Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 1355/2023

Stellungnahme zur Aussenpolitischen Strategie 2024-2027 des Bundesrates, Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. November 2023

1355. Stellungnahme zur Aussenpolitischen Strategie 2024–2027 des

Erwägungen

Bundesrates, Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen Mit Schreiben vom 29. September 2023 stellte der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten dem Präsidenten der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) den Entwurf der Aussenpolitischen Strategie (APS) 2024–2027 zu und bat im Auftrag des Bundesrates um eine Stellungnahme der Kantone gemäss Art. 4 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes (SR 138.1). Die KdK erarbeitete vor diesem Hintergrund einen Entwurf einer gemeinsamen Stellungnahme der Kantone und stellte diesen am 6. Oktober 2023 den Kantonsregierungen zur Konsultation zu. Die überarbeitete Stellungnahme wird voraussichtlich am 15. Dezember 2023 anlässlich der Plenarversammlung der KdK verabschiedet. Der Entwurf der Stellungnahme der Kantone geht gemäss Art. 54 Abs. 3 der Bundesverfassung (SR 101) und dem vorgenannten gesetzlichen Rahmen nur auf diejenigen Aspekte des Entwurfs der APS ein, die in die Zuständigkeit der Kantone fallen oder deren wesentliche Interessen betreffen. Von den insgesamt 28 formulierten Zielen betrifft dies die Ziele 1, 2, 3, 9, 10, 11, 16, 17 und 27, die im Entwurf der Stellungnahme der Kantone ausnahmslos unterstützt werden oder denen in Teilbereichen zumindest nicht widersprochen wird. Die Ziele 1 bis 11 des Entwurfs der APS 2024–2027 ergeben sich aus einer geografischen Schwerpunktsetzung des Bundes, die sich in die drei Teilbereiche Europa, andere Weltregionen und Multilateralismus einteilen lässt. Das Ziel 1 sieht eine Stabilisierung und Weiterentwicklung des bilateralen Wegs zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) vor. Bestehende Abkommen sollen gesichert und in den Bereichen Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit neue abgeschlossen werden. Damit verbunden ist die Gewährleistung der Beteiligung der Schweiz an den EU-Programmen (z. B. Horizon Europe). Die Stärkung der Partnerschaften mit ihren Nachbarstaaten und die Pflege einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Grenzregionen steht im Zentrum von Ziel 2. Zudem soll die Vernetzung mit weiteren EU-/ EFTA-Staaten und dem Vereinigten Königreich gefördert, die Kohärenz zwischen den Dossiers gesichert und aus einer strategischen Gesamtsicht gehandelt werden, auch in Bezug auf die EU-Politik.

Mit Ziel 3 soll die Schweiz ihre Assoziierung an Schengen/Dublin nutzen, um sich für die Bekämpfung der Kriminalität und der irregulären Migration sowie für den Schutz der Aussengrenzen und ein effizientes Dublin-System auf europäischer Ebene einzusetzen. Weiter soll mit der Übernahme und Umsetzung der Schengen-Weiterentwicklung die Sicherheit der Schweiz und Europas gestärkt werden. Das Ziel 9 sieht vor, dass sich die Schweiz für einen fokussierten Multilateralismus einsetzt, der sich an der regelbasierten Ordnung, Subsidiarität und Kohärenz orientiert, damit er auch künftig handlungsfähig bleibt und zu einer sicheren Welt beiträgt. Die Schweiz soll Verantwortung übernehmen, insbesondere auch als nichtständiges Mitglied des UNO-Sicherheitsrates. Mit Ziel 10 wird die wirksame Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verfolgt und dabei die drei Dimensionen Ökologie, Ökonomie und Soziales gleichwertig und in integrierter Weise berücksichtigt. Die Schweiz soll sich zudem für eine wirkungsorientierte Folgeagenda «Post-2030» einsetzen. Mit Ziel 11 soll «die Wettbewerbsfähigkeit des internationalen Genf» gestärkt werden. Die Bereiche Digitalisierung, Science Diplomacy und Umwelt stehen dabei im Vordergrund. Die Ziele 12–28 sind den vier thematischen Schwerpunkten Frieden und Sicherheit, Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit, Umwelt sowie Demokratie und Gouvernanz zugeordnet. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die wirtschaftliche Resilienz liegen den Zielen 16 und 17 zugrunde. Einerseits soll die Schweiz ihre Attraktivität als Wirtschaftsstandort im Inland sowie im Aussenverhältnis verbessern und sich für eine regelbasierte internationale Wirtschafts- und Finanzordnung einsetzen. Anderseits soll sie Rahmenbedingungen für eine geografische und lieferanten- und abnehmerspezifische Diversifizierung des Aussenhandels sicherstellen. Insbesondere im Bereich lebenswichtiger Güter und Dienstleistungen soll dazu die Zusammenarbeit mit Partnern verstärkt werden. Mit Ziel 27 wird die Förderung einer offenen, inklusiven und menschenrechtskonformen digitalen Gouvernanz verfolgt, die sich insbesondere mit Künstlicher Intelligenz und digitaler Souveränität auseinandersetzt. Die Schweiz soll eine globale Initiative lancieren, die beruhend auf der

digitalen Selbstbestimmung vertrauenswürdige transnationale Datenräume schafft und eine internationale Datengouvernanz etabliert. Haltung des Kantons Zürich Dem mit Schreiben vom 6. Oktober 2023 den Kantonsregierungen zugestellten Entwurf der Stellungnahme zur APS 2024–2027 kann grundsätzlich zugestimmt werden. Insbesondere ist positiv zu werten, dass im Zentrum des Strategieentwurfs ein stabiles und prosperierendes Euro- pa steht und die Stabilisierung sowie Weiterentwicklung des bilateralen Wegs zwischen der Schweiz und der EU das vordringliche Ziel darstellt. Nicht zuletzt die volle Beteiligung der Schweiz an den EU-Programmen ist sehr wichtig.

Dispositiv

Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen, Haus der Kantone, Speichergasse 6, Postfach, 3001 Bern (Zustellung auch per E-Mail an mail@kdk.ch): Mit Schreiben vom 6. Oktober 2023 haben Sie uns zur Konsultation zum Entwurf der Stellungnahme der Kantone zum Entwurf der Aussenpolitischen Strategie 2024–2027 des Bundes eingeladen. Wir danken Ihnen für die Gelegenheit der Stellungnahme und äussern uns wie folgt: Wir stimmen dem Entwurf der Stellungnahme zu und begrüssen ausdrücklich die vom Bundesrat veranlasste Anhörung der Kantone. Wir begrüssen insbesondere, dass ein stabiles und prosperierendes Europa im Zentrum des Strategieentwurfs steht und die Stabilisierung sowie Weiterentwicklung des bilateralen Wegs zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) das vordringliche Ziel darstellt. Nicht zuletzt die volle Beteiligung der Schweiz an den EU-Programmen ist sehr wichtig.

II. Dieser Beschluss ist bis zur Verabschiedung der gemeinsamen Stellungnahme der Kantone an der Plenarversammlung der KdK am 15. Dezember 2023 nicht öffentlich.

III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates (nach Veröffentlichung gemäss Dispositiv II), die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Verfassung des Kantons Zürich, Art. 54 — gelesen in der Fassung vom 1. April 2023; der Erlass wurde am 1. Juli 2024 und 1. Juli 2024 erneut konsolidiert.

Zitiert in