RRB Nr. 1302/2014
Anfrage Moritz Spillmann, Ottenbach, Res Marti, Zürich, und Andreas Erdin, Wetzikon, betreffend Vorbereitungskurs Mathematik an der Kantonsschule Zürich Nord, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 236/2014
Sitzung vom 10. Dezember 2014
1302. Anfrage (Vorbereitungskurs Mathematik an der Kantonsschule Zürich Nord) Die Kantonsräte Moritz Spillmann, Ottenbach, Res Marti, Zürich, und Andreas Erdin, Wetzikon, haben am 15. September 2014 folgende Anfrage eingereicht: Wer unter Berücksichtigung der Vornoten aus der Volksschule die Aufnahmeprüfung (ZAP) besteht, ist berechtigt, in eine Kantonsschule einzutreten. Die Probezeit bestimmt über die definitive Aufnahme. Dieses Verfahren ist für die Schülerinnen und Schüler anspruchsvoll. Mit teuren Prüfungsvorbereitungskursen versuchen Eltern ihren Kindern Vorteile zu verschaffen. Diese Problematik der daraus folgenden ungleichen Zugangschancen war und ist auch aktuell Thema im Kantonsrat (PI Marti, KR-Nr. 87/2013). Die Kantonsschule Zürich Nord geht scheinbar einen Schritt weiter. Haben die Schülerinnen und Schüler die Prüfung bestanden, werden sie eingeladen, einen Mathematikvorbereitungskurs zu besuchen. Dieser für die angehenden Kantonsschülerinnen und Kantonsschüler freiwillige Kurs fand offenbar in diesem Jahr vor Schuleintritt statt und soll auf den regulären Unterricht vorbereiten. Dieses Vorgehen der Schule setzt die angehenden Kantonsschülerinnen und Kantonsschüler sowie deren Eltern unter Druck und wirft Fragen auf. Wir bitten den Regierungsrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Zu den Rahmenbedingungen der Kurse an der Kantonsschule Zürich Nord: Was ist die Zielsetzung der Vorbereitungskurse? Für welche Schülerinnen und Schüler fand eine solche Vorbereitung statt (Lang-, Kurzgymnasium, FMS)? In welcher Form und wann fanden die Kurse statt? Wie wurden die Kurse finanziert? Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchten die Vorbereitungskurse?
2. Gibt es solche oder ähnliche Vorbereitungskurse (auch in anderen Fächern) auch an anderen Kantonsschulen?
3. Wurden die Vorbereitungskurse von der Bildungsdirektion bewilligt? Ist eine Bewilligung überhaupt notwendig?
4. Hatte der Regierungsrat Kenntnis von den Vorbereitungskursen und wie stellt er sich zu diesen und einer allfällig erneuten Durchführung?
5. Ist geplant, solche Vorbereitungskurse erneut anzubieten und zu generalisieren?
6. Die Vorbereitungskurse implizieren, dass die Volksschule im Fach Mathematik nicht genügend auf den Unterricht an den Kantonsschulen vorbereitet. Sind dem Regierungsrat diesbezüglich Äusserungen und Einschätzungen bekannt? Wie lauten allenfalls diese Äusserungen und Einschätzungen? Welche Rolle spielen dabei die Mathematiklehrmittel?
7. Sind solche Kurse aus Sicht des Regierungsrates notwendig und sinnvoll, um den Anschluss zwischen Primar-/Sekundarschule und Mittelschule zu gewährleisten?
8. Wenn ja, was gedenkt der Regierungsrat zu unternehmen, damit ein Übertritt in die Mittelschule in Zukunft wieder ohne zusätzliche Kurse zu bewältigen ist? Stellt die Notwendigkeit von Kursen zur Behebung von Defiziten bei Personen, welche die Prüfung zur Mittelschule bestanden haben, nicht die Prüfung in Frage, welche diese Defizite eigentlich feststellen und entsprechend selektionieren sollte?
9. Wenn nein, wären die entsprechenden Ressourcen nicht besser investiert in Kurse, welche den Übertritt vor der Prüfung vorbereiten, also in die Behebung von Defiziten vor und nicht nach der Selektion.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Moritz Spillmann, Ottenbach, Res Marti, Zürich, und Andreas Erdin, Wetzikon, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: An der Kantonsschule Zürich Nord (KZN) werden im Kurzgymnasium die Klassen aus Schülerinnen und Schülern des Untergymnasiums und der Sekundarschule gebildet. Im Rahmen einer Analyse der Ergebnisse aus der Probezeit 2013/14 stellte die KZN fest, dass zahlreiche Schülerinnen und Schüler aus der Sekundarschule, die grundsätzlich über das Potenzial zur Absolvierung einer Mittelschule verfügten, infolge schlechter Leistungen in Mathematik die Probezeit nicht bestanden hatten. Die KZN führte dies insbesondere auf eine zu geringe Übungspraxis der algebraischen Grundprozesse zurück. Sie bot deshalb den Schülerinnen und Schülern, welche die Zentrale Aufnahmeprüfung (ZAP) ans Kurzgymnasium bestanden hatten, zwischen Frühling und Sommer 2014 die Gelegenheit, selber fünf Übungsserien aus dem Bereich Algebra zu lösen. Diese wurden den interessierten Schülerinnen und Schülern samt Lö- sungswegen per E-Mail versandt. Zudem bestand die Möglichkeit, die Aufgaben jeden zweiten Mittwochnachmittag im Beisein von zwei Lehrpersonen an der KZN zu lösen. Die Übungsserien liessen sich 120 angehende Schülerinnen und Schüler der KZN zustellen. Insgesamt 39 Schülerinnen und Schüler besuchten mindestens einen Übungsnachmittag an der KZN. Die KZN verrechnete den Schülerinnen und Schülern keine Kosten. Die Lehrpersonen wurden für ihre Präsenzzeit an den Mittwochnachmittagen entschädigt. Insgesamt entstanden für die KZN dadurch Aufwendungen von rund Fr. 1600. Zu Frage 2: An den anderen Kantonsschulen besteht kein vergleichbares Angebot. Zu Fragen 3–5: Eine erneute Durchführung der von der KZN in eigener Kompetenz beschlossenen Übungen ist nicht vorgesehen. Zu Frage 6: Der Inhalt bzw. die Anforderungen des neuen Lehrmittels Mathematik 1 für die Sekundarstufe I wurde bei der Ausgestaltung der Prüfungsfragen der ZAP berücksichtigt und das Anschlussprogramm Sekundarstufe – Mittelschulen wurde entsprechend geändert. Zu Fragen 7–9: Die Vorbereitung auf das Gymnasium erfolgt an der Volksschule. In diesem Zusammenhang erliess die Bildungsdirektion am 28. Februar 2012 Empfehlungen zur Durchführung von Prüfungsvorbereitungskursen für die Aufnahmeprüfungen der Gymnasien. Der Regierungsrat beantragte dem Kantonsrat am 6. Juni 2012 zusätzlich, die Mittelschulvorbereitung
durch eine Änderung des Volksschulgesetzes (Vorlage 4910) zu verankern. Auf diesen Antrag trat der Kantonsrat am 25. Februar 2013 nicht ein.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi