Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 129/2024

Anfrage Bernhard im Oberdorf, Lorenz Habicher, und Christoph Marty, Zürich, betreffend Erhöhung Tarife auf den Parkplätzen und im Parkhaus der Universität Zürich UZH, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 410/2023

Sitzung vom 7. Februar 2024

129. Anfrage (Erhöhung Tarife auf den Parkplätzen und im Parkhaus der Universität Zürich UZH) Die Kantonsräte Bernhard im Oberdorf, Lorenz Habicher und Christoph Marty, Zürich, haben am 12. Dezember 2023 folgende Anfrage eingereicht: Die Universität Zürich (UZH) hat die Tarife bei den eigenen Parkmöglichkeiten in einer Zeit von grossen Preissteigerungen bei den Lebenshaltungskosten (u. a. Mieten, Energie) auf das Jahr 2023 hin um 70 bis 150 Prozent erhöht. Das geht weit über den Nutzen der Renovation im Parkhaus Irchel der UZH hinaus. Wir bitten den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Erwägungen

1. Warum wurden die Tarife der Parkgebühren ausgerechnet in einer Zeit von hohen Preissteigerungen derart massiv erhöht?

2. Wann gab es die letzten Erhöhungen der Parktarife an der UZH? In welchem Ausmass?

3. Welches sind die umliegenden Parkmöglichkeiten (offene Parkplätze, Parkhäuser), mit denen die UZH ihre Tarife gemäss Begründung verglich?

4. Welches sind die Kosten der Renovation, welches die Erträge aus den Parkgebühren?

5. Die Kosten der Parkplätze sollen gemäss Begründung nicht gedeckt gewesen sein. Wäre es möglich gewesen, kostengünstiger zu renovieren?

6. Welches ist die Kostenstruktur im Parkhaus UZH-Irchel?

7. Wie sah die Auslastung im Parkhaus Irchel in den letzten Jahren aus?

8. Hat die Stadt Zürich direkt oder indirekt Einfluss genommen auf die Erhöhung der Parkgebühren? In welcher Form? Allenfalls mit Goodwill bei der Beantragung von Bauvorhaben?

9. Wie gross war Anteil und Anzahl an Kündigungen von Parkplätzen nach der Erhöhung der Gebühren?

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Bernhard im Oberdorf, Lorenz Habicher und Christoph Marty, Zürich, wird wie folgt beantwortet:

Die Beantwortung der Fragen erfolgt zuständigkeitshalber gemäss den Angaben der Universität Zürich (UZH). Zu Frage 1: Das zeitliche Zusammentreffen der Gebührenanpassung mit der Teuerung ist zufällig. Die Arbeiten zur Gebührenanpassung wurden bereits vor Beginn der Teuerungsphase gestartet. Sie stehen im Zusammenhang mit den Verfahren zum Gestaltungplan «Campus Irchel» und der Entwicklungsplanung «Hochschulgebiet Zürich Zentrum» (HGZZ). Zu Frage 2: Die bisherigen Parkgebühren lagen deutlich unter dem Marktniveau. Sie wurden letztmals 2011 angepasst. Die Erhöhung betrug bei Oberflächen-Parkplätzen Fr. 20 pro Monat (von Fr. 40 auf Fr. 60 pro Monat) und bei Garagen-Parkplätzen Fr. 40 pro Monat (von Fr. 60 auf Fr. 100 pro Monat). Zu Frage 3: Für die Festlegung der Parkgebühren wurden die Bezugswerte von Wüest & Partner für verschiedene Zürcher Postleitzahlen angewendet (8001, 8006, 8008, 8032, 8044, 8050, 8057, 8802). Ein Rückschluss auf einzelne Objekte war für die UZH nicht möglich. Zu Frage 4: Die Renovationskosten für das Parkhaus Irchel belaufen sich auf rund Fr. 25 600 000 (Basis: provisorische Baukostenabrechnung Januar 2024). Die Einnahmen aus den Parkgebühren betrugen 2023 rund Fr. 1 190 000. Zu Frage 5: Die Gesamterneuerung des Parkhauses Irchel richtete sich ausschliesslich nach funktionalen Anforderungen zum Substanzerhalt. Es wurden keine spezifischen Nutzungswünsche realisiert. Für die Gesamterneuerung wurde somit die wirtschaftlichste Lösung getroffen. Zu Frage 6: Bei der Festlegung der Parkgebühren wurden die Kapitalkosten, weitere Liegenschaftskosten sowie die gebrauchsabhängigen Kosten berücksichtigt. Zu Frage 7: Die Dauerauslastung des Parkhauses Irchel liegt bei rund 70%.

Zu Frage 8: Die Stadt Zürich hatte keinen Einfluss auf die Festlegung der Parkgebühren. Diese erfolgte ausschliesslich gemäss den Vorgaben des Kantonalen Gestaltungsplans (§§ 4 und 33 Mobilitätsmanagement-Konzept zum «Kantonalen Gestaltungsplan Campus Irchel» und der Entwicklungsplanung HGZZ). Zu Frage 9: Die UZH hatte per 31. Dezember 2022 994 Verträge über die Dauermiete von Parkplätzen abgeschlossen. Per 31. Januar 2023 wurden 220 Dauermietverträge gekündigt. Darin sind auch Kündigungen enthalten, die nicht durch die Gebührenerhöhung motiviert waren. Viele Dauermieterinnen und -mieter haben auf Tageswahlkarten und auf PrePaid- Karten gewechselt. Sie reisen nicht mehr täglich mit dem Auto an. Mitarbeitende der UZH bilden zudem vermehrt Fahrgemeinschaften, was sich ebenfalls auf die Dauermiete der Parkplätze auswirkt.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli