Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 1328/2009

Anfrage Carmen Walker Späh, Zürich, Dieter Kläy, Winterthur, und Gabriela Winkler, Oberglatt, betreffend Dunkelziffer bei Jugendkriminalität, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 172/2009

Sitzung vom 26. August 2009

1328. Anfrage (Dunkelziffer bei Jugendkriminalität) Kantonsrätin Carmen Walker Späh, Zürich, Kantonsrat Dieter Kläy, Winterthur, und Kantonsrätin Gabriela Winkler, Oberglatt, haben am 8. Juni 2009 folgende Anfrage eingereicht: Mit einem Präventionsprogramm will nun sogar der Bund gegen die zunehmende Jugendgewalt vorgehen; erschreckend sind insbesondere auch die hohe Dunkelziffer und das ungenügend vorhandene statistische Material. Es ist daher ein vordringliches Ziel, den Jugendlichen zur Verminderung der Dunkelziffer den Gang zur Polizei so leicht wie möglich zu machen. Leider hat der Regierungsrat in seiner Antwort KR- Nr. 11/2009 zum vorgeschlagenen Nottelefon für Jugendliche negativ Stellung bezogen unter Hinweis auf die bestehende Notrufnummer 117 bzw. 112 (international), die Telefonnummer 044 247 30 30 des kantonalen Jugenddienstes und des «pro juventute Telefon 147 für Kinder und Jugendliche». Es leuchtet den Anfragenden zwar ein, die Anzahl der Nummer möglichst gering zu halten, auch um sie rascher einprägen zu können, speziell durch die Jugendlichen. Trotzdem: ein wirksamer Notruf und damit weniger nicht gemeldete Taten setzen voraus, dass die massgebenden Telefonnummern allen Kinder und Jugendlichen bekannt sind und dass sie diese auch nutzen. Nur so lässt sich – neben der Förderung des Vertrauens in das staatliche polizeiliche Funktionieren – die Dunkelziffer bei der Jugendkriminalität nachhaltig vermindern. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Ist der Regierungsrat bereit, sein bisheriges Engagement im Bereich der Jugendkriminalität zur Verminderung der Dunkelziffer zu erhöhen?

2. Wäre der Regierungsrat bereit, auf der Basis der Dunkelfelduntersuchung 2009 von Denis Ribeaud und Manuel Eisner («Die Entwicklung von Gewalterfahrungen Jugendlicher im Kanton Zürich») eine wiederkehrende und strukturierte Dunkelfelduntersuchung, die Rückschlüsse auf Entwicklungen erlauben würde, in die Wege zu leiten und wenn nein, warum nicht?

3. Mit welchen anderen Massnahmen gedenkt der Regierungsrat die Jugendlichen zur vermehrten Anzeige zu motivieren?

4. Ist der Regierungsrat in Kenntnis des bundesrätlichen Handlungsbedarfs beim statistischen Material nun doch bereit, auch eine Statistik über die jeweiligen konkreten Orte von Taten im Rahmen der neuen Kriminalstatistik (KRISTA) zu führen (abgelehnt in Anfrage KR-Nr. 410/2008)?

5. Wichtige und nicht ausgeschöpfte Hinweise zu Gewalterfahrungen von Jugendlichen verspricht man sich aus (anonymen) Meldungen von Spitälern oder Ärzten. Wäre der Regierungsrat bereit, das Meldewesen von Spitälern und Ärzten über Gewalterfahrungen von Jugendlichen zu verbessern und zu systematisieren?

6. Ist der Regierungsrat bereit, den Schulen im Kanton Zürich zu empfehlen, die Not- und Beratungsnummer 147 der pro juventute auf ihren Homepages zu publizieren?

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Carmen Walker Späh, Zürich, Dieter Kläy, Winterthur, und Gabriela Winkler, Oberglatt, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 3: In der Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 11/2009 betreffend Nottelefon nur für Jugendliche hat der Regierungsrat am 8. April 2009 festgehalten, dass Gewalt von und an Jugendlichen eine ernst zu nehmende Erscheinung ist und das Problem der Jugendgewalt mit präventiven wie auch mit repressiven Mitteln anzugehen ist. Am 1. Juli 2009 hat der Regierungsrat die Schwerpunkte für die Strafverfolgung festgesetzt, die für Oberstaatsanwaltschaft und Polizei bis 2012 gelten. Unter dem Titel «urbane Kriminalität» sollen Kriminalitätsformen und -auswüchse bekämpft werden, welche die Lebensqualität der betroffenen Bevölkerung – wozu auch Jugendliche gehören, die sich in den Ausgang begeben – beeinträchtigen. In diesem Umfeld urbaner Kriminalität sind auch die gewalttätigen Auswüchse bei Sportveranstaltungen zu bekämpfen. Sodann gilt es, die bisher im Rahmen der Schwerpunktbildung getroffenen Massnahmen zur Bekämpfung der Jugendkriminalität konsequent weiterzuführen und zu optimieren. Zusätzliche Anstrengungen sind zudem zur Bekämpfung der Gruppendelinquenz vorzunehmen, um eigentliche Bandenbildungen zu vermeiden. Zielsetzung ist die Erhaltung oder Rückgewinnung von Lebensqualität für die betroffene Bevölkerung und zu einem erheblichen Teil auch die Verbesserung des Sicherheitsempfindens breiter Bevölkerungskreise (RRB Nr. 1068/2009, www.rrb.zh.ch).

2008 hat die Kantonspolizei Professor Martin Killias vom Rechtswissenschaftlichen Institut der Universität Zürich mit der Durchführung eines Projekts zum Thema «Evaluation Polizei – Jugendliche im Kanton Zürich» beauftragt. Ziel dieses Projektes ist es, anhand einer Befragung von möglichst vielen Jugendlichen im 5. und 10. Schuljahr im Kanton Zürich wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse über deren Einstellungen, Erfahrungen und Erwartungen gegenüber der Polizei sowie über deren Probleme und Ängste im Alltag zu erlangen. Die Ergebnisse dieser Studie sollen Grundlage bilden für die gezielte künftige polizeiliche Präventionsarbeit mit Jugendlichen. Die Arbeiten an diesem Projekt sind derzeit noch im Gang, weshalb noch keine Ergebnisse vorliegen. Wie im Zusammenhang mit der Schwerpunktbildung für die Strafverfolgung erwähnt, unternehmen die Polizeien im Kanton Zürich bereits heute verschiedene Anstrengungen zur Prävention und Bekämpfung von Jugendkriminalität. So werden kritische Örtlichkeiten mittels sichtbarer Polizeipräsenz überwacht, Jugendliche werden gezielt polizeilich kontrolliert und Intensivtäter polizeilich begleitet. Durch Vorträge an Schulen und Diskussionen mit Schülerinnen und Schülern wird sodann den Jugendlichen Einblick in die polizeilichen Aufgaben gewährt und darauf hingewirkt, die Hemmschwelle zu senken bzw. die Bereitschaft zu erhöhen, im Bedarfsfall polizeiliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Auch im Rahmen der beiden vom Jugenddienst der Kantonspolizei geführten Gewaltpräventionskampagnen «KEI GWALT!» und «Bliib suuber! Kei Gwalt uf diim Compi und Handy» wird dem Anzeigeverhalten der Jugendlichen Beachtung geschenkt. Kantonspolizei und Bildungsdirektion arbeiten überdies in der interdirektionalen Koordinationsgruppe «Jugendgewalt» eng zusammen und unterstützen sich gegenseitig bei der Aufklärungs- und Präventionsarbeit gegen Jugendgewalt, wobei die Motivation Jugendlicher zur Anzeigeerstattung ebenfalls thematisiert wird. Diese Bemühungen sollten sich mittelfristig in einer erhöhten Anzeigebereitschaft von jugendlichen Opfern niederschlagen. Nicht ausser Acht gelassen werden darf in diesem Zusammenhang, dass solche Bemühungen erfahrungsgemäss oft auf Hindernisse stossen.

Insbesondere bei Kindern und Jugendlichen können Scham- und Schuldgefühle, Loyalitätskonflikte und sehr oft die Angst vor möglichen Racheakten davon abhalten, sich einer Bezugsperson anzuvertrauen und/oder eine Anzeige zu erstatten. Bei Gewalt- und bei Sexualdelikten wird die Anzeigeerstattung zudem durch den Umstand erschwert, dass damit ein Prozess in Gang gesetzt wird, der die Opfererfahrung zusätzlich intensivieren kann (sekundäre Viktimisierung). Die Wiedergabe des Tather- gangs während der Befragung durch die Ermittlungsinstanzen stellt für viele Opfer eine psychische Belastung dar, die nur schwer zu verkraften ist. Aus diesem Grund wird denn auch von Opferhilfe- und anderen Beratungsstellen nicht in jedem Fall zu einer Anzeige geraten. Aus kriminalstatistischer und präventionsbezogener Sicht ist die Erhöhung der Anzeigequote zweifellos erstrebenswert. Ebenso wichtig ist allerdings der Schutz des Opfers vor weiteren psychischen Belastungen. Im Zentrum muss das Kindeswohl stehen und – damit verbunden – eine optimale Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, die Opfer von Delikten geworden sind. Darauf hinzuweisen bleibt, dass gemäss der Studie «Entwicklung von Gewalterfahrungen Jugendlicher im Kanton Zürich» von D. Ribeaud und M. Eisner die Anzeigebereitschaft jugendlicher Gewaltopfer in den letzten acht Jahren insbesondere bei den Körperverletzungen, welche die häufigste Form von Jugendgewalt darstellen, stark zugenommen hat. Die Zunahme erklärt sich laut Studie mit dem wachsenden Einfluss Erwachsener, die bei Gewalttaten häufiger als noch vor acht Jahren zur Anzeige raten. Tatsächlich fällt den Eltern und dem sozialen Umfeld der Jugendlichen die Aufgabe zu, ein wachsames Auge auf Gewalterfahrungen ihrer Jugendlichen zu werfen und sie zu ermuntern, Anzeige zu erstatten bzw. bei Minderjährigen dies selbst zu tun. Insgesamt darf davon ausgegangen werden, dass die Umsetzung der Schwerpunkte für die Strafverfolgung und die Aufklärungs- und Präventionsbemühungen von Polizei und Schulen die Anzeigebereitschaft jugendlicher Gewaltopfer weiter ansteigen lassen wird. Zu Frage 2: Dunkelfelduntersuchungen zur Entwicklung von Gewalterfahrungen von Jugendlichen sind grundsätzlich sinnvoll. Die von Ribeaud und Eisner 2007 mit der gleichen Stichprobe und Methodik wie 1999 (erste

Erhebung) durchgeführte Wiederholungsstudie liefert wertvolle Erkenntnisse über das Ausmass und die Entwicklung von Jugendgewalt im Dunkelfeldbereich. Allerdings beschränkt sich die Studie auf die Altersgruppe der 15- bis 17-Jährigen im Kanton Zürich. Wie erwähnt ist derzeit das von Professor Killias geleitete Projekt «Evaluation Polizei – Jugendliche im Kanton Zürich» noch in Bearbeitung. Die Ergebnisse werden auf den Herbst 2009 erwartet. Weiter hat der Bundesrat im Mai 2009 den Bericht «Jugend und Gewalt – Wirksame Prävention in den Bereichen Familie, Schule, Sozialraum und Medien» verabschiedet (siehe unter http://www.news-service.admin.ch/ NSBSubscriber/message/attachments/15741.pdf). Im Bericht werden vier Massnahmen auf Bundesebene vorgeschlagen, mit denen das Phäno- men der Jugendgewalt besser erfasst und die Gegenmassnahmen verstärkt werden sollen. Dazu gehört ein nationales Programm zur Prävention und Bekämpfung von Jugendgewalt, das der Bundesrat zusammen mit Kantonen, Städten und Gemeinden bis 2010 ausarbeiten will. Gleichzeitig will der Bundesrat die statistischen Grundlagen zu Ausmass und Entwicklung der Jugendgewalt verbessern und eine Statistik des Jugendsanktionenvollzuges erstellen. Parallel dazu prüft er die Machbarkeit einer regelmässigen Dunkelfeldforschung (nicht registrierte Strafdelikte). Bis Ende 2010 lässt der Bundesrat in einer konzeptionellen Machbarkeitsstudie klären, mit welcher Methodik und welchem Aufwand eine regelmässige Dunkelfeldforschung zu verwirklichen wäre, welche Erkenntnisse daraus gewonnen werden können und wie verlässlich die Ergebnisse einer solchen Forschung einzuschätzen sind. Gleichzeitig soll in der Studie aufgezeigt werden, in welcher Weise bestehendes statistisches Datenmaterial herangezogen werden könnte, um bessere Erkenntnisse über Ausmass und Entwicklung von Jugendgewalt zu erhalten. Bevor über die Durchführung einer wiederkehrenden Dunkelfelduntersuchung auf der Grundlage der Studie von Ribeaud und Eisner entschieden wird, ist es sinnvoll, die Ergebnisse der von der Kantonspolizei in Auftrag gegebenen Studie «Evaluation Polizei – Jugendliche im Kanton Zürich» sowie die Ergebnisse der vom Bundesrat veranlassten Machbarkeitsstudie bezüglich einer regelmässigen Dunkelfeldforschung auf nationaler Ebene abzuwarten. Zu Frage 4: In der Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 410/2008 betreffend Gewalt

von und an Jugendlichen hat der Regierungsrat ausgeführt, dass die seit Anfang 2009 geführte gesamtschweizerische Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) personen- und ortsbezogene Auswertungen registrierter Straftaten ermöglicht und damit – im Gegensatz zur bisherigen im Kanton Zürich geführten Kriminalstatistik (KRISTA) – genauere und kantonsübergreifende Aussagen über gewisse örtliche, zeitliche und qualitative Trends (auch) im Bereich Jugendgewalt zulässt. Dabei vergrössert sich die Aussagekraft der PKS, je mehr Gewalttaten von und unter Jugendlichen auch tatsächlich angezeigt werden. Den gut vernetzten Mitarbeitenden des im ganzen Kantonsgebiet tätigen Jugenddienstes der Kantonspolizei wie auch den Angehörigen der Stadt- und Gemeindepolizeien im Kanton Zürich sind überdies die öffentlichen und öffentlich zugänglichen Örtlichkeiten, an denen sich auffällige Jugendliche wiederkehrend aufhalten oder an denen Jugendliche vermehrt Gewalttaten zum Opfer fallen, bekannt.

Zu Frage 5: Bevor eine Änderung des Meldewesens im Gesundheitsbereich geprüft wird, sind die Ergebnisse der vom Bundesrat angekündigten Machbarkeitsstudie für eine Dunkelfeldforschung, die bis Ende 2010 vorliegen soll, abzuwarten. Erst wenn bekannt ist, welche im Gesundheitsbereich anfallenden Daten im vorliegenden Zusammenhang überhaupt aussagekräftig sein können und durch welche Institutionen sie zu welchem Zweck ausgewertet werden sollen, kann über weitere Massnahmen entschieden werden. In diesem Zusammenhang ist auf die Ausführungen in Ziff. 2.2.2.5 des vorne erwähnten Berichtes des Bundesrates zu verweisen, in denen bereits auf die Möglichkeiten, aber auch auf die beschränkte Aussagekraft medizinischer Statistiken und Daten eingegangen wird. Allgemein ist auch zu berücksichtigen, dass es nicht zu den Aufgaben der behandelnden Institutionen und Ärzte gehört, nähere Abklärungen über Opfer und/oder Täter und den Tatablauf von Gewaltdelikten vorzunehmen. Jedoch ist darauf hinzuweisen, dass das geltende Meldewesen Medizinalpersonen bereits heute berechtigt, auch ohne Einwilligung der betroffenen Person im Einzelfall den zuständigen Behörden, insbesondere den Strafuntersuchungsbehörden, Wahrnehmungen zu melden, die auf ein Verbrechen oder Vergehen gegen Leib und Leben, die öffentliche Gesundheit oder die sexuelle Integrität schliessen lassen (§ 15 Abs. 4 lit. a Gesundheitsgesetz; LS 810.1). Anonymisierte Meldungen, die keine Rückschlüsse auf die betroffenen Personen zulassen, dürfen auf freiwilliger Basis ebenfalls weitergeleitet werden. Zu Frage 6: Auf der Homepage der Bildungsdirektion wird auf verschiedenen Seiten mit einem Link auf das Beratungstelefon der pro juventute hingewiesen. Im Übrigen ist die Bildungsdirektion gegenwärtig daran, ein besonderes Internetportal zum Thema «Gewalt» aufzubauen. Auf diesem Portal werden auch das Beratungsangebot der pro juventute sowie weitere Informations- und Beratungsangebote für Kinder und Jugendliche aufgeführt. Darüber hinaus ist es sinnvoll, dass auch die Schulen im Kanton Zürich die Nummer 147 der pro juventute auf ihren Homepages veröffentlichen. Entsprechend ist die Bildungsdirektion bereit, dies den Schulen zu empfehlen und sie auf den Flyer aufmerksam zu machen, mit dem die pro juventute ihr Beratungsangebot bewirbt und

der den Schülerinnen und Schülern abgegeben werden kann. Anzumerken bleibt, dass sich der Kanton Zürich mit einem jährlichen Beitrag von rund Fr. 150 000 an der Finanzierung der Nummer 147 der pro juventute beteiligt.

Für konkrete Gefahrenlagen, in denen ein sofortiges polizeiliches Einschreiten notwendig ist, soll den Schulen empfohlen werden, auf ihren Homepages auch auf die Notrufnummern 117 und 112 hinzuweisen und überdies auch auf das Beratungstelefon des Jugenddienstes der Kantonspolizei Zürich aufmerksam zu machen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi