RRB Nr. 1375/2010
Strassen, Zürich, Seefeldstrasse, Kreuzungen Kreuzstrasse und Höschgasse, Projektgenehmigung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. September 2010
1375. Strassen (Zürich, Seefeldstrasse, Kreuzungen Kreuzstrasse
Erwägungen
und Höschgasse) Mit Schreiben vom 20. März 2009 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr (AFV), das Projekt für die Erneuerung der Seefeldstrasse, Abschnitt Falken- bis Ceresstrasse, Kreuzungen Kreuzstrasse und Höschgasse, Zürich (Bau Nr. 02 294), zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Strassengesetzes vom 27. September 1981 (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Das Projekt sieht vor, in mehreren Abschnitten der kommunalen Seefeldstrasse die Tramgleise aus Sicherheitsgründen zu ersetzen. Zudem sind auch wesentliche Teile der Strasse sowie Kanalisations- und Wasserleitungen sanierungsbedürftig. Überkommunale Interessen sind nur in den Kreuzungsbereichen Seefeld-/Kreuzstrasse kant. S-20 und Seefeldstrasse/Höschgasse reg. S-57 betroffen. Bei der Kreuzung Seefeld-/Kreuzstrasse werden die Strassenränder grösstenteils zugunsten der Gehwege verschoben. Im Zuge der Bauarbeiten wird der gesamte Strassenoberbau in diesem Bereich erneuert. Bei der Kreuzung Höschgasse/Seefeldstrasse werden ebenfalls Strassenränder verschoben und der Strassenoberbau erneuert. In der Höschgasse wird eine neue Betonplatte für die Bushaltestelle erstellt. Bei beiden Verzweigungen werden die neuen Fahrbahnränder so gebaut, dass die Einmündungsradien für schwere Motorwagen optimiert sind. Die Projektfestsetzung durch den Stadtrat vom 29. Oktober 2008 ist inzwischen rechtskräftig. Die Arbeiten an den Leitungsbauten in der kommunalen Seefeldstrasse begannen bereits im März 2009. Die aufschiebende Wirkung für den Gleisbau ist vom Bezirksrat mit den Beschlüssen vom 26. Februar 2009 und 30. Juli 2009 entzogen worden, sodass die Gleisbauarbeiten ab Sommer 2009 ausgeführt werden konnten. Für die Kreuzungsbereiche Kreuzstrasse und Höschgasse wurden mit Schreiben des AFV vom 19. Mai 2009 und 7. September 2009 die vorzeitige Baufreigabe erteilt. Die Belagsabschlussarbeiten und Baumpflanzungen werden nun nach Eintritt der Rechtskraft der Festsetzung ausgeführt. Die Auflagen aus der Begehrensäusserung wurden soweit möglich berücksichtigt. Der Genehmigung des Projektes im Sinne von § 45 Abs. 3 StrG steht nichts entgegen.
Die Gesamtkosten für das Projekt betragen Fr. 29 403 000. Die Aufwendungen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf voraussichtlich rund Fr. 840 000. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. a der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 denjenigen Betrag festsetzen, der von der Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belastet werden kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt der Stadt Zürich für die Erneuerung der Seefeldstrasse, Abschnitt Falken- bis Ceresstrasse, Kreuzungen Kreuzstrasse kant. S-20 und Höschgasse reg. S-57, Zürich, wird im Sinne von § 45 des Strassengesetzes genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi