RRB Nr. 1352/2023
Beschluss des Kantonsrates über die Genehmigung der Weisung des Regierungsrates an die Staatsvertretung im Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG, Verlängerung der Pisten 28 und 32, Beleuchtender Bericht
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. November 2023
1352. Beschluss des Kantonsrates über die Genehmigung
Erwägungen
der Weisung des Regierungsrates an die Staatsvertretung im Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG, Verlängerung der Pisten 28 und 32; Beleuchtender Bericht Der Kantonsrat genehmigte am 28. August 2023 die vom Regierungsrat am 19. Mai 2021 beschlossene Weisung an die Staatsvertretung im Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG, im Verwaltungsrat der Einreichung eines Plangenehmigungsgesuchs betreffend Verlängerung der Pisten 28 und 32 gestützt auf den Projektbeschrieb vom 17. Februar 2020 zuzustimmen. Dagegen wurden ein Behörden- und ein Volksreferendum ergriffen, weshalb über die Vorlage eine Volksabstimmung durchzuführen ist. Die Volksabstimmung findet am 3. März 2024 statt. Die Abfassung des Beleuchtenden Berichts wurde dem Regierungsrat übertragen.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Zum Beschluss des Kantonsrates über die Genehmigung der Weisung des Regierungsrates an die Staatsvertretung im Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG, Verlängerung der Pisten 28 und 32, wird der Beleuchtende Bericht verabschiedet.
II. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung der Abstimmungszeitung für die kantonale Volksabstimmung vom 3. März 2024 nicht öffentlich.
III. Mitteilung an die Volkswirtschaftsdirektion und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli