Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 13/2026

Anfrage Brigitte Röösli, Illnau-Effretikon, und Mitunterzeichnende betreffend Zugang zu Ergänzungsleistungen, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 406/2025

Sitzung vom 14. Januar 2026

13. Anfrage (Zugang zu Ergänzungsleistungen) Kantonsrätin Brigitte Röösli, Illnau-Effretikon, und Mitunterzeichnende haben am 9. Dezember 2025 folgende Anfrage eingereicht: Am 4.12.2025 informierte der Bund mit einer Medienmitteilung über den Zugang von Betroffenen zur Ergänzungsleitung (EL) wie folgt: «Menschen, die mit ihrer AHV- oder IV-Rente und mit anderem Einkommen oder Vermögen ihre minimalen Lebenskosten nicht decken können, haben Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL). Das Gesetz verpflichtet die Kantone, die Öffentlichkeit angemessen über die Ergänzungsleistungen zu informieren, damit potenzielle Begünstigte ihre Rechte kennen und wissen, welche Schritte sie unternehmen müssen. Eine Studie im Auftrag des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) hat analysiert, wie die Kantone über die Ergänzungsleistungen (EL) informieren und wie das Anmeldeverfahren abläuft. Sie befragte AHV- Rentenbeziehende über ihren Informationsstand zu den EL und macht verschiedene Vorschläge, wie die Information und Unterstützung für die Versicherten verbessert werden können.» In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um Beantwortung der folgenden Fragen:

Erwägungen

1. Wie schätzt der Regierungsrat die Ergebnisse dieser Studie ein? Wo sieht er Handlungsbedarf?

2. Wie kann die Information über die EL im Kanton Zürich verbessert werden?

3. Wie könnten die Formulare und die administrativen Hürden im Zusammenhang mit dem EL-Bezug erleichtert werden?

4. Wie soll im Kanton Zürich die Unterstützung von Begünstigten im administrativen Bereich verbessert werden?

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Brigitte Röösli, Illnau-Effretikon, und Mitunterzeichnende wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Regierungsrat erachtet es als wichtig, dass alle anspruchsberechtigten Personen für Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV Informationen über die Möglichkeit eines Bezugs erhalten, sodass sie die ihnen zustehenden Leistungen auch beziehen können. Die in der Anfrage erwähnte Studie von Ecoplan und Interface Politikstudien zeigt, dass der Zugang zu EL in der Schweiz insgesamt gut gewährleistet ist, wobei die Kantone ihren gesetzlichen Informationsauftrag unterschiedlich erfüllen. Gemäss der Studie liegen die wesentlichen Herausforderungen im mangelhaften Wissen und in Fehlinformationen zu den Anspruchsvoraussetzungen. Im Kanton Zürich wissen 94% der befragten AHV- und IV-Neurentenbeziehenden von der Möglichkeit des Bezugs von EL zur AHV/IV. Damit gehört der Kanton Zürich gemäss Studie zu den Kantonen mit dem höchsten Bekanntheitsgrad der EL. Der Anteil von Personen, die Anspruch auf EL hätte und dennoch keine bezieht, ist im Kanton Zürich im schweizweiten Vergleich überdurchschnittlich tief (11,3%; Quelle: Pro Senectute, Schweizer Arbeitsmonitor 2022, Teilbericht 2, Nichtbezug von Ergänzungsleistungen), in lediglich vier Kantonen ist die Nichtbezugsquote tiefer. Trotz der erfreulichen Zahlen bezüglich des Informationsstandes zu EL bzw. Zusatzleistungen (ZL) wird laufend geprüft, wie die Verbreitung von Informationen intensiviert und die Ausführungen zur Anspruchsberechtigung gerade für ältere Personen noch adressatengerechter aufbereitet werden können. Zu Fragen 2–4: Die Kommission für Staat und Gemeinden des Kantonsrates (STGK) hat sich im Rahmen der parlamentarischen Initiative (PI) KR-Nr. 143/ 2024 betreffend Gezielter über den Anspruch auf Zusatzleistungen informieren intensiv damit befasst, wie anspruchsberechtigte Personen verständliche Informationen über die EL bzw. ZL erhalten, sodass sie ihnen zustehende Leistungen auch beziehen können. Die STGK lehnt die PI ab. Die Kommissionsmehrheit ist zum Schluss gekommen, dass die PI nicht nötig und nicht umsetzbar ist. Im Kanton Zürich obliegt die Durchführung der Zusatzleistungen zur AHV/IV den politischen Gemeinden. Diese bezeichnen dafür eine Verwaltungsstelle. Zurzeit haben 98 Gemeinden diese Aufgabe der So-

zialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA) übertragen. 22 Gemeinden haben diese Aufgabe einer anderen Gemeinde übertragen. Insgesamt führen 40 Gemeinden bzw. Städte und die SVA eine ZL- Durchführungsstelle (insgesamt 41 ZL-Durchführungsstellen). Wie bereits im Rahmen der erwähnten PI dargelegt, bestehen vielfältige Massnahmen des Bundes, des Kantons, der Gemeinden sowie verschiedener Fachorganisationen wie beispielsweise Pro Senectute zur Information über EL bzw. ZL. AHV- und IV-Bezügerinnen und -Bezüger werden mit jeder ersten Rentenverfügung über das Recht auf Ergänzungsleistungen und den Anmeldungsprozess anhand der Merkblätter 5.01 und 5.02 eingehend orientiert. Weitere Informationen erfolgen danach mindestens alle zwei Jahre zusammen mit der Rentenanpassung. Die Informationsstelle AHV/IV stellt ein Online-Berechnungstool zur Verfügung, um den Anspruch auf Ergänzungsleistungen einschätzen zu können. Darüber hinaus bestehen neben verschiedenen weiteren Informationen auch vielfältige Beratungsangebote, beispielsweise der ZL- Durchführungsstellen, von Fachorganisationen und der Gemeinden. Viele ZL-Durchführungsstellen informieren regelmässig an Veranstaltungen der Gemeinden, bei Organisationen, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, Hausarztpraxen, Spitalsozialdiensten, Spitex-Organisationen usw. über die Zusatzleistungen. Zudem wurde im Rahmen der Vorlage zur Stärkung der Betreuung im Alter (Änderung der Zusatzleistungsverordnung, vgl. RRB Nr. 531/2024) breit über die Zusatzleistungen informiert und die Gemeinden sind aktiv in der Umsetzung verschiedener Massnahmen. Auf kantonaler Ebene informiert das Kantonale Sozialamt die Gemeinden und die Öffentlichkeit mittels Merkblätter, Broschüren und medialer Informationskampagnen und arbeitet mit Altersorganisationen, dem Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich und der Sozialkonferenz Kanton Zürich zusammen, um alle Einwohnerinnen und Einwohner über EL zur AHV und IV zu informieren. Im Rahmen der Alterspolitik haben viele Gemeinden auch zu Zusatzleistungen Beratungsangebote eingerichtet. All diese Massnahmen haben gemäss Rechnungszahlen des Sozialamtes für das Jahr 2024 zu einem Anstieg der Fallzahlen um rund 1000 geführt. Trotz der umfangreichen Kommunikationsmassnahmen sollen die Informationen über einen möglichen Anspruch auf Zusatzleistungen

laufend verbessert und noch adressatengerechter kommuniziert sowie geprüft werden, wie administrative Vereinfachungen im Anmeldeprozess möglich sind. Damit befassen sich verschiedene Gremien auf kantonaler und nationaler Ebene, wie beispielsweise die Konferenz der AHV-Ausgleichskassen und das Bundesamt für Sozialversicherungen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli