Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 1351/2021

Strassen Russikon/Pfäffikon, 814 Sennhof-/Höhenstrasse, Strasseninstandsetzung, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. November 2021

1351. Strassen (Russikon/Pfäffikon, 814 Sennhof-/ Höhenstrasse,

Erwägungen

Ortsende [Rebenweg] bis Humbel, km 2.470–4.375, Strasseninstandsetzung, Ausgabenbewilligung) Die Sennhof-/Höhenstrasse auf dem Gebiet der Gemeinden Russikon und Pfäffikon zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als regionale Verbindungsstrasse Nr. 814 geführt. Auf dem Abschnitt Ortsende (Rebenweg) bis Humbel ist die Strasse in einem schlechten Zustand und muss zur Werterhaltung und aus Gründen der Verkehrssicherheit instand gesetzt werden. Die Fahrbahnbeläge weisen Spurrinnen, etliche Quer- und Längsrisse auf und werden komplett ersetzt. Randabschlüsse werden erneuert. Die bestehenden Sicker- und Entwässerungsleitungen werden ersetzt, da sie schadhafte Stellen aufweisen und nicht mehr den geltenden Normen entsprechen. Im Weiteren muss in Absprache mit der Sektion Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen des Tiefbauamtes die örtliche Strassenbeleuchtung erneuert werden. Aufgrund der Schadenbilder und des Laborberichts wurde mit der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamtes ein Sanierungsvorschlag ausgearbeitet. Dieser sieht im Wesentlichen folgende Massnahmen vor: – Fahrbahninstandsetzung (neue Trag-, Binder- und Deckschicht); – teilweise Bankettsicherungen erstellen; – Ersatz der Fahrbahnabschlüsse; – Instandsetzung und Ergänzung der bestehenden Strassenentwässerung und Sickerleitungen; – Erneuerung der Strassenbeleuchtung. Die Kosten setzen sich gemäss Finanzplan vom 2. November 2021 wie folgt zusammen: in Franken Bauarbeiten 2 415 000 Nebenarbeiten 120 000 Technische Arbeiten 35 000 Total 2 570 000 Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) gebundene Ausgabe von Fr. 2 570 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400. 31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-40365), zu bewilligen. Der Betrag ist im Budgetentwurf 2022 enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung der 814 Sennhof-/Höhenstrasse in den Gemeinden Russikon und Pfäffikon wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 570 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2021)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, Art. 37 — gelesen in der Fassung vom 1. Januar 2021; der Erlass wurde am 1. Januar 2022, 1. Juli 2022 und 1. Juli 2022 erneut konsolidiert.

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