament mittels Änderung des Covid-19-Gesetzes beantragte Erhöhung der Gesamtsumme für Härtefälle auf 1 Mrd. Franken im Rahmen des vorgesehenen Verteilschlüssels mittragen.
Der Kantonsrat kann die Kriterien des kantonalen Härtefallprogramms in der Beratung der Vorlage 5663 anpassen, solange die bundesrechtlichen Vorgaben der Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (SR 951.262), die am 1. Dezember 2020 in Kraft trat, eingehalten werden. Die eingehenden Gesuche werden auf die Einhaltung der Vorgaben des Bundesrechts und der kantonalen Kriterien hin überprüft. Die Schaffung eines Covid-Beirats, der Kriterien und Richtlinien für die Vergabe von Covid-Bürgschaften erarbeitet und dem Regierungsrat Entscheidungsgrundlagen für die zusätzliche Vergabe staatlicher Finanzhilfen unterbreitet, wird vor dem Hintergrund der bereits beschlossenen bzw. in die Wege geleiteten Massnahmen weder als zielführend noch notwendig erachtet. Die Zuteilung der Hilfen würde durch die Schaffung eines zusätzlichen Entscheidungsgremiums verzögert; anzustreben ist jedoch ein einfacher Vollzug und eine möglichst schnelle Vorgehensweise. Des Weiteren tragen die in Vorlage 5663 vorgesehenen, möglichst objektiven Kriterien dazu bei, die Rechtsgleichheit (Art. 8 und 9 Bundesverfassung [SR 101] bzw. Art. 11 Kantonsverfassung [LS 101]) zu gewährleisten. Schliesslich dürfte ein zusätzliches Gremium nicht zwangsläufig zu einer besseren Beurteilung führen, wo staatliche Beihilfen den grössten volkswirtschaftlichen Nutzen bringen und gleichzeitig betriebswirtschaftlich sinnvoll sind. Insbesondere aufgrund des zeitlichen Aspekts ist es deshalb sachdienlicher, dass im Rahmen der Vorlage 5663 die entsprechenden Anliegen des Kantonsrates abschliessend umgesetzt werden und die Hilfen baldmöglichst gewährleistet werden können. Nach Abschluss der Hilfeleistungen im Rahmen der Vorlage 5663 und den vom Bundesrat in Aussicht gestellten zusätzlichen Mitteln erachtet der Regierungsrat derzeit weitere strukturerhaltende Wirtschaftshilfen, insbesondere im Fall von dauerhaften Veränderungen, nicht mehr als gerechtfertigt. Auch dürfte mit einer dannzumal vorliegenden Covid-19- Impfung eine Rückkehr zum normalen Wirtschaftsleben möglich sein. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, das dringliche Postulat KR-Nr. 417/2020 abzulehnen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli