Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 1352/2021

Strassen, Oberglatt, Instandsetzung, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. November 2021

1352. Strassen (Oberglatt, 578 Bahnhofstrasse, Kaiserstuhlstrasse

Erwägungen

bis Bachstrasse, km 0.000–0.570, Fahrbahninstandsetzung, Ausgabenbewilligung) Die Bahnhofstrasse auf dem Gebiet der Gemeinde Oberglatt zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als regionale Verbindungsstrasse Nr. 578 geführt. Sie liegt im Dorfzentrum auf der Verbindungsstrecke Bachenbülach-Oberglatt und weist einen durchschnittlichen täglichen Verkehr von 3098 Fahrzeugen mit einem Schwerverkehrsanteil von 1,1% auf. Die 578 Bahnhofstrasse muss zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Werterhaltung saniert werden. Die Fahrbahnoberfläche im Sanierungsabschnitt weist mittlere Spurrinnen sowie einzelne Risse mit unterschiedlicher Intensität auf. Der Belag genügt den heutigen Anforderungen nicht mehr und muss ersetzt werden. Aufgrund des Laborberichts der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamtes wird auf dem Strassenstück zwischen km 0.050–0.570 der Belag abgefräst und mit einer neuen Binder- und Deckschicht ersetzt. Im Bereich zwischen km 0.000–0.050 wird der ganze Belag abgebrochen und die Fundations-, Trag-, Binder- und Deckschicht erneuert. Einzelne Haltungen der Entwässerungsleitung und deren Schächte sind zu ersetzen oder anzupassen. Die bestehenden Randabschlüsse sind teilweise zu korrigieren und zu erneuern. In Absprache mit der Fachstelle Betriebs- und Sicherheitsausrüstung wird die bestehende Strassenbeleuchtung erneuert und die Rohranlage der Lichtsignalanlage 113 ergänzt. Die Ausführung der Sanierungsarbeiten wird eng mit den Kanalisations- und Wasserleitungsarbeiten der Gemeinde Oberglatt und dem Netzausbau des Elektrizitätswerkes Oberglatt koordiniert. Für die Strasseninstandsetzungsarbeiten ist gemäss Finanzplan vom 29. Oktober 2021 mit folgenden Kosten zu rechnen: in Franken Bauarbeiten 1 240 000 Nebenarbeiten 300 000 Technische Arbeiten 260 000 Total 1 800 000

Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) gebundene Ausgabe von Fr. 1 800 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400. 31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-10394), zu bewilligen. Die Ausgabe ist im Budgetentwurf 2022 enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung der 578 Bahnhofstrasse in der Gemeinde Oberglatt wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 800 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2021)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, Art. 37 — gelesen in der Fassung vom 1. Januar 2021; der Erlass wurde am 1. Januar 2022, 1. Juli 2022 und 1. Juli 2022 erneut konsolidiert.

Zitiert in