RRB Nr. 131/2015
Verhandlungsmandat für die Aushandlung eines Freihandelsabkommens der EFTA-Staaten mit den Philippinen, Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. Februar 2015
131. Verhandlungsmandat für die Aushandlung eines
Erwägungen
Freihandelsabkommens der EFTA-Staaten mit den Philippinen (Stellungnahme) Mit Schreiben vom 18. Dezember 2014 wurde von der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) ein Entwurf für eine gemeinsame Stellungnahme der Kantone zum Verhandlungsmandat des Bundes für die Aushandlung eines Freihandelsabkommens der EFTA-Staaten mit den Philippinen unterbreitet. Der vorliegende Entwurf der Stellungnahme der KdK vom 18. Dezember 2014 berücksichtigt die bereits im März 2014 gemachte Einschätzung des Kantons Zürich in diesem Bereich. Namentlich sprach sich der Regierungsrat schon damals für die Erteilung eines Verhandlungsmandats zur Aktualisierung und Weiterentwicklung bestehender Freihandelsabkommen der Schweiz aus. Dem Entwurf der Stellungnahme ist ohne Änderungsanträge zuzustimmen.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen, Sekretariat, Haus der Kantone, Speichergasse 6, Postfach 444, 3000 Bern 7 (vorab per E-Mail an mail@kdk.ch): Wir danken Ihnen für die Gelegenheit, zum Entwurf der Stellungnahme zum Verhandlungsmandat für die Aushandlung eines Freihandelsabkommens der EFTA-Staaten mit den Philippinen Stellung zu nehmen, und äussern uns wie folgt: Wir stimmen der Stellungnahme der KdK betreffend das Verhandlungsmandat des Bundes für die Aushandlung eines Freihandelsabkommens der EFTA-Staaten mit den Philippinen in der vorgelegten Fassung zu. Bei jeder Verhandlung betreffend Freihandelsabkommen ist im Auge zu behalten, dass die Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Unternehmen im internationalen Handel mit Waren und Dienstleistungen erhalten bleibt. Dies gilt vor allem gegenüber den Konkurrenten aus den USA oder der EU, da der Abschluss von zahlreichen Freihandelsabkommen der EU und den USA mit Ländern wie beispielsweise mit Chile, Südkorea und Kanada ihren Unternehmen Vorteile einräumte, die über die von der Schweiz und der EFTA ausgehandelten Bedingungen für Schweizer Unternehmen hinausgehen. Ebenso soll bei der Umsetzung von Freihandelsabkommen – insbesondere im Bereich des Warenverkehrs – dem Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse (NTB) die notwendige Beachtung geschenkt werden. Nichttarifäre Handelshemmnisse werden sonst zur Aushebelung des Freihandelsabkommens eingesetzt. Zudem sollte unbedingt an den EU- und EFTA-Ursprungsregeln festgehalten werden. Die Ursprungsbezeichnungen der Schweizer Landwirtschaftsprodukte sind anzuerkennen, damit sie in einem gewissen Marktsegment Platz finden können. Um Wettbewerbsverzerrungen gegenüber einheimischen landwirtschaftlichen Produkten auszuschliessen, sind bei der Erzeugung der aus den Philippinen importierten Lebensmittel gleichwertige Standards wie in der Schweiz zu erfüllen. Zudem ist die vorgesehene bilaterale Schutzklausel betreffend möglicher Auswirkungen des Freihandelsabkommens sinnvoll und sollte verhältnismässig ausgestaltet werden. Die bindenden Schiedsgerichtsentscheide dürfen den Spielraum für den Schweizer Gesetzgeber nicht zu sehr einschränken und die Schweiz nicht zu hohem Schadenersatz verpflichten. Zentral ist sodann, dass die Kantonsregierungen bei einer Anpassung des Verhandlungsmandats erneut durch den Bund angehört werden.
II. Dieser Beschluss ist bis zur Plenarversammlung der KdK vom 20. März 2015 nicht öffentlich.
III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates (nach der Plenarversammlung der KdK), die Mitglieder des Regierungsrates, die Baudirektion und die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi