RRB Nr. 1293/2011
Erneuerungswahl der zürcherischen Mitglieder des Nationalrates, Ergebnisse, Publikation
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Oktober 2011
1293. Erneuerungswahl der zürcherischen Mitglieder
Erwägungen
des Nationalrates für die Amtsdauer 2011–2015 vom 23. Oktober 2011, Ergebnisse, Publikation Nach Einsicht in das Protokoll des kantonalen Wahlbüros (Statistisches Amt des Kantons Zürich) über die Erneuerungswahl der zürcherischen Mitglieder des Nationalrates vom 23. Oktober 2011 sowie in Anwendung von Art. 52 und 77 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte vom 17. Dezember 1976 und von Art. 13 und 14 der dazugehörigen Verordnung vom 24. Mai 1978,
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Inhalt des Protokolls des kantonalen Wahlbüros über die Erneuerungswahl der zürcherischen Mitglieder des Nationalrates vom 23. Oktober 2011 wird im Amtsblatt, Textteil, veröffentlicht.
II. Innert einer Frist von drei Tagen, den Herausgabetag des Amtsblattes nicht mitgerechnet, kann beim Regierungsrat wegen dieser Wahl schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 77 ff. Bundesgesetz über die politischen Rechte). Die Beschwerde ist eingeschrieben zuzustellen.
III. Die Direktion der Justiz und des Innern wird beauftragt, nach Ablauf der Beschwerdefrist das Wahlprotokoll des kantonalen Wahlbüros samt Amtsblatt dem Bundesrat zuzustellen.
IV. Das Statistische Amt wird beauftragt, die Daten mit den Wahlergebnissen im Sinne von Ziff. 72 des Kreisschreibens des Bundesrates vom 27. Oktober 2010 an die Kantonsregierungen über die Gesamterneuerungswahl des Nationalrates vom 23. Oktober 2011 dem Bundesamt für Statistik gemäss dessen Anweisung in elektronischer Form abzuliefern.
V. Die Direktion der Justiz und des Innern wird beauftragt, den Gewählten die Wahl unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
VI. Veröffentlichung im Amtsblatt, Textteil.
VII. Mitteilung an das Statistische Amt als kantonales Wahlbüro sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi