Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 1349/2011

Wasserversorgung, Zweckverband Gruppenwasserversorgung Vororte und Glattal (GVG), Verbundleitung Zürich-Winterthur, Neubau, zusätzlicher Kostenanteil und zusätzliche Subvention

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. November 2011

1349. Wasserversorgung, Verbundleitung Zürich–Winterthur

Erwägungen

(Staatsbeitrag) Der Zweckverband Gruppenwasserversorgung Vororte und Glattal (GVG) betreibt ein grosskalibriges Transportleitungssystem in der näheren Umgebung der Stadt Zürich, mit dem Seewasser von der Wasserversorgung Zürich zu den umliegenden Gemeinden transportiert wird. Ein wichtiger Teil des Transportleitungssystems ist die Leitung vom Bezugsschacht Hubenstrasse der Wasserversorgung Zürich bis zum Reservoir Müliberg in der Gemeinde Lindau, wo Trinkwasser von Winterthur eingespeist werden kann. Während die Leitung zwischen dem Schacht Hubenstrasse und dem Forsthaus Wallisellen schon besteht, fehlt das Teilstück bis zum Reservoir Müliberg. Die GVG beabsichtigt, diese Lücke zu schliessen. Die Delegiertenversammlung vom 29. September 2010 hat den Baukredit bewilligt. Ziel Die Transportleitung mit den Nennweiten 600 mm und 800 mm ist Teil des kantonalen Trinkwasserverbundes und als solche im kantonalen Richtplan Ver- und Entsorgung enthalten. Das Konzept des kantonalen Trinkwasserverbundes sieht eine Risikoverteilung bei der Trinkwassergewinnung vor. Um dies zu erreichen, soll langfristig der beidseitige Wasseraustausch zwischen den grossen Produktionszentren am Zürichsee und den zukünftigen grossen Grundwassergewinnungsanlagen im Grundwasserschutzareal Rheinau ermöglicht werden. Die Stadt Winterthur hat ihre Absicht bekräftigt, in Zukunft dieses Grundwasservorkommen zu nutzen. Durch die Fertigstellung der Transportleitung Zürich–Winterthur wird ein wichtiger Meilenstein im Hinblick auf den erwähnten überregionalen Wasseraustausch gesetzt. Die Versorgungssicherheit wird dadurch über weite Teile des Kantonsgebietes wesentlich erhöht. Winterthur wird kurzfristig in die Lage versetzt, Seewasser zu beziehen und Grundwasser aus dem Tösstal abzugeben. Die GVG schafft sich mit dem Bau der Leitung eine leistungsfähige zweite Einspeisemöglichkeit, mit der bei Ausfall der Wasserlieferung von Zürich das mittlere Glattal trotzdem mit dem nötigen Trink-, Brauch- und Löschwasser versorgt werden kann. Das Gesamtprojekt ist in fünf Teilprojekte gegliedert. Die Teilprojekte 1 bis 3 umfassen die Leitungsbauten. Teilprojekt 4 beschreibt die Schachtbauten Müliberg, Baltenswil, Pöschen, Hardwald und Balsberg.

Die Schächte dienen der Abgabe von Wasser an die umliegenden Gemeinden und der Unterbringung von Rohrinstallationen (wie z. B. Rohrbruchklappen oder Installationen für das Befüllen oder Entleeren der Leitung), die einen einwandfreien Betrieb erst ermöglichen. Mit dem Stufenpumpwerk Hardwald wird zudem der im Konzept des kantonalen Trinkwasserverbundes vorgesehene Wassertransport von Zürich nach Winterthur verwirklicht. Die Steuerung ist Gegenstand von Teilprojekt 5. Das Projekt wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) erarbeitet, die Städte Zürich und Winterthur waren am Planungsprozess beteiligt. Es wurde von der Baudirektion im Rahmen des koordinierten Baubewilligungsverfahrens (BVV 11-0563) am 23. Mai 2011 bewilligt. Die baurechtliche Bewilligung der Gemeinde Bassersdorf wurde am 7. Juni 2011 erteilt. Die Leitungsbauten von Teilstück 1 (Transportleitung zwischen dem Forsthaus Wallisellen und der Gemeindegrenze Bassersdorf) wurden bereits erstellt, da sie mit dem Bau des neuen Radwegs entlang der alten Winterthurerstrasse im Herbst 2010 koordiniert werden mussten. Die beiden Bauvorhaben nutzten auf einer Länge von etwa 1,7 km das gleiche Trassee. Dadurch konnten Kosten gespart werden. Mit Verfügung Nr. 1379 der Baudirektion vom 19. Juli 2010 wurde das Teilprojekt 1 genehmigt und ein Staatsbeitrag von 27% (bestehend aus einem Kostenanteil von 5% und einer Subvention von 22%) zugesichert. Die Ausrichtung des Staatsbeitrages erfolgte mit den Verfügungen Nr. 1935 vom 12. Oktober 2010 und Nr. 1492 vom 9. August 2011. Mit vorliegendem Gesuch beantragt die GVG einen Staatsbeitrag an die Investitionen für die Bauarbeiten der Teilstücke 2 bis 5. Erforderliche Mittel Für die geplanten Neubauten der Teilstücke 2 bis 5 ist mit finanziellen Aufwendungen von ungefähr 15,3 Mio. Franken zu rechnen. Teilstück 1 wurde mit Fr. 3 880 434 abgerechnet. Da es sich um eine überregionale Anlage handelt, werden Staatsbeiträge in Form von Kostenanteilen gemäss § 34 des Wasserwirtschaftsgesetzes (WWG) geltend gemacht. Da durch den Bau der Anlage die Versorgungssicherheit im mittleren Glattal und von Winterthur entscheidend verbessert wird und es sich um besonders aufwendige Anlagen handelt, kann nach § 35 Abs. 2 WWG eine Subvention gewährt werden. Gemäss § 3 Abs. 2 lit. a des Staatsbeitragsgesetzes handelt es sich

um eine gebundene Ausgabe. Aufgrund von Gesprächen zwischen Vertretern der Baudirektion und der GVG wurde ein Staatsbeitrag von insgesamt 27% in Aussicht gestellt.

Eine Übersicht über die Staatsbeiträge vermittelt die folgende Tabelle: Kosten in Franken Kosten Teilstück 1 gemäss Bauabrechnung vom 24. Januar 2011 3 880 434 Ausgerichteter Staatsbeitrag gemäss BDV Nr. 1492/2011 992 250 vom 9. August 2011, zugesicherter Höchstbetrag Kostenvoranschlag zusätzliche Ausgaben Teilstücke 2 bis 5 (einschliesslich MWSt) 15 239 000 Anrechenbare Kosten 15 174 000 Beitrag in Franken Massgeblicher Finanzkraftindex 2010 = 121 (gewogenes Mittel des Zweckverbands) Ordentliche Beiträge, Kostenanteile = 5% 758 700 Subventionen = 22% 3 338 280 Total Beiträge 4 096 980 Voraussichtlicher Staatsbeitrag an die zusätzlichen Ausgaben (Gesuch um Zusicherung von Staatsbeiträgen vom 22. Dezember 2010) laut § 10 der Verordnung über die Wasserversorgung, Fassung vom 14. Oktober 1992: in Franken 27% von Fr. 15 174 000 = höchstens 4 100 000 Die Auszahlung erfolgt in Teilzahlungen, je nach Baufortschritt, von etwa Fr. 1 000 000 pro Jahr, verteilt auf etwa vier Jahre ab 2011. Der Betrag ist im Budget 2011 und im KEF 2012–2015 enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Dem Zweckverband Gruppenwasserversorgung Vororte und Glattal (GVG) wird an die zusätzlichen beitragsberechtigten Ausgaben von Fr. 15 174 000 für den Neubau der Verbundleitung Zürich–Winterthur vom Forsthaus Wallisellen bis zum Schacht Müliberg zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8500, AWEL, ein Kostenanteil von 5% und als gebundene Ausgabe eine Subvention von 22%, jedoch insgesamt höchstens Fr. 4 100 000, zugesichert. Damit beträgt der gesamte, an die Verbundleitung in diesem Abschnitt zugesicherte Staatsbeitrag Fr. 5 092 250.

Massgebende Nebenbestimmungen: 1. Das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) ist regelmässig über den Stand der Bauarbeiten zu informieren. Der Termin zur Abnahme des Werkes ist dem AWEL rechtzeitig bekannt zu geben. 2. Es bleibt vorbehalten, bei Nichteinhaltung der Auflagen bzw. bei Projektänderungen ohne Zustimmung des AWEL, die Ausrichtung des Staatsbeitrages zu verweigern oder diesen bei übersetzten Preisen angemessen herunterzusetzen. 3. Aufwendungen wie z. B. für Verwaltung, Bau- und Kapitalzinsen, Gebühren, Reparaturen und Renovationen an bestehenden Werkteilen sowie Kosten für nur kommunalen Zwecken dienenden Objekten sind nicht beitragsberechtigt.

II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

III. Mitteilung an die Bau- und Betriebskommission der Gruppenwasserversorgung Vororte und Glattal (GVG), Schaffhauserstrasse 121, 8152 Opfikon (E), die IG Verbundleitung Winterthur, c/o Martinelli Lanfranchi Partner AG, Ingenieurbüro für Hoch- und Tiefbau, Europastrasse 15, 8152 Glattbrugg, sowie an die Finanzdirektion, die Gesundheitsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi