Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 1299/2013

Anfrage Yves Senn, Winterthur, und Ruedi Menzi, Rüti, betreffend Nationale Kampagne für mehr Sicherheit für Strassenarbeiter, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 275/2013

Sitzung vom 20. November 2013

1299. Anfrage (Nationale Kampagne für mehr Sicherheit für Strassenarbeiter) Die Kantonsräte Yves Senn, Winterthur, und Ruedi Menzi, Rüti, haben am 2. September 2013 folgende Anfrage eingereicht: An prominenter Stelle auf der Startseite von www.zh.ch kann man die Überschrift «Mehr Sicherheit für Strassenarbeiter» finden. Beim genaueren Betrachten der «Anzeige» wird dem interessierten Leser mitgeteilt, dass eine nationale Kampagne für mehr Sicherheit für Strassenarbeiter lanciert worden sei. Ausserdem wird mitgeteilt, dass es immer wieder zu Unfällen im Bereich von Baustellen komme und die Ursache bei unachtsamen Fahrverhalten und Unterschätzung des Gefahrenpotenzials durch vorbeifahrende Autolenker läge. Die nationale Kampagne fordere die Autolenker auf, mehr Rücksicht zu nehmen auf die Unterhaltsarbeiter, die in ihrer täglichen Arbeit ständig der Gefahr ausgesetzt seien. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Wie hoch sind die Kosten für diese nationale Kampagne und welches ist der Beitrag des Kantons Zürich an die Kosten?

2. Wie viele Strassenarbeiter wurden im Kanton Zürich in den letzten 5 Jahren in Unfälle verwickelt? Welche Folgen hatten diese Unfälle für die betroffenen Strassenarbeiter?

3. Ist dem Regierungsrat bewusst, dass die «wilde» Plakatierung mit den schlecht lesbaren «Wir arbeiten für Sie. Achten Sie auf unsere Sicherheit»-Plakaten entlang der Autobahn für Ablenkung der Autofahrer und zusätzliches Gefahrenpotenzial sorgt?

4. Wie beurteilt der Regierungsrat den Erfolg dieser Kampagne? Niemand fährt extra einen Strassenarbeiter an oder verursacht einen Unfall. Kann durch diese Kampagne ein Unfall verhindert werden?

5. Welche Massnahmen werden getroffen, um Baustellen auf Autobahnen sicherer zu machen?

6. Welche Kosten hat diese Anfrage verursacht und wie setzen sich diese zusammen?

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Yves Senn, Winterthur, und Ruedi Menzi, Rüti, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Gesamtkosten für diese nationale Kampagne, an der sich insgesamt elf Kantone sowie die Stiftung «Beratungsstelle für Unfallverhütung» (bfu), die Branchenorganisation «Fachverband Infra», die Konferenz der Kantonsingenieure (KIK) und der TCS in verschiedenen Formen beteiligt haben, sind der Baudirektion nicht bekannt. Für diejenigen Teile der Kampagne, an denen sich die Baudirektion beteiligt hat, belaufen sich die Gesamtkosten auf rund Fr. 322 000. Der Beitrag des Kantons Zürich an die Kosten beträgt rund Fr. 167 000. Die Kosten für die Entwicklung der Kampagne betragen rund Fr. 219 000. Sie wurden je zur Hälfte vom Fachverband Infra und von der Baudirektion getragen. Der in einigen Kantonen erfolgte Plakataushang hat insgesamt rund Fr. 64 000 gekostet. Für den Aushang im Kanton Zürich hat sich die Baudirektion mit rund Fr. 19 000 beteiligt. Die Baudirektion hat zudem rund Fr. 39 000 für die Produktion und Verteilung verschiedener Kommunikationsmaterialien wie zum Beispiel Plakate, Kleber und Flyer ausgegeben. Für den Plakatdruck sind nach Intervention durch die Baudirektion wegen der mangelhaften Qualität keine Kosten angefallen. Zu Frage 2: Die Frage nach der Anzahl Strassenarbeiter, die in den letzten fünf Jahren in Unfälle verwickelt wurden, lässt sich nicht genau beantworten, da in der Verkehrsunfallstatistik die Strassenarbeiter nicht als besondere Kategorie ausgewiesen sind, sondern bei den Personenkategorien nur zwischen Fussgängerinnen und Fussgängern sowie Lenkerinnen und Lenkern unterschieden wird. Laut Statistik der Kantonspolizei kam es in den letzten fünf Jahren bei Baustellen auf Strassen des Kantons Zürich und Autobahnen insgesamt zu 1581 Unfällen mit 312 Verletzten und vier Todesfällen. Fast 90% dieser Unfälle ereigneten sich infolge menschlichen Versagens, insbesondere ungenügender Aufmerksamkeit. Bei einer Vielzahl von Verletzten dürfte es sich auch um Angestellte von privaten Bauunternehmen gehandelt haben. In Bezug auf kantonale Angestellte des Tiefbauamtes wurden dem Personaldienst der Baudirektion in den Jahren 2008 bis 2012 jährlich im Durchschnitt rund 30 Unfälle auf Strassenbaustellen gemeldet. Über diese fünf Jahre hinweg erhielten zwei Mitarbeiter angepasste Arbeits-

plätze, zwei Mitarbeiter wurden invalidisiert, der eine zu 100%, der andere zu 50%. Die Unfälle hatten teilweise längere Absenzen zur Folge. In einzelnen Fällen waren die Folgen erst einige Zeit nach dem Unfall spürbar. Die anderen verunfallten Mitarbeiter konnten an ihren Arbeitsplatz zurückkehren und ihrer Tätigkeit weiter nachgehen. Zu Frage 3: Ankündigungen mit verkehrserzieherischem oder unfallverhütendem Charakter im Bereich von Autobahnen und Autostrassen sind gemäss Art. 98 Abs. 2 lit. b der Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 (SSV) ausdrücklich zugelassen. Die Plakatkampagne und deren Standorte entsprechen den Vorgaben der SSV. Bezüglich Lesbarkeit hat auch der Regierungsrat festgestellt, dass die orange Farbe auf den Plakaten im Kanton Zürich zu hell ist und nicht der gewünschten Farbgebung entspricht. Zudem verblich das Orange in verhältnismässig kurzer Zeit, was den Kontrast zum weissen Hintergrund weiter verschlechterte. Zu Frage 4: Statistisch betrachtet gehört mangelnde Aufmerksamkeit im Strassenverkehr zu einer der häufigsten Unfallursachen und ein Grossteil der Strassenverkehrsunfälle ereignet sich im Zusammenhang mit Baustellen, auch bei bester Signalisation derselben. Insofern erwies sich die Kampagne als sinnvoller Beitrag, die Verkehrsteilnehmenden für diese Problematik zu sensibilisieren und weitere Unfälle bei Baustellen zu verhüten. Besonders sinnvoll ist die Kampagne auf den Autobahnen, auf denen wegen der hohen Geschwindigkeit die Folgen eines Unfalls für die Betroffenen verheerend sein können. Zu Frage 5: Die kantonalen Baudirektionen, das Bundesamt für Strassen (ASTRA), die SUVA und die Berufsverbände setzen sich mit verschiedenen Massnahmen für die Unfallverhütung ein. Neben der Durchführung von Schulungen werden neue Technologien geprüft und bei positiven Ergebnissen eingesetzt. Im Kanton Zürich wurde das optische Erscheinungsbild der Fahrzeuge des Tiefbauamts und der Dienstkleidung des Strasseninspektorats im Sinn besserer Wahrnehmung überarbeitet. Eine technische Neuerung bildet ein seit Kurzem eingesetztes Spezialfahrzeug, das entlang von temporären Autobahnbaustellen die Leitkegel mit einem Roboterarm aufstellt. Damit entfällt das gefährliche manuelle Aufstellen durch Mitarbeitende des Strasseninspektorats. Andere Kantone prüfen eine Anschaffung dieses Fahrzeugs ebenfalls.

Ein bereits bewährtes Hilfsmittel ist der Anpralldämpfer, mit dem eine Fahrspur oder der Pannenstreifen zwecks Sicherung von Bau- und Unterhaltsarbeiten abgesperrt wird. Dieses Gerät ist hinten an einem Lastwagen fest installiert und lenkt den Verkehr mittels einem auffällig blinkenden Pfeil auf einer grossen Verkehrstafel von der gesperrten Spur weg (Hindernis links oder rechts umfahren). Prallt ein Fahrzeug auf, wird die Aufprallenergie in der Knautschzone des Dämpfers vernichtet und grössere Personen- und Sachschäden können in der Regel vermieden werden. Durchschnittlich werden solche Anpralldämpfer auf den Zürcher Autobahnen zehn bis zwölf Mal pro Jahr durch aufprallende Fahrzeuge beschädigt. Ein Totalschaden des Aufpralldämpfers kostet rund Fr. 35 000–40 000. Muss nur das Aufprallkissen ersetzt werden, beträgt der Schaden am Gerät rund Fr. 15 000. Allein mit diesem Gerät können jedoch unabsehbare Unfallfolgen durch regelmässig und oft ungebremst auf Baustellen aufprallende Fahrzeuge stark eingeschränkt werden. Weitere Beispiele technischer Neuerungen sind: – Moderne Trennelemente; – Verkehrsleittechnik; – Intelligente Lichtsignale und Signalisierungen; – Adaptive Beleuchtung; – Fahrzeugtechnik. Zu Frage 6: Der Regierungsrat hat in der Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 128/ 2013 betreffend Bekanntgabe der Kosten für die Beantwortung von parlamentarischen Vorstössen dargestellt, worin der Aufwand der kantonalen Verwaltung und des Regierungsrates für die Behandlung eines parlamentarischen Vorstosses besteht, und begründet, weshalb er auf einen Nachweis der Kosten verzichtet. Dies gilt auch für die vorliegende Anfrage.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi