RRB Nr. 1350/2023
Anfrage Marc Bochsler, Wettswil, René Truninger, Illnau-Effretikon, und Peter Schick, Zürich, betreffend Arbeitsbedingungen kantonaler Angestellter, 38-Stunden-Woche, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 336/2023
Sitzung vom 22. November 2023
1350. Anfrage (Arbeitsbedingungen kantonaler Angestellter, 38-Stunden-Woche) Die Kantonsräte Marc Bochsler, Wettswil a. A., René Truninger, Illnau- Effretikon, und Peter Schick, Zürich, haben am 2. Oktober 2023 folgende Anfrage eingereicht: Die jüngsten Entscheidungen in der Stadt Affoltern am Albis und in der Stadt Zürich bezüglich der Arbeitsbedingungen für städtische Angestellte haben in der Öffentlichkeit für Diskussionen gesorgt. In diesem Zusammenhang stellen wir dem Regierungsrat folgende Fragen:
Erwägungen
1. Wie bewertet der Regierungsrat die Einführung der 38-Stunden-Woche in Affoltern am Albis und die Überlegung einer 35-Stunden-Woche in Zürich, insbesondere hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit dieser Entscheidungen?
2. Wie sieht der Regierungsrat den Vorwurf, dass solche Entscheidungen die Privatwirtschaft konkurrenzieren, da Unternehmen nicht die Möglichkeit haben, Mehrkosten durch Steuergelder auszugleichen?
3. Welche Massnahmen oder Richtlinien erwägt der Regierungsrat, um sicherzustellen, dass staatliche Einrichtungen effizient und wirtschaftlich agieren und gleichzeitig faire Wettbewerbsbedingungen für die Privatwirtschaft gewährleistet sind?
4. Wie steht der Regierungsrat zur wachsenden Grösse der Verwaltungen in vielen Gemeinden und Städten des Kantons? Welche Schritte könnten unternommen werden, um die Effizienz dieser Verwaltungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern?
5. Welche finanziellen und organisatorischen Auswirkungen erwartet der Regierungsrat für den Kanton Zürich, wenn weitere Gemeinden dem Beispiel Affolterns folgen würden? Welche Vorkehrungen trifft der Regierungsrat in diesem Zusammenhang?
6. Wie bewertet der Regierungsrat die Tatsache, dass auch andere Kantone wie Basel-Stadt und Bern Überlegungen zur Arbeitszeitreduktion anstellen? Hat der Kanton Zürich ähnliche Überlegungen oder Diskussionen in Erwägung gezogen?
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Marc Bochsler, Wettswil a. A., René Truninger, Illnau- Effretikon, und Peter Schick, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1–3: Gemäss Art. 95 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) sind Kanton und Gemeinden verpflichtet, sicherzustellen, dass die öffentlichen Aufgaben wirkungsvoll, wirtschaftlich, nachhaltig und von der geeigneten Trägerschaft erfüllt werden. Die Gemeinden regeln dabei ihre Angelegenheiten selbstständig (Gemeindeautonomie, Art. 85 KV). Diese grundsätzliche Autonomie in der Aufgabenerfüllung kommt den Gemeinden auch im Bereich des Personalrechts zu. Es steht den Gemeinden deshalb frei, für ihr Personal eigene Regelungen zu erlassen. Das kantonale Personalrecht gilt lediglich subsidiär und sinngemäss für den Fall, dass die Gemeinden keine eigenen Regelungen erlassen (§ 53 Abs. 2 Gemeindegesetz [LS 131.1]). Dass es dabei zu Konkurrenz zwischen der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft im Wettbewerb um Arbeitskräfte kommt, ist unvermeidbar. Zu Frage 4: Die Überprüfung und Steigerung der Effizienz bei der Aufgabenerfüllung ist eine laufende Aufgabe der öffentlichen Hand. Wie in der Privatwirtschaft liegt der Fokus gegenwärtig auf der Digitalisierung (digitale Lohnabrechnung, elektronische Baugesuche und Steuererklärungen, elektronischer Geschäftsverkehr usw.). Wesentliche Weichenstellungen für die Entwicklung des Personal- und Finanzhaushalts erfolgen über die Entscheide der Legislative zu Gesetzesvorlagen und Kreditbeschlüssen. Dabei können die wachsenden Verwaltungen nicht unabhängig von Aufgaben und Leistungen sowie der damit verknüpften Leistungsmenge und -intensität betrachtet werden (vgl. auch Berichterstattung zum Postulat KR-Nr. 255/2017 betreffend Beeinflussbarkeit des Staatshaushalts, Vorlage 5776). Zu Frage 5: Es sind gegenwärtig keine Anzeichen erkennbar, dass sich zahlreiche Gemeinden dem Beispiel Affolterns anschliessen würden. Zu Frage 6: Im Kanton Zürich ist eine Überprüfung und Modernisierung der Anstellungsbedingungen im Gang. Ziel ist die Positionierung des Kantons Zürich als vielfältiger, fortschrittlicher und attraktiver Arbeitgeber, damit die Aufgaben der kantonalen Verwaltung mit genügend personellen Mitteln und in einer guten Qualität wahrgenommen werden können. Eine Senkung der Wochenarbeitszeit steht nicht im Vordergrund.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli