RRB Nr. 1341/2011
Universität Zürich-Irchel, Sanierung Mensaküche, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. November 2011
1341. Universität Zürich-Irchel (Sanierung Mensaküche)
Erwägungen
A. Ausgangslage Zusammen mit der zweiten Bauetappe der Universität Zürich-Irchel erfolgte 1983 die Betriebsaufnahme der Mensa und der Mensaküche. Einige der Geräte sind deshalb bereits annähernd 30 Jahre im Einsatz. In der Mensaküche werden täglich rund 3500 Mahlzeiten sowie rund 1000 Sandwiches und 1500 Konditoreiprodukte hergestellt. Das Alter der Geräte und der Infrastruktur führen zu Problemen beim allgemeinen Unterhalt und dem täglichen Arbeitsablauf. Die Gerätschaften sind wegen Überalterung oft defekt und die Ersatzteilbeschaffung ist nicht mehr gewährleistet. Die Belegung der Küche stösst an ihre Grenzen, weil die heutige Kapazität gegenüber den damaligen Planungsvorgaben mehr als 35% höher ist. Für die Zukunft wird mit einer zusätzlichen Konsumationszunahme von rund 10% gerechnet. Eine Kapazitätserweiterung von 45% kann mit der bestehenden Infrastruktur nicht bewältigt werden. Zunehmende bauliche und gebäudetechnische Schäden im Bereich der Küche und die reparaturbedürftigen Geräte zwingen häufig zu notfallmässigen Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten. Die Dämmungen von Kühl- und Tiefkühlzellen sind stark durchnässt, was zu hohen Energiekosten führt und Folgeschäden auslöst. Die Bodenbeläge (Keramik) sind undicht, die Unterlagsböden teilweise feucht. Im darunterliegenden Geschoss mussten Notmassnahmen gegen Tropfwasser aus dem Boden der Küche ergriffen werden. Die Küchendecke und die Lüftungshauben sind in einem schlechten Zustand und können nur schwer gereinigt werden. Mit der vorgesehenen Sanierung sollen die betrieblichen Abläufe verbessert und die Hygieneanforderungen den heutigen Standards angepasst werden. Die Umbauzeit ist so kurz als möglich zu halten. Die Sanierung soll während der Semesterferien im Sommer 2012 erfolgen.
B. Projekt Um die Sanierung in einem einfachen Rahmen, d. h. mit kurzer Bauzeit und bescheidenem finanziellen Aufwand zu halten, werden die Betriebsabläufe und Funktionen im Wesentlichen beibehalten. Die Küchengeräte und die technischen Installationen werden durch neue energetisch verbesserte Modelle ersetzt. Defekte Elemente des Innenausbaus werden instand gestellt. Neue Geräte werden soweit als möglich mit Gas betrieben. Die baulichen Schäden sind zu beheben. Die Böden einschliesslich der Unterlagsböden und aller betrieblich notwendigen Wannen und Rinnen sind zu ersetzen. Die Wandbeläge werden repariert. Die brandabschnittbildenden Türen und Abschlüsse sind durch vorschriftskonforme Konstruktionen zu ersetzen. Die Decken und die Beleuchtung werden erneuert. Während der Umbauzeit ist ein reduzierter Betrieb der Mensa mit eingeschränktem Angebot geplant. Für die Herstellung und Aufbereitung der Mahlzeiten ist ein Provisorium bestehend aus sechs besonderen Küchencontainern vorgesehen. Dieses wird neben der Zufahrt zur Anlieferung im Geschoss D installiert. Die Kosten fürs Provisorium belaufen sich auf Fr. 199 000 und sind in den Gesamtkosten enthalten. Die vorhandene Baustruktur wird unverändert übernommen. Die Erdbebensicherheit wurde im Rahmen der Projektphase überprüft. Diesbezügliche Massnahmen sind nicht notwendig. Vorhandene Schadstoffvorkommen im Bereich der Küche werden saniert.
C. Finanzielles Der Kostenvoranschlag des Hochbauamtes für das Bauprojekt beträgt Fr. 5 725 000 (Baukostenindex 1. April 2010, 1042,6 Punkte). Er gliedert sich wie folgt: Tabelle 1: Baukostenplan Baukostenplan (BKP) Arbeitsgattung Kosten in Franken 1 Vorbereitungsarbeiten 618 200 2 Gebäude 2 974 400 3 Betriebseinrichtungen 1 656 900 4 Umgebung 0 5 Baunebenkosten 48 300 6 Reserve 427 200 1–9 Total 5 725 000 Die Kosten betragen insgesamt Fr. 5 725 000. Für die Instandsetzung der Mensaküche ist eine im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a CRG gebundene Ausgabe von Fr. 5 725 000 zu bewilligen. Die Projektierungskosten von Fr. 500 000 gemäss Verfügung der Bildungsdirektion vom 1. November 2010 sind in den gesamten Kosten enthalten. Es ist festzustellen, dass die erwähnte Verfügung mit der Bewilligung dieses Kredits gegenstandslos wird. Sie ist deshalb aufzuheben. Die Finanzierung erfolgt über die Investitionsrechnung der Bildungsdirektion und geht zulasten der Leistungsgruppe Nr. 7401, Universität (Beiträge und Liegenschaften). Der Betrag von Fr. 5 725 000 ist im Budgetentwurf 2012 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2012–2015 nicht eingestellt, kann aber durch Verschiebungen von Projekten innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 7401, Universität, kompensiert werden. Das Vorhaben ist Gegenstand der mit RRB Nr.825/2010 genehmigten Projektanträge im Rahmen des Standardprozesses gemäss §§ 8 ff. der Immobilienverordnung. Tabelle 2: Termine Phase Projektierung Baufreigabe Ausführungsplanung Realisierung Termin bis August 2011 November 2011 August 2011 bis Juni 2012 bis Februar 2012 September 2012
Tabelle 3: Bau- und Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (Fr.) (Bauteilgruppe) Fr. % Jahre Abschreibung Kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 198 690 3,5 80 2 484 2 980 5 464 Hochbauten Rohbau 2 41 646 0,7 40 1 041 625 1 666 Hochbauten Ausbau 1 070 323 18,7 30 35 677 16 055 51 732 Hochbauten Installationen 4 414 341 77,1 30 147 145 66 215 213 360 Ausstattung, Mobilien 0 0 Total 5 725 000 100 31,8* 186 347 85 875 272 222 * Kostengewichtete Nutzungsdauer
Die Kapitalfolgekosten setzen sich aus den nutzungsdauergewichteten, kalkulatorischen Abschreibungskosten und den kalkulatorischen Zinskosten von 3% jährlich auf dem hälftig gebundenen Kapital zusammen. Die durchschnittlichen Kapitalfolgekosten aus der Ausgabenbewilligung von Fr. 5 725 000 belaufen sich somit auf insgesamt Fr. 272 222 pro Jahr. Zusätzliche betriebliche und personelle Kosten entstehen keine.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Sanierung der Mensaküche wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 5 725 000 bewilligt. Die Kosten gehen zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7401, Universität (Beiträge und Liegenschaften).
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Baukostenindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 1. April 2010)
III. Die Verfügung der Bildungsdirektion vom 1. November 2010, mit der ein Projektierungskredit von Fr. 500 000 bewilligt wurde, wird aufgehoben.
IV. Die Baudirektion wird mit der Ausführung beauftragt.
V. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi