RRB Nr. 1289/2023
Verfassung des Kantons Zürich, Änderung vom 25. September 2023, Voraussetzungen für die Wahl an die obersten kantonalen Gerichte, Volksabstimmung, Beleuchtender Bericht
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. November 2023
1289. Verfassung des Kantons Zürich (Änderung vom 25. September
Erwägungen
2023; Voraussetzungen für die Wahl an die obersten kantonalen Gerichte); Beleuchtender Bericht Der Kantonsrat hat am 25. September 2023 der parlamentarischen Initiative KR-Nr. 421/2020 betreffend Altersbeschränkung, Laienrichtertum und Wohnsitzpflicht von Richterinnen und Richtern der oberen kantonalen Gerichte zugestimmt (ABl 2023-09-29). Die Vorlage betrifft eine Änderung der Verfassung des Kantons Zürich (LS 101). Diese untersteht dem obligatorischen Referendum. Die damit notwendige Volksabstimmung wurde auf den 3. März 2024 angesetzt (RRB Nr. 1257/2023). Die Abfassung des Beleuchtenden Berichts wurde dem Regierungsrat übertragen. Neben der Änderung der Verfassung des Kantons Zürich umfasst die Vorlage das Gesetz über die Anpassung der Wählbarkeitsvoraussetzungen für die obersten kantonalen Gerichte. Die Frist zur Erhebung des Kantonsratsreferendums ist unbenutzt abgelaufen. Die Frist zur Erhebung des Volks- und Gemeindereferendums läuft erst am 28. November 2023 ab. Sollte wider Erwarten ein Referendum ergriffen werden, müsste auf diesen Beschluss zurückgekommen werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Beleuchtende Bericht zur Änderung vom 25. September 2023 der Verfassung des Kantons Zürich vom 27. Februar 2005 (Voraussetzungen für die Wahl an die obersten kantonalen Gerichte) für die Abstimmungszeitung der kantonalen Volksabstimmung vom 3. März 2024 wird verabschiedet.
II. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung der Abstimmungszeitung für die kantonale Volksabstimmung vom 3. März 2024 nicht öffentlich.
III. Mitteilung an die Staatskanzlei sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli