Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 133/2017

Waffenplatz Zürich-Reppischtal, Kaserne, Birmensdorf, Sanierung Nasszellen, Gebäude J und K, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Februar 2017

133. Waffenplatz Zürich-Reppischtal, Kaserne, Birmensdorf

Erwägungen

(Sanierung Nasszellen, Gebäude J und K; gebundene Ausgabe) Die Kasernenanlage auf dem Waffenplatz Zürich-Reppischtal wurde 1987 in Betrieb genommen. Eine Sanierung der Nasszellen in den Gebäuden J und K ist bis heute nicht erfolgt. Insbesondere die Armaturen, Wände, Böden und Zusatzinstallationen sind am Ende ihrer Lebensdauer angelangt. Im Hinblick auf die Stationierung des Kommandos der Infanterie- Durchdienerschulen 14 auf dem Waffenplatz Zürich-Reppischtal ab Herbst 2017 und die sich damit abzeichnende noch intensivere Nutzung der Kasernenanlage als Folge einer durchgehenden Belegung der Truppenunterkünfte ist die Sanierung bis Herbst 2017 vorzunehmen. In Absprache mit dem Hochbauamt ist vorgesehen, die Nasszellen wie folgt zu sanieren: – Erneuerung des Leitungsnetzes; – Ersatz der Apparate und Armaturen; – Ersatz der Deckenverkleidungen; – Ersatz der keramischen Wand- und Bodenbeläge. Die Sanierungsarbeiten erfolgen unter der Leitung des Hochbauamtes, das für die Projektplanung durch das Architekturbüro Lucius Keller, Zürich, unterstützt wird. Das Hochbauamt sieht vor, die Firma MK Bauleitungen, Michael Klinger, Maur, mit der Ausschreibung und der Umsetzung der Sanierungsmassnahmen 2017 zu beauftragen. Für die Sanierung der Nasszellen Gebäude J und K ist mit folgenden Kosten zu rechnen: Tabelle 1: Sanierungskosten in Franken Projektierungskosten (einschliesslich Sicherstellung Baumassnahmen) 80 000 Sanierungskosten (gemäss Kostenvoranschlag 2 620 000 vom 1. Dezember 2016) davon Vorbereitungsarbeiten 2 000 davon Bauarbeiten 2 358 000 davon Nebenarbeiten 20 000 davon Unvorhergesehenes / Reserve 240 000 Total (einschliesslich MWSt) 2 700 000

Unterhaltspflichtig ist der Kanton als Eigentümer der Kasernenanlage (Art. 17.1 Waffenplatz-Finanzvertrag vom 10. Februar 1983). Für das Vorhaben ist gestützt auf § 37 Abs. 2 lit. b CRG eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 700 000 zur Erhaltung und zeitgemässen Ausstattung der vorhandenen Bausubstanz zu bewilligen. Die Finanzierung erfolgt über die Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3400, Amt für Militär und Zivilschutz, Sachkontogruppe 5041, Erneuerungsunterhalt Hochbau. Der Betrag ist im Budget 2017 eingestellt. Neben den Kapitalfolgekosten von jährlich Fr. 101 100, die sich aus rund Fr. 80 700 Abschreibungen und rund Fr. 20 400 für Zinsen zusammensetzen, fallen keine weiteren Folgekosten an. Tabelle 2: Sanierungs- und Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (Fr.) (Bauteilgruppe) Fr. % Jahre Kalk. Zinsen Abschreibungen Total Hochbauten, Rohbau 1 450 442 16,7 80 3 400 5 700 9 100 Hochbauten, Rohbau 2 6 624 0,2 40 100 200 300 Hochbauten, Ausbau 959 176 35,5 30 7 200 32 000 39 200 Hochbauten, Installationen 1 283 758 47,6 30 9 700 42 800 52 500 Ausstattung, Mobilien 0 0,0 10 0 0 0 Total 2 700 000 100,0 20 400 80 700 101 100

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Sanierung der Nasszellen Gebäude J und K der Kasernenanlage auf dem Waffenplatz Zürich-Reppischtal, Birmensdorf, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 700 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3400, Amt für Militär und Zivilschutz, bewilligt.

II. Die Baudirektion (Hochbauamt) wird mit der Durchführung der Arbeiten beauftragt.

III. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand: 1. Oktober 2016)

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi