Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 1375/2010

Strassen, Zürich, Seefeldstrasse, Kreuzungen Kreuzstrasse und Höschgasse, Projektgenehmigung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. September 2010

1375. Strassen (Zürich, Seefeldstrasse, Kreuzungen Kreuzstrasse

Erwägungen

und Höschgasse) Mit Schreiben vom 20. März 2009 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr (AFV), das Projekt für die Erneuerung der Seefeldstrasse, Abschnitt Falken- bis Ceresstrasse, Kreuzungen Kreuzstrasse und Höschgasse, Zürich (Bau Nr. 02 294), zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Strassengesetzes vom 27. September 1981 (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Das Projekt sieht vor, in mehreren Abschnitten der kommunalen Seefeldstrasse die Tramgleise aus Sicherheitsgründen zu ersetzen. Zudem sind auch wesentliche Teile der Strasse sowie Kanalisations- und Wasserleitungen sanierungsbedürftig. Überkommunale Interessen sind nur in den Kreuzungsbereichen Seefeld-/Kreuzstrasse kant. S-20 und Seefeldstrasse/Höschgasse reg. S-57 betroffen. Bei der Kreuzung Seefeld-/Kreuzstrasse werden die Strassenränder grösstenteils zugunsten der Gehwege verschoben. Im Zuge der Bauarbeiten wird der gesamte Strassenoberbau in diesem Bereich erneuert. Bei der Kreuzung Höschgasse/Seefeldstrasse werden ebenfalls Strassenränder verschoben und der Strassenoberbau erneuert. In der Höschgasse wird eine neue Betonplatte für die Bushaltestelle erstellt. Bei beiden Verzweigungen werden die neuen Fahrbahnränder so gebaut, dass die Einmündungsradien für schwere Motorwagen optimiert sind. Die Projektfestsetzung durch den Stadtrat vom 29. Oktober 2008 ist inzwischen rechtskräftig. Die Arbeiten an den Leitungsbauten in der kommunalen Seefeldstrasse begannen bereits im März 2009. Die aufschiebende Wirkung für den Gleisbau ist vom Bezirksrat mit den Beschlüssen vom 26. Februar 2009 und 30. Juli 2009 entzogen worden, sodass die Gleisbauarbeiten ab Sommer 2009 ausgeführt werden konnten. Für die Kreuzungsbereiche Kreuzstrasse und Höschgasse wurden mit Schreiben des AFV vom 19. Mai 2009 und 7. September 2009 die vorzeitige Baufreigabe erteilt. Die Belagsabschlussarbeiten und Baumpflanzungen werden nun nach Eintritt der Rechtskraft der Festsetzung ausgeführt. Die Auflagen aus der Begehrensäusserung wurden soweit möglich berücksichtigt. Der Genehmigung des Projektes im Sinne von § 45 Abs. 3 StrG steht nichts entgegen.

Die Gesamtkosten für das Projekt betragen Fr. 29 403 000. Die Aufwendungen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf voraussichtlich rund Fr. 840 000. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. a der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 denjenigen Betrag festsetzen, der von der Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belastet werden kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt der Stadt Zürich für die Erneuerung der Seefeldstrasse, Abschnitt Falken- bis Ceresstrasse, Kreuzungen Kreuzstrasse kant. S-20 und Höschgasse reg. S-57, Zürich, wird im Sinne von § 45 des Strassengesetzes genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Strassengesetz (StrG) 24, Art. 45 und Art. 46 — gelesen in der Fassung vom 1. Juli 2010; der Erlass wurde am 1. Januar 2012, 1. Juli 2014, 1. April 2016, 1. Januar 2018, 1. Februar 2019, 1. August 2020, 1. Juli 2021, 1. Juni 2022 und 1. Juni 2026 erneut konsolidiert.