Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 1304/2023

Anfrage Thomas Forrer, Erlenbach, Andrea Gisler, Gossau, und Beatrix Stüssi, Niederhasli, betreffend Personelle Situation am Institut für Rechtsmedizin und gegenwärtige Dauer von Strafuntersuchungen, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 283/2023

Sitzung vom 15. November 2023

1304. Anfrage (Personelle Situation am Institut für Rechtsmedizin und gegenwärtige Dauer von Strafuntersuchungen) Kantonsrat Thomas Forrer, Erlenbach, sowie die Kantonsrätinnen Andrea Gisler, Gossau, und Beatrix Stüssi, Niederhasli, haben am 21. August 2023 folgende Anfrage eingereicht: Vom Institut für Rechtsmedizin (IRM), Abteilung Forensische Medizin und Bildgebung (AFM), an der Universität Zürich wurde in der ersten Jahreshälfte 2023 ein Brief an Oberstaatsanwaltschaften mehrerer Kantone sowie an Kommandanten von Kripos verschickt: Sie wurden dazu aufgefordert, nur noch bei «wirklich aussergewöhnlichen Todesfällen» an die Rechtsmedizin zu gelangen. Grund dafür, wie Medien berichteten, sei ein akuter Personalmangel. Die rechtsmedizinische Untersuchung ist ein zentrales Mittel für die Aufklärung von nicht natürlichen Todesfällen, von Sexualstraftaten, aber auch bei Unfällen mit Körperverletzungen oder Todesfolgen. Expertinnen und Experten, die in der Presse zu Wort kamen, äusserten vor allem zwei Befürchtungen: 1. Die Wahrscheinlichkeit, dass gewisse Straftaten gegen Leib und Leben unentdeckt bleiben, werde damit grösser. 2. Der Personalmangel am IRM trage zur Verzögerung von Strafuntersuchungen bei und damit zum Umstand, dass ein wachsender Teil der Strafverfahren nicht mehr rechtzeitig, vor der Verjährung, abgeschlossen werde. Ein Zürcher Strafverteidiger bezeichnete in den Medien die Überlastung der in die Strafuntersuchung involvierten Behörden gegenwärtig als «dramatisch». Viele Verfahren kämen schleppend voran, der Pendenzenberg wachse. 1 Wir bitten die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Wie schätzt die Regierung die personelle Situation am Institut für Rechtsmedizin und insbesondere in der Abteilung Forensische Medizin ein?

2. Waren die zuständigen Regierungsmitglieder über den erwähnten Brief aus dem AFM im Vorfeld informiert? Wie erklären sie den Aufruf zu mehr Zurückhaltung bei der Beantragung von forensisch-medizinischen Untersuchungen?

1 Tages-Anzeiger, 24. Juli 2023, S. 2f.

3. Welche Massnahmen haben die zuständigen Regierungsmitglieder zur Verbesserung der Situation am IRM inzwischen ergriffen, bzw. welche gedenken sie zu ergreifen?

4. Erachtet die Regierung die Kapazität durch die Hausärzte, die den Tod bei natürlichen Todesfällen vor Ort festzustellen haben, für ausreichend?

5. Wie beurteilt die Regierung grundsätzlich die Auslastung der in die Strafuntersuchung involvierten Zürcher Behörden (Polizei, Staatsanwaltschaft, Begutachtungs- und Beratungsstellen)?

6. Wie beurteilt die Regierung die Dauer der Strafuntersuchungen im Kanton Zürich? Trifft es zu, dass in Zürich vergleichsweise viele Taten und Delikte verjähren, weil die nötigen Strafuntersuchungen nicht früh genug abgeschlossen werden konnten?

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Thomas Forrer, Erlenbach, Andrea Gisler, Gossau, und Beatrix Stüssi, Niederhasli, wird wie folgt beantwortet:

Die Beantwortung der Fragen 1–3 erfolgt zuständigkeitshalber gemäss den Angaben der Universität Zürich (UZH). Zu Frage 1: Aufgrund des Ärztemangels ist die Personalrekrutierung von Fachärztinnen und Fachärzten generell anspruchsvoll. Die personelle Situation am Institut für Rechtsmedizin (IRM) der UZH ist derzeit insbesondere bei den Oberärztinnen und Oberärzten sowie bei den Fachärztinnen und Fachärzten angespannt. Es zeichnet sich allerdings eine Verbesserung ab, da in absehbarer Zeit einige Assistenzärztinnen und Assistenzärzte am IRM Weiterbildungen abschliessen und den Facharzttitel erlangen werden. Zu Frage 2: Das IRM initiierte den Brief in alleiniger Verantwortung. Weder die Medizinische Fakultät noch die Universitätsleitung wurden darüber im Vorfeld informiert. Die Bildungsdirektion, die Direktion der Justiz und des Innern und die Gesundheitsdirektion hatten davon ebenfalls keine Kenntnis. Zu Frage 3: Die UZH ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit, die ihre Angelegenheiten im Rahmen des Gesetzes autonom erledigt. Zur Problematik hat ein Treffen zwischen der Oberstaatsanwaltschaft, den Kommandanten der Kantonspolizei und der Stadtpolizei Zürich sowie Vertretern der für das IRM zuständigen Leitung der UZH statt- gefunden. In diesem Rahmen wurden Massnahmen auf drei Ebenen vereinbart. Kurzfristig wurden die Einsatzpläne des IRM so ausgestaltet, dass genügend Kapazität für Ereignisse mit Spitzenbelastungen gegeben war. Diese Vorkehrungen haben sich aus heutiger Sicht bewährt. Ferner wird eine IRM-Strategie erarbeitet, die den vielschichtigen Aufgaben des IRM in der Lehre und Forschung einerseits und als Dienstleister für Polizei und Justiz anderseits Rechnung trägt. Die Analyse und künftige Ausrichtung des Dienstleistungsangebots erfolgt dabei unter Einbezug eines erneuerten Personalmanagements in enger Zusammenarbeit mit Vertretungen aus Polizei und Justiz. Schliesslich sollen die finanzrechtlichen Grundlagen des IRM überarbeitet und in ein tragfähiges Finanzierungskonzept eingebracht werden, das dem vielschichtigen Leistungsauftrag des IRM Rechnung trägt und insbesondere dem Kostendeckungsprinzip bei Dienstleistungen gerecht wird. Zu Frage 4: Gemäss einer Umfrage bei der Ärztegesellschaft des Kantons Zürich und den Bezirksärztinnen und Bezirksärzten ist die Kapazität bei den

Hausärztinnen und Hausärzten, die den Tod bei natürlichen Todesfällen vor Ort festzustellen haben, ausreichend. Zu Fragen 5 und 6: Die Belastung der Strafverfolgungsbehörden nimmt stetig zu. Dies hängt mit der steigenden Anzahl Fälle, den neuen digitalen Kriminalitätsformen und den immer höheren Ansprüchen an die Verfahren zusammen, was sich insgesamt auch auf deren Dauer auswirken kann. Ob deswegen in Zürich die Strafverfahren länger dauern als andernorts und häufiger Delikte verjähren, lässt sich mangels einschlägiger Vergleichszahlen nicht feststellen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber: Peter Hösli