Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 1308/2010

Anfrage Andrea von Planta und Lorenz Habicher, Zürich, betreffend Bestand an Ölheizungen im Kanton Zürich, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 182/2010

Sitzung vom 7. September 2010

1308. Anfrage (Bestand an Ölheizungen im Kanton Zürich) Die Kantonsräte Andrea von Planta und Lorenz Habicher, Zürich, haben am 21. Juni 2010 folgende Anfrage eingereicht: Am 20. April 2010 explodierte die Ölplattform «Deepwater Horizon» im Golf von Mexico und sank Tage später ins Meer. Die Meldungen über die Verseuchung der Küsten von Louisiana, Alabama und Missouri haben seither einen festen Platz in den täglichen Medienberichten. In der Schweiz und im Kanton Zürich versuchen wir, den Verbrauch von Öl nach Möglichkeit zu reduzieren mit dem Ziel, Devisen zu sparen und CO2-Emissionen zu vermindern. Die Installation von standardmässigen Ölheizungen in Neubauten steht seit einiger Zeit unter Druck, nicht zuletzt durch gesetzliche Vorschriften. In diesem Zusammenhang interessiert jedoch auch der Bestand an «alten» Ölheizungen. Wir bitten daher den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Wie gross ist der Bestand an «alten» Ölheizungen im Kanton Zürich (in Stück und in kW-Leistung)?

2. Gibt es eine sinnvolle Einteilung in Klassen (z. B. nach Alter oder Technologiestand) für diese «alten» Ölheizungen? Wenn ja, welche und wie werden diese erfasst?

3. Welches ist der ungefähre Jahresverbrauch dieser «alten» Ölheizungen und wie hoch ist der gesamte Ölverbrauch zur Wärmegewinnung im Kanton Zürich?

4. Wieviele Tonnen Öl und CO2 werden eingespart, wenn die Menge der «alten» Ölheizungen im Kanton Zürich um ein Prozent vermindert wird?

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Andrea von Planta und Lorenz Habicher, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 2: 1992 wurde eine Änderung der Luftreinhalte-Verordnung vom 16. Dezember 1985 (LRV; SR 814.318.142.1) in Kraft gesetzt, die für Ölheizungen einen strengeren NOx-Grenzwert (sogenannter Low-NOx-Grenzwert) und Abgasverlust-Grenzwert vorschreibt. Infolgedessen werden seit diesem Zeitpunkt nur Ölheizungen neu zugelassen, die eine verbesserte Technologie (z. B. Anlagen mit stickoxidarmen Brennern) aufweisen. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, die Ölheizungen einzuteilen in solche, die vor 1992, und solche, die nach 1992 in Betrieb genommen wurden. Die neuen Anlagen zeichnen sich gegenüber den alten durch merklich tiefere Stickoxidemissionen (NOx) und einen geringeren Ölverbrauch bzw. geringere CO2-Emissionen aus (um rund 5% dank der Erhöhung des Wirkungsgrades). Alle alten Ölheizungen, die vor 1992 erstellt wurden, unterstehen der Sanierungspflicht. Für Anlagen mit Baujahr 1986 und älter hat der Kanton die Frist auf Ende 2011 angesetzt, für diejenigen mit Baujahr 1987 bis 1991 auf Ende 2015. Der Bestand älterer Anlagen nimmt aufgrund der Sanierungspflicht stetig ab. 2009 erfüllten nur noch rund ein Viertel der Anlagen die höheren Anforderungen nicht. Das sind ungefähr 20 000 Ölheizungen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 70 kW. Ölheizungen mit mehr als 70 kW erfüllen bereits seit 2006 die höheren Anforderungen. Die Gemeinden bewilligen und kontrollieren Anlagen mit einer Wärmeleistung bis 1000 kW selbstständig. Grossfeuerungen mit einer Wärmeleistung von mehr als 1000 kW bewilligt und kontrolliert der Kanton. Die Gemeinden informieren den Kanton jährlich mit einem Erfolgsbericht über den Bestand alter Ölheizungen, die in ihrer Zuständigkeit liegen, und allfällige Beanstandungen an diesen. Weitere Angaben über diese Kategorie von Feuerungsanlagen liegen dem Kanton nicht mehr vor, da der kantonale Gebäudekataster vor 14 Jahren aufgegeben wurde. Der Kanton erstellt jeweils eine Übersicht über die eingereichten Erfolgsberichte der Gemeinden. Damit kommt er seiner gesetzlichen Aufgabe nach, regelmässig Daten zur Wirksamkeit von beschlossenen Luftreinhaltemassnahmen und zum Vollzug der LRV zu erheben, auszuwerten und darüber zu informieren. Die genannten Angaben beruhen auf den Erfolgsberichten 2009.

Seit 2009 muss bei Heizungen in Neubauten, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, die Kondensationswärme ausgenützt werden. Bis anhin gibt es jedoch erst vereinzelte Anlagen, die dieser Anforderung entsprechen. Zu Frage 3: Der ungefähre jährliche Ölverbrauch der heute noch zu sanierenden alten Ölheizungen liegt bei weniger als 10% des Ölverbrauchs aller Ölheizungen im Kanton (rund 80 bis 90 Mio. Liter). Der gesamte Ölverbrauch zur Wärmegewinnung im Kanton Zürich beträgt rund 870 Mio. Liter. Zu Frage 4: Bis 2015 sollen aufgrund der Sanierungspflicht alle alten Ölheizungen saniert oder durch andere Wärmeproduktionsarten ersetzt sein. Eine vorgezogene Sanierung aller noch verbleibenden 20 000 alten Ölheizungen würde den gesamten Jahresverbrauch an Öl zur Wärmegewinnung im Kanton Zürich um weniger als 1% senken. Das entspricht rund 5 Mio. Litern Heizöl. Damit könnten rund 12 000 Tonnen CO2 eingespart werden, also zwischen 0,1% und 0,2% der heutigen kantonalen CO2-Emissionen von fossilen Brenn- und Treibstoffen. Verbesserungen der energetischen Gebäudequalität, beispielsweise Wärmedämmung bei alten Bauten, vermindern vergleichsweise den Ölverbrauch viel stärker.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi