Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 1334/2012

Rahmenkredit für Integrationsprojekte, Projekt "Jucomo" des Fördervereins Cocomo, Objektkredit, Freigabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Dezember 2012

1334. Rahmenkredit für Integrationsprojekte

Erwägungen

(Projekt «Jucomo» des Fördervereins Cocomo)

Ausgangslage Seit dem 1. Januar 2008 ist das Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG; SR 142.20) in Kraft. Gemäss Art.12 Bst. b und c der Verordnung vom 24. Oktober 2007 über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA; SR 142.205) kommen anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene in den Genuss von Integrationsleistungen. 2008 richtete der Bund den Kantonen für Personen, die am 31. Dezember 2007 vorläufig aufgenommen waren, einen einmaligen Betrag von insgesamt rund 30 Mio. Franken aus. Davon gingen 16,7 Mio. Franken an den Kanton Zürich und wurden beim Kantonalen Sozialamt (Leistungsgruppe Nr. 3500) verbucht. Diese einmalige Abgeltung des Bundes von 16,7 Mio. Franken soll für einen neuen, koordinierten und optimalen Mitteleinsatz im kantonalen Integrationsbereich genutzt werden. Dazu wurde gestützt auf das frühere Finanzhaushaltsrecht (vgl. Übergangsbestimmungen zum Inkraftsetzungsbeschluss des CRG [OS 63, 134]) ein Rahmenkredit in diesem Umfang für kantonale Integrationsprojekte zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3500, Kantonales Sozialamt, bewilligt (RRB Nr. 1714/2008). Gemäss RRB Nr. 1714/2008 sind die Beitragsgesuche für Integrationsprojekte der Fachstelle für Integrationsfragen einzureichen. Der Runde Tisch Integration beurteilt die Beitragsgesuche und spricht Empfehlungen aus. Der Regierungsrat beschliesst auf gemeinsamen Antrag der Direktion der Justiz und des Innern sowie der Sicherheitsdirektion über die Beitragsgesuche. An der Sitzung des Runden Tisches Integration vom 23. Mai 2011 wurde beschlossen, diesen bis zur Einführung des kantonalen Integrationsprogramms auszusetzen. Die Beurteilung der Anträge für die Unterstützung von Projekten für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene werde bis dahin die Fachstelle für Integrationsfragen in Zusammenarbeit mit dem Kantonalen Sozialamt übernehmen. Bei Bedarf würden die anderen Direktionen bzw. Ämter beigezogen. Die Mitglieder des Runden Tischs Integration würden über die Anträge und die Unterstützungsentscheide informiert werden.

Beitragsgesuch für ein Integrationsprojekt Die Fachstelle für Integrationsfragen, das Kantonale Sozialamt und das Mittelschul- und Berufsbildungsamt haben folgendes Projekt geprüft und am 8. bzw. 22. Oktober 2012 zur Unterstützung empfohlen: Projekt «Jucomo» des Fördervereins Cocomo Das Projekt Jucomo stellt ein Angebot des Fördervereins Cocomo dar, das auf die Bedürfnisse Jugendlicher und junger Erwachsener im Alter von 16–25 Jahren abgestimmt ist. Die Zielgruppe setzt sich vornehmlich aus anerkannten Flüchtlingen (B- oder F-Ausweis) und vorläufig aufgenommenen Personen (F-Ausweis) zusammen, die keine in der Schweiz anerkannte abgeschlossene Erstausbildung besitzen. Das Projekt Jucomo ist eine Antwort auf die besondere Ausgangslage dieser jungen Menschen bezüglich der sprachlichen Förderung, der schulischen und sozialen Vernetzung sowie der Perspektiven für eine spätere berufliche Integration. Der bestehenden ungünstigen Integrationsprognose wird mit gezielten Massnahmen entgegengewirkt, u. a. mittels Begleitung durch einen persönlichen Coach während der gesamten Programmdauer. Mit dem Angebot Jucomo wurde am 1. August 2009 mit zehn Teilnehmerplätzen begonnen. Das erste Projektjahr ist aus den jährlichen Integrationspauschalen der Fachstelle für Integrationsfragen mit Fr. 291 628 finanziert worden. 2010 wurden die Teilnehmerplätze auf 20 erhöht und das Projekt gemäss RRB Nr. 645/2010 mit einem Betrag von Fr. 570 724 aus dem Rahmenkredit (RRB Nr. 1714/2008) unterstützt. 2011/ 2012 hat der Regierungsrat für die Durchführung des Projekts mit 60 Teilnehmenden Fr. 1 580 847 aus dem Rahmenkredit bewilligt (RRB Nr. 940/2011). 2011 hat der Förderverein Cocomo bei der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) eine Evaluation des Angebots Jucomo in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse der Evaluation sind grösstenteils positiv. Das Angebot Jucomo hat mit der Integrationsoffensive wesentlich zur beruflichen Teilhabe von jungen Flüchtlingen beigetragen. Da die Nachfrage nach Programmplätzen nach wie vor gross ist, soll das Angebot bei Jucomo 2013 von 60 auf 80 Teilnehmerplätze aufgestockt werden. Für das erweiterte Angebot soll ein Unterstützungsbeitrag von Fr. 1 439 462 bewilligt werden. Der Betrag gewährleistet die Durchführung des Programms von Januar bis Dezember 2013. Die Fortführung der Unterstützung ist durch den Rahmenkredit gemäss RRB

Nr. 1714/2008 gesichert. Vom Rahmenkredit von ursprünglich rund 16,7 Mio. Franken wurden von 2008 bis 2012 rund 9,6 Mio. Franken freigegeben, womit noch rund 7,1 Mio. Franken zur Verfügung stehen.

Die Ausgaben sind im Entwurf des Budgets 2013 enthalten. Das Controlling erfolgt durch die Vertragspartner in Absprache mit den übrigen Beteiligten. Die Unterstützung des Projekts soll mit der Auflage verbunden werden, dass der Förderverein Cocomo die Kriterien für die Begleitung während der beruflichen Grundbildung sowie für die Begleitung selber mit dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt abstimmt. Zudem wird empfohlen, das Profil der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf Personen bis 30 Jahre auszudehnen, da in diesem Altersbereich Personen sind, für die ein begleiteter Berufseinstieg unabdingbar ist.

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern sowie der Sicherheitsdirektion

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Als Beitrag für kantonale Integrationsprojekte wird aus dem Rahmenkredit gemäss RRB Nr. 1714/2008 ein Objektkredit von Fr. 1 439 462 für das Projekt «Jucomo» des Fördervereins Cocomo zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3500, Kantonales Sozialamt, freigegeben.

II. Die Unterstützung des Projekts «Jucomo» des Fördervereins Cocomo wird mit der Auflage verbunden, dass der Förderverein Cocomo die Kriterien für die Begleitung während der beruflichen Grundbildung sowie für die Begleitung selber mit dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt abstimmt.

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Bildungsdirektion, die Sicherheitsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi